früher Ausziehen trotz Mietzeitbindung

7 Antworten

klar kannst du es versuchen und mit der Vermieterin sprechen, ist sie mit einer vorzeitigen Vertagsloesung einverstanden, waere das kein Problem.

Allerdings, wenn der Kauf schon abgeschlossen ist und der Vertrag bereits auf den anderen Eigentuemer ueber gegangen ist, muesstet ihr mit dem auch sprechen und der muesste einverstanden sein. Je nachdem, was der vorhat (Renovierung & teurer weiter vermieten), kaeme es dem sogar entgegen, wenn ihr geht.

Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr. 



§ 2 Mietzeit (1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2014. (2) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 1 Jahr.

Solcher Art Befristung ist unwirksam. Nur bei vereinbartem wechselseitigen Kündigungsverzicht hätte hier eine wirksame Vereinbarung vorgelegen. Damit gilt die gesetzliche Dreimonatsfrist für deine Kündigung. Du könntest also schon jetzt oder spätestens mit Eingang bei der Vermieterin bis 3. Werktag Juni zum 31. August 2015 kündigen. Zuvor sollte aber gesichert sein, dass die gewünschte neue Wohnung auch tatsächlich ab 1. September zu Verfügung steht.

albatros  07.02.2015, 03:10

Wenn du eher ausziehen willst, musst / kannst du jetzt zum 31. Mai kündigen. Damit wäre die gesetzl. KF eingehalten. Deine Kündigung per Einwurfeinschreiben. Zustellung beim Vermieter also spätestens am 3. Werktag März vorausgesetzt.

Du könntest selbstverständlich schon eher ausziehen, müsstest aber bis Ende Mai Miete zahlen.

Zu 1. der genaue Laut ist: § 2 Mietzeit (1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2014. (2) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 1 Jahr.

Unwirksame Klausel die dazu führt, das ihr jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen könnt.

Also wenn die Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juni beim Vermieter eintrifft , könnt Ihr zum 31. August kündigen.

Ich hab einfach große Angst davor, das wir später nicht beweisen können das die Mängel nicht von uns kommen und dann ewig viel Geld zahlen sollen.

Ohne Beweise werdet Ihr wohl für die Mängel aufkommen müssen.

MfG

Johnny

Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr.

Bitte den genauen Wortlaut der Klausel einstellen.

Der Makler meinte, sie würden nach Kaufinteressenten suchen, die uns Mieter weiterhin übernehmen würden.

Lass dich vom Makler nicht einschüchtern. Kauf bricht nicht Miete, der Käufer muss den Mieter mit dem bestehenden Mietvertrag übernehmen.

Der Mieter von meiner Oma ist leider überhaupt nicht begeistert

Omas Mietverhältnis ist für deinen Mietvertrag überhaupt nicht von Belang.

Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr.

Den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel bitte.

Eurika12 
Fragesteller
 06.02.2015, 13:02

§ 2 Mietzeit (1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2014. (2) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 1 Jahr.

anitari  06.02.2015, 13:18
@Eurika12

Halte ich für unwirksam. Da nicht eindeutig ist für wen genau die Mindestmietzeit gelten soll.

Wirksam wäre z. B.

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, beide Parteien verzichten jedoch für die Dauer von einem Jahr ab ... auf ihr recht zur ordentlichen Kündigung.

Ein Staffel- oder Indexmietvertrag ist es nicht?

Eurika12 
Fragesteller
 06.02.2015, 14:08
@anitari

Da steht Mietvertrag für Wohnraum. Ich kann auch gerne mal den Mietvertrag hochladen, wenn ich herausfinde wie das geht :D Ich bin der Meinung das der mehr als Fehlervoll ist. Der Makler war echt ein Nichtskönner und ich glaube nochmal wird mir sowas nicht passieren. Es ist echt heftig viel schief gelaufen! Aber es war meine erste eigene Wohnung und ich war sehr naiv...

anitari  06.02.2015, 15:33
@Eurika12
Da steht Mietvertrag für Wohnraum.

Ist ja korrekt.

Ich kann auch gerne mal den Mietvertrag hochladen, wenn ich herausfinde wie das geht :

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