Wir sind Mieter eines Hauses mit großem Garten. Vermieterin wohnt direkt nebenan und will uns Gartengestaltung versagen - darf sie das?

8 Antworten

Im Mietvertrag sollte die Gartennutzung normalerweise geregelt sein.

Steht dort nichts, ist in einem EFH mit Garten, wie hier schon geantwortet, die Gartenpflege zu übernehmen. Den Garten nutzen können Sie als Mieter ja selbstständlich auch. Selbst wenn Sie dort im Sommer nur sitzen, nutzen Sie den Garten.

Eine Umgestaltung eines Gartens bedarf immer der Zustimmung des Vermieters. Das gilt auch für einen Zaun.

Eigentlich verhält es sich mit einem Garten wie mit der Wohnung: Alles was fest im Boden steckt, gehört zum Grundstück, z.B. Bäume, Sträucher etc. Daran dürfen Sie nichts ändern, bzw. Sträucher nur zurückschneiden, wenn gefordert.

Blumen, Kräuter etc. dürfen Sie selbst ansäen.

Gartenmobiliar dürfen Sie aufstellen, aber am Ende der Mietzeit wieder abbauen.

Ein Anrecht darauf, den Garten blickdichter zu gestalten, haben Sie nicht, denn Sie haben das Anwesen so gemietet wie gesehen. Auch hier verhält es sich wie mit der Wohnung. Sie wussten ja schließlich vorher was sie mieten.

Erich2018 
Fragesteller
 27.03.2018, 19:41

Vielen Dank! Aber a) werde ich im Garten nicht ditzen, weil Präsentierteller und b) stimmt es, dass wir wussten, was wir mieten und c) haben wir vorher andere Absprachen gehabt, letztlich auf Gut und Glaube vertraut, statt alles schruftlich festzuhalten und zu vereinbaren. Anfangs war sogar von einer Mauer die Rede ... die die Vermietein ziehen wollte ... dann nicht mehr... immmer aber schwang das Thema Privatspäre mit ... dass sie ihr Bedürfniss über alle anderen stellt, war leider so nicht absehbar. Ich lerne aus der ganzen Sache, Verträge sind zum vertragen da und so unangenehm das auch unter guten Bekannten sein mag: alles - aber auch wirklich alles - schriftlich fedthalten. Schade, aber so ist es.

Padri  29.03.2018, 11:26
@Erich2018

An mündliche Absprachen muss sich im Mietrecht niemand halten. Das sollte man vorher wissen. Eine Mauer kostet z.B. viel Geld, und es ist durchaus möglich, dass dies der Vermieterin zu teuer ist.

Wenn Ihnen Ihre Privatsphäre so wichtig ist, dann hätten sie das Haus nicht mieten dürfen. Einen rechtlichen Anspruch auf irgendeine Veränderung haben sie nicht. Das ist nun mal so.

Ist der Garten von Euch mit gemietet oder habt Ihr ein Nutzungsrecht des Gartens im Mietvertrag?

Erich2018 
Fragesteller
 25.03.2018, 10:43

Komplett mit gemietet

Novos  25.03.2018, 10:48
@Erich2018

Also steht auch der Garten in seiner Ausdehnung (Größe) im Mietvertrag

Erich2018 
Fragesteller
 25.03.2018, 10:54
@Novos

Nein, eben der pbliche Mietvertrag von Haus und Grund. Es steht aber drin, dass wir zur Pflege verpflichtet sind und daher ist ist das doch konkludent, oder?

Sowohl Haus als auch Garten sind durch den Mietvertrag euer Besitz geworden, in dem ihr das Hausrecht ausüben könnt. Leider habt Ihr mi Abschluss des Mietvertrages keinen Nutzungs- und Pflegevertrag für den Garten mit dem Vermieter abgeschlossen. Somit obliegt euch lediglich die einfache Pflege des Gartens, das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern ist euch nicht erlaubt. Der Vermieter muss aber das Verschneiden der Bäume und Sträucher übernehmen. Anpflanzungen von Blumen und Gemüse/Kräuter sind euch erlaubt. Rasen darf angelegt werden.

