Vermieterin zahlt Kaution nicht zurück, kein Übergabeprotokoll vorhanden!

9 Antworten

ich habe mal deine Kommentare auch gelesen.

Richtig ist: Die neue Eigentümerin steht für die Kaution gerade, auch wenn sie sie gar nicht erhalten hat. Das ist ihr Problem und nicht euer.

Allerdings ist auch richtig: Wenn ihr nicht belegen könnt, dass eine Kaution überhaupt von deiner Mutter an den damaligen Vermieter bezahlt worden ist, dann könnt ihr nach meiner Meinung gleich einpacken und die Forderung fallen lassen - denn dann habt ihr leider keinen Beweis.

principessa52 
Fragesteller
 02.12.2013, 09:01

ok das hört sich schon mal ganz gut an! da meine mutter aber immer alle wichtigen unterlagen und belege aufgehoben hat, werde ich besetimmt den kontoauszug noch finden!

principessa52 
Fragesteller
 02.12.2013, 09:11
@angy2001

danke :)

Zunächst kann die Eigentümerin nur eine Kaution ausbezahlen, die sie auch erhalten hat.

Was veranlasst euch denn zu der Vermutung? Eine Kaution wäre unabhängig des Vermögens anzulegen gewesen und kann unmöglich in die Insovenzmasse der Voreigentümerin geflossen sein, aber durchaus in die eigene Tasche der zahlungsunfähigen Vorbesitzerin :-O

Dem würde ich eher nachgehen wollen denn einen Groll auf die neue Vermieterin zu pflegen.

Da könnte man die Rechtsnachfolgerin der Insolvenzverwaltung mal befragen und je nach Auskunft einen Haken hinter die Forderung machen. Denn dass man die von der Insolventen eher nicht erfolgreich beitreiben kann, liegt auf der Hand.

G imager761

Mit dem Kauf ist die neue Eigentümerin in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Mietverträge eingetreten. Ergo hat sie auch für die Kaution gerade zu stehen.

Sofern die neue Eigentümerin nicht noch auf die Jahresendabrechnung für die Nebenkosten wartet um diese mit der Kaution zu verrechnen, sondern grundsätzlich eine Rückzahlung ausschließt, sollte man sich an einen Anwalt und/oder den Mieterschutzbund wenden.

Gerhart  29.11.2013, 16:57

Allgemein wartet der Mieter auf die Jahresendabrechnung der Nebenkosten.

Die neue Vermieterin hat dein Geld nicht. Auch nicht die Insolvenzverwalterin. Das Geld muss wenn alles korrekt ablief auf einem auf deinen Namen ausgestellten Konto liegen. Dieses Geld war nicht Teil der Konkursmasse bei der Insolvenz des 1. Eigentümers. Dieses Konto kennst du, da du ja jährlich davon einen Kontoauszug erhalten hast. FALLS NICHT, was leider anzunehmen ist, hat er das Geld unterschlagen und es ist wohl futsch. Da die Insolvenz mit dem Verkauf des Hauses abgewickelt ist, kannst du auch keine Forderungen mehr stellen. Versuchen kannst du es trotzdem.

principessa52 
Fragesteller
 29.11.2013, 11:38

Silvana89Silvana89|vor 4 Min.

ok da folgt das nächste problem, die wohnung gehörte eigentlich meiner mutter, sie ist aber schon anfang 2012 verstorben, dann habe ich dort nur noch mit meiner schwester gewohnt habe das mietverhältnis und den mietvertrag meiner mutter übernommen! ca 4 monate später kam das mit der zwangsverwalterin die unsere kaution aber auch in den neuen vertrag übernommen hat, also steht sie uns ja zu, dazu kommt dass wir für die dauer von 04/13 bis 08/13 mit der neuen vermieterin keinen neuen mietvertrag geschlossen haben! sie hat uns angeblich wegen eigenbedarf gekündigt, was sie in ihrem schreiben aber so nicht erwähnt hatte (deswegen sage ich ja, die hat uns von vorne bis hinten verarscht und unsere unwissenheit komplett ausgenutzt)

lg

imager761  29.11.2013, 11:51
@principessa52

Noch einmal: Ob die dann insolvente Vermieterin die Kaution eurer Mutter hat und die an die Neueigentümerin weitergab, müsst ihr schon beweisen, wenn ihr sie wiederhaben wollt.

So schwer ist das doch nicht: Wer eine Forderung erhebt, muss sie (vor Gericht) glaubhaft machen.

Was habt ihr da bislang? Nichts. Keine Quittung, keinen Überweisungsbeleg, keine Nummer eines Kautionssparbuchs, keine Zeugenaussage der Kautionspflichtigen.

Dafür jede Menge Annhamen und Unterstellungen, sie sei wohl bezahlt worden, sie ist bestimmt an die neue Vermierin übergeben.

Nn ja, man kann auch Zeit, Geld, anwaltliche und porozessulae Kosten vorstrecken und knappe Ressourcen ohnehin überlasteter Gerichte verschwenden - muss man aber nicht :-)

principessa52 
Fragesteller
 02.12.2013, 09:08
@imager761

naja würde ein mietvertrag in dem steht, dass kaution gezahlt wurde nicht reichen? zudem die zwangsverwalterin letztes jahr einen neuen mietvertrag aufgesetzt hat in dem ein paragraph drin steht der belegt dass die kaution ins "neue" alte mietverhältnis übernommen wird?! aber zur not werde ich auch noch irgendwo in den unterlagen meiner mutter den kontoauszug der kaution finden!

Bei Verkauf des Hauses und Vermögensverfall des Vermieters:

Der Gesetzgeber hat für diese Fälle zum Schutz des Mieters vorgesorgt. Der Erwerber haftet für die Rückzahlung der Mietkaution Der Mieter kann die Kaution auf jeden Fall vom Erwerber zurückverlangen. An den neuen Eigentümer kann sich der Mieter auch dann halten, wenn dieser die Kaution vom alten Eigentümer gar nicht erhalten hat. Mit dieser Regelung wird vermieden, das sich der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses , an den alten Eigentümer wenden muss. Der neue Eigentümer haftet für die Rückzahlung der Kaution einschließlich der seit Mietbeginn angefallenen Zinsen. Die Verzinsung kann der Mieter auch verlangen wenn der neue Eigentümer die Kaution auch ohne Zinsen vom Alteigentümer erhalten hat. Aber auch haftet der Alteigentümer neben dem Erwerber, wenn z.b. der neue Eigentümer die Kaution nicht wie vorgeschrieben auf einem gesonderten Konto angelegