Zaun 1,5 Meter parallel zur Grenze auf Nachbarsgrundstück?

9 Antworten

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Ihr könntet versuchen, dem Käufer des Nachbargrundstückes das fragliche Stück seines Grundstückes abzukaufen. Das wird allerdings teuer, denn er weiß, dass ihr den Streifen benötigt, und wird den Preis entsprechend ansetzen.

Die zweite wichtige Frage ist, ob der Pavillon dort überhaupt stehen dürfte. Manche Gemeinden sollen Vorschriften haben, die für ortsfeste Bauten einen Mindestabstand zu anderen Grundstücken oder Gebäuden vorgeben.

Richtig, wobei bei mobilen Bauten (Gartenschuppen/Pavillons) örtlich eher großzügig damit umgegangen wird (solange keiner klagt).

@FordPrefect

Bei "sehr teurer" Pavillon habe ich an einen mir bekannten mit einbetonierten Stützen gedacht. Der könnte zwar versetzt werden, aber der Aufwand wäre erheblich und die Kosten wären es wahrscheinlich auch.

@Trilobit

Naja, teuer ist ja immer relativ. Es gibt auch recht aufwendige Pavillons in Holzbauweise mit geschnitzten/verzierten Seitenflächen aus Edelhölzern etc. Aber Du hast Recht; ich hätte auch in erster Linie an irgendwas mit fixem Fundament gedacht.

Sofern es sich um eine katasteramtliche Vermessung handelt, ist deren Ergebnis endgültig. Dazu gibt es ja amtliche Vermessungen. Das ist natürlich Pech, aber ihr werdet den Zaun umsetzen müssen, da ihr euch rechtlich gesehen fremden Grund angeeignet habt (auch wenn unwissentlich). Ggfs. wäre Euer Kaufvertrag zu prüfen, bzw. ob sich der Vorbesitzer evtl. haftbar gemacht hat, was aber - je nach Anzahl der seither verstrichenen Jahre - auch schwierig bis unmöglich sein kann. Lasst Euch rechtlich beraten; natürlich könnt ihr auch die Vermessung neu beantragen, aber auf eigene Kosten (und das ist nicht billig). Es ist m.E. davon auszugehen, dass die Vermessung und somit die Korrektur des Grenzverlaufs richtig ist; in diesem Fall seid ihr verpflichtet, den Grenzzaum umzusetzen sowie alle Einbauten (je nach Absprache mit dem Nachbarn) auf eigene Kosten zu entfernen.

Es gibt da kein Gewohnheitsrecht. Unser Fall: der Zaun unseres Nachbarn (wir hatten das Grundstück erst gekauft) steht an einer Stelle 40cm auf unserem Grundstück. Das Problem bei uns war, dass wir an dieser Stelle den Carport bauen müssen (Baufenster), sonst hätte er den Zaun dort stehen lassen können. Das mit dem Carport spielt aber für die Rechtslage keine Rolle. Ihr habt Euch widerrechtlich (wenn auch nicht absichtlich) ein Stück des Grundstückes angeeignet und der Nachbar ist in der Nutzung seines Grundstückes eingeschränkt. Stell Dir vor, das wäre anders und der Nachbar würde auf Euer Grundstück etwas bauen. Es kommt nur darauf an, ob die Versetzung des Zaunes und des Pavillons zumutbar ist und das ist es (mal die Frage, ob der Pavillon überhaupt an der Grundstücksgrenze stehen darf, ob ihr eine Genehmigung dafür habt oder, wenn genehmigungsfrei, die Errichtung beim Bauamt gemeldet habt).

Grenzsteine sind übrigens nur maßgeblich, wenn sie an der richtigen Stelle sind. Das was der Vermesser über den grenzverlauf sagt, stimmt wahrscheinlich.

Unser Nachbar wurde übrigens ganz schnell dazu verurteilt, seinen Zaun zu versetzen (er wollte sich leider nicht vorher einigen) und musste dann die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Die Rechtslage ist da laut dem Richter völlig klar (auch wenn der Gegenanwalt das anders sah).

Der Nachbar darf auch, wenn ihr Euch weigert, den Zaun und den Pavillon (nach vorheriger Fristsetzung) auf Eure Kosten abreißen lassen und braucht dazu nicht Euer Einverständnis. Die ganze Sache ist übrigens kein Fall des Nachbarschaftsrechts (muss also nicht zum Schlichter) sondern des Eigentumsrechts.

Alternative: Ihr einigt Euch mit dem Nachbarn auf eine Ausgleichszahlung und haltet das vertraglich fest.

Jupp. Kleine Korrektur: Eine Zumutbarkeitsprüfung ist hier hinfällig, wenn auf fremdem Grund errichtet. Rückbau oder Abriss auf eigene Kosten.

ich weiss nicht wie es in nrw ist, aber schaut mal in den grundbucheintrag und auszug vom katasteramt, falls ihr einen plan vom grundstück habt und klärt ob es eintragungen zum zaun und grenze gibt. vielleicht haben sich die vorbesitzer auf den paltz des zaunes geeinigt oder die grenze war ihnen nicht bekannt.

dann wartet mal ab, bis vom vermessungsbüro der plan kommt und vergleicht die pläne.

merkwürdig das der mann vom vermessungsbüro erklärt, was der nachbar haben möchte.

zumindest ist mir bekannt, das euer nachbar darauf bestehen kann das ihr das alles zurückbauen müsst.

überigens solltet ihr dann klären, auf welcher seite de rzaun gestzt wird und wer bezahlt und so weiter.

setzt euch mit allen infos gemeinsam an den tisch und regelt das, auch schriftlcih für die nächste generation.

Hier ist zunächst eine offizielle Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bzw. die offizielle Vermessungsbehörde nach vorgeschriebenen Verfahren unter Beteiligung der Nachbarn erforderlich. Kostet Geld, schafft aber Rechtsklarheit. Dabei werden dann auch fehlende Grenzsteine ergänzt bzw. vorhandene überprüft.

Wenn dann noch eine Überbauung besteht bleibt es den Betroffenen überlassen, wie sie sich einigen: Kauf, Pacht, Miete, Duldung, - alles ist möglich, wenn man sich einig ist. Wenn nicht, bekommt immer derjenige Recht, dessen Grundstück illegal in Anspruch genommen wurde.

Also: Fakten schaffen und dann Verhandeln.