Hilfe ALG 2 30% Sanktion. Ist das Rechtens?
Hallo liebe Community.
Ich muss mal eine dringende Frage stellen. Es geht darum, dass ich ein Job gekündigt habe zum 30.04.2019. Der Grund war, dass Vereinbarungen seitens dem Arbeitgeber nicht eingehalten worden sind. Ich ziehe meinen 4 jährigen Sohn alleine groß. Es war mit dem Arbeitgeber so abgemacht das ich nur Frühschicht absolvieren kann. Jedoch hielt der AG sich nicht daran und wollte mich auch in die Spätschicht einsetzen. Nach mehreren erfolglosen Gesprächen blieb mir nichts anderes übrig als die Zusammenarbeit zu beenden.
Nun gab es natürlich Behördlichen Stress mit Anhörung und Papierkrieg.
Nun zu meinem Anliegen :
Wie auf dem Bild zu sehen habe ich eine 30%-ige Sperre bekommen. Obwohl ich alles nachweisen konnte, das ein Wichtiger Grund bestünde (Keine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf), und das sogar von meinem alten Arbeitgeber schriftlich bestätigt wurde dass es nicht möglich ist mit Kind in die Spätschicht zu gehen, wurde mir trotzdem eine Sanktion verhängt. Die Agentur für Arbeit zahlt ab Mai Mein ALG1 in voller Höhe ohne Sanktion.
Also was gibt dem Jobcenter das Recht, ohne das Wissen, ob es zu einer Sanktion von ALG1 kommt, mich, mit einer Sanktion zu bestrafen? Und wird die Sanktion sofort aufgehoben wenn die Agentur für Arbeit (ALG1) mich nicht Sanktioniert hat? Und bekomme ich die Fehlenden 30% vom Regelsatz wieder wenn die Sehen das ich keine Sperre bei ALG 1 bekommen habe?
Dürfen die das überhaupt ohne ein Nachweis der Agentur, mich aus Wahrsagerei und Vermutung zu sanktionieren?
Tut mir leid das es ein bisschen durcheinander ist. Ich bin nur gerade so in Rage. Wenn etwas unklar ist, fragt mich ruhig.
Ich hoffe auf eine Antwort.
Liebe Grüße