Waschmaschine an Allgemeinstrom angeschlossen

2 Antworten

Zunächst einmal ist es nicht Deine Sache die Stromanschlüsse zu prüfen, ob sie korrekt angeschlossen sind. Der Vermieter ist dafür verantwortlich Dich zumindest darauf hinzuweisen und von Dir ggf. zu verlangen, dass Du es änderst, bevor Du eine Räumlichkeit mietest.

Auf der anderen Seite sollte die Hausgemeinschaft nicht Deinen Strom zahlen. Es ist in Ordnung, wenn sie sich dagegen wehren.

Allerdings kann auch der Vermieter nicht sagen, wie viel Du verbraucht hast. Daher sind auch seine Zahlen nicht maßgeblich.

Des weiteren muss ja wohl früher der Vermieter auf Kosten der Hausgemeinschaft seine Wäche gewaschen und getrocknet haben.

Es wäre sicher das Beste, wenn alle etwas kleinere Brötchen backen würden, und eine Basis gesucht würde, einvernehmlich einen angemessenen Betrag zu ermitteln.

Der Mieter hat nicht das Recht oder sogar eine Pflicht Stromverteilung in seiner Mietsache zu ändern.

Unter diesen Voraussetzungen müssen sie überhaupt nichts an Stromkosten zahlen. Denn der Vermieter bzw. der Energieversorger müssen dafür sorgen, dass er Strom separat gemessen wird. Ist das nicht der Fall und es sind immer nur Schätzungen vorhanden, wählen sie die Bezahlung grundsätzlich ab.