früher Ausziehen trotz Mietzeitbindung
Hallo :)
Mein Freund und ich sind letztes Jahr am 01.08.2014 zusammen in eine Mietwohnung gezogen. Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr. Der Makler hatte uns damals zwar darauf hingewiesen, das die Vermieterin (die mit ihren Kindern auch im Haus wohnt) wohl das Haus irgendwann mal verkaufen würde, er hatte es aber so hingestellt als wäre das erst so in 2-3 Jahren angestrebt. Nun wurden wir letzte Woche sehr kurzfristig informiert das am nächsten Tag Kaufinteressenten kommen würden um das Haus zu besichtigen. Der Makler meinte, sie würden nach Kaufinteressenten suchen, die uns Mieter weiterhin übernehmen würden. Dazu ist jetzt erst mal noch ein bisschen Hintergrundwissen wichtig:
Das Haus verfügt über zwei 4-Zimmer-Wohnungen die vermietet sind in den Kellerräumen und Dachgeschossräumen hat die Vermieterin sich profisorisch mit ihren 5 Kindern eingerichtet.
Ziemlich schnell nach unserem Einzug ist uns klar geworden, hier wollen wir am liebsten sofort raus. Da wir ja mindestens 1 Jahr gebunden sind, wollten wir sofort zum 01.09.2015 ausziehen.
Zusätzlich kam jetzt dazu, das ich ende April mein 1. Kind erwarte und meine Oma bei sich im Zweifamilienhaus Eigenbedarf angemeldet hat. Dort würden wir dann zum 01.09.2015 einziehen. Der Mieter von meiner Oma ist leider überhaupt nicht begeistert und möchte alles daran setzen nicht ausziehen zu müssen. Das Verhältnis zwischen meiner Oma und den Mietern ist dadurch noch mehr gereitzt. Diese wohnen auch schon über 10 Jahre in der Wohnung, sind aber keinesfalls Umzugsunfähig.
Jetzt ist mein Problem dieses:
Die Vermieterin von unserer Wohnung hat uns noch nicht darüber informiert das das Haus verkauft wurde, dies haben wir nur nebenbei von den anderen Mietern erfahren (die jetzt ausziehen). Meine Vermieterin packt nur still und heimlich die Koffer. Als wir den Mietvertrag abgeschlossen haben, wurde bei der Wohnungsübergabe auch kein Protokoll gemacht und wir sind nicht so schlau gewesen selbst eine Bestandsaufnahme der Mängel zu machen. Wenn wir nun im September ausziehen, ist meine Befürchtung groß das wir eine riesen Rechnung von den neuen Vermietern bekommen für Schäden, die nicht durch unser Verschulden entstanden sind. Ich hatte mir deshalb überlegt meine Vermieterin zu fragen ob wir vielleicht den Mietvertrag früher auflösen können und dann schon bevor die neuen Vermieter kommen ausziehen. Dann müssten wir auch keine Angst haben, das wir zahlen sollen wobei es nicht unser Verschulden ist. Ich dachte ich bringe das Argument mit ein, das es für uns besser wäre noch bevor das Kind da ist umzuziehen um nicht so viel Stress zu haben. Die Kündigung dafür wäre aber schon zu spät da heute der 06.02.2015 ist und unser Kind voraussichtlich am 26.04.2015 kommt.
Ich hab einfach große Angst davor, das wir später nicht beweisen können das die Mängel nicht von uns kommen und dann ewig viel Geld zahlen sollen.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Sollt
7 Antworten
klar kannst du es versuchen und mit der Vermieterin sprechen, ist sie mit einer vorzeitigen Vertagsloesung einverstanden, waere das kein Problem.
Allerdings, wenn der Kauf schon abgeschlossen ist und der Vertrag bereits auf den anderen Eigentuemer ueber gegangen ist, muesstet ihr mit dem auch sprechen und der muesste einverstanden sein. Je nachdem, was der vorhat (Renovierung & teurer weiter vermieten), kaeme es dem sogar entgegen, wenn ihr geht.
Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr.
§ 2 Mietzeit (1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2014. (2) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 1 Jahr.
Solcher Art Befristung ist unwirksam. Nur bei vereinbartem wechselseitigen Kündigungsverzicht hätte hier eine wirksame Vereinbarung vorgelegen. Damit gilt die gesetzliche Dreimonatsfrist für deine Kündigung. Du könntest also schon jetzt oder spätestens mit Eingang bei der Vermieterin bis 3. Werktag Juni zum 31. August 2015 kündigen. Zuvor sollte aber gesichert sein, dass die gewünschte neue Wohnung auch tatsächlich ab 1. September zu Verfügung steht.
Wenn du eher ausziehen willst, musst / kannst du jetzt zum 31. Mai kündigen. Damit wäre die gesetzl. KF eingehalten. Deine Kündigung per Einwurfeinschreiben. Zustellung beim Vermieter also spätestens am 3. Werktag März vorausgesetzt.
Du könntest selbstverständlich schon eher ausziehen, müsstest aber bis Ende Mai Miete zahlen.
Zu 1. der genaue Laut ist: § 2 Mietzeit (1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2014. (2) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 1 Jahr.
Unwirksame Klausel die dazu führt, das ihr jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen könnt.
Also wenn die Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juni beim Vermieter eintrifft , könnt Ihr zum 31. August kündigen.
Ich hab einfach große Angst davor, das wir später nicht beweisen können das die Mängel nicht von uns kommen und dann ewig viel Geld zahlen sollen.
Ohne Beweise werdet Ihr wohl für die Mängel aufkommen müssen.
MfG
Johnny
Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr.
Bitte den genauen Wortlaut der Klausel einstellen.
Der Makler meinte, sie würden nach Kaufinteressenten suchen, die uns Mieter weiterhin übernehmen würden.
Lass dich vom Makler nicht einschüchtern. Kauf bricht nicht Miete, der Käufer muss den Mieter mit dem bestehenden Mietvertrag übernehmen.
Der Mieter von meiner Oma ist leider überhaupt nicht begeistert
Omas Mietverhältnis ist für deinen Mietvertrag überhaupt nicht von Belang.
Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr.
Den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel bitte.
Halte ich für unwirksam. Da nicht eindeutig ist für wen genau die Mindestmietzeit gelten soll.
Wirksam wäre z. B.
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, beide Parteien verzichten jedoch für die Dauer von einem Jahr ab ... auf ihr recht zur ordentlichen Kündigung.
Ein Staffel- oder Indexmietvertrag ist es nicht?
Da steht Mietvertrag für Wohnraum. Ich kann auch gerne mal den Mietvertrag hochladen, wenn ich herausfinde wie das geht :D Ich bin der Meinung das der mehr als Fehlervoll ist. Der Makler war echt ein Nichtskönner und ich glaube nochmal wird mir sowas nicht passieren. Es ist echt heftig viel schief gelaufen! Aber es war meine erste eigene Wohnung und ich war sehr naiv...
Da steht Mietvertrag für Wohnraum.
Ist ja korrekt.
Ich kann auch gerne mal den Mietvertrag hochladen, wenn ich herausfinde wie das geht :
Einscannen und in einer Antwort hochladen. Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.
§ 2 Mietzeit (1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2014. (2) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 1 Jahr.