Euch würde ich empfehlen, diesen Nutzungs- und Pflegevertrag nachträglich abzuschließen. Wenn der Vermieter hier sich gegen eure Vorstellungen sperren sollte, dann könnt ihr immer noch transportable Zäune mit Sichtschutzplanen und Blumenkübel mit Sträuchern im Garten aufstellen und diese Alternativen dem Vermieter beim Gespräch auch mitteilen. Dann ist es zeitweise mit der freien Einsicht für den Vermieter vorbei.

Erich2018 
Fragesteller
 25.03.2018, 11:20

Vielen herzlichen Dank! Das werden wir versuchen, es gäbe eine Möglichkeit, einen Bereich mit einem Holzfreisitz ( rückbaubar) und Pflanzkübeln drum herum zu schaffen, wobei sie dann noch immer freie Sicht über die Rasenfläche hätte ... das wäre ein Kompromiss ...

Gerhart  25.03.2018, 12:23
@Erich2018

Ist denn im Mietvertrag von einer " stets zu gewährleistenden freien Sicht " überhaupt die Rede?

Hätte vor Unterschrift schon gefragt.

Jetzt fragt sich, wieviel Ärger Euch das wert ist.

Wenn ihr den Garten umgestaltet, kann sie beim Auszug die Wiederherstellung in den Übergabezustand verlangen, absolutes Minimum.

Sie kann Euch aber auch jeden Tag die Hölle heiß machen, klagen oder mit Kündigung drohen.

Erich2018 
Fragesteller
 25.03.2018, 11:06

wir hatten vor Unterschrift gefragt und gebeten uns zB beim Zaun mit einzubeziehen, hat sie aber nicht getan. Auch was die Privatspäre betrifft, hatten wir das vorher besprochen. Ärger braucht kein Mensch, aber vielleicht gibt es eine rechtliche Grundlage, auf der sie sich doch zu einem Kompromis einlassen würde. Sie blickt auf unsere Terasse, zudem über das gesamte Grundstück ... es gibt doch auch ein Recht auf Privatspäre ...

Padri  27.03.2018, 10:23
@Erich2018

Was Sie machen können ist, um die Terrasse herum einen Sichtschutz zu befestigen, den man bei Auszug wieder entfernen kann. So könnte man zumindest seitlich nicht mehr hineinschauen.

Dass die Vermieterin nur für Ihre Privatsphäre etwas ändert und Geld investiert, können Sie nicht verlangen.

Ihr seid nicht Besitzer, ihr seid Mieter. Ist hier nur Gartennutzung vereinbart? Was wollt ihr überhaupt machen? Büsche, Hecken und fest verbaute Zäune müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden. Aber egal was es am Ende ist - was bringt es Streit anzufangen? So was geht nie gut.

Erich2018 
Fragesteller
 25.03.2018, 10:42

meines wissens gibt es einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Vermieterin ist in diesem Fall Eigentümerin und Nachbarin. Wir möchten natürlich keinen Stress, aber auch wenn wir nur einen Pavillon aufstellen würden, wäre der Überblick über das Grundstück nicht gegeben.

Lotta1965  25.03.2018, 10:43

Natürlich sind die Mieter Besitzer der Mietsache. Sie sind nur nicht Eigentümer.

GravityZero  25.03.2018, 10:45

Stimmt, da hab ich die Begriffe vertauscht. Ein fest aufgestelltes Pavillon kann sie untersagen, eines das mobil ist nicht

Erich2018 
Fragesteller
 25.03.2018, 10:50

Wir wollen keinen Streit, aber sich komplett ausgeliefert zu fühlen ist auch keine Grundlage für ein nettes und so nahes Miteinander. Wir haben damit nicht gerechnet, als wir umgezogen sind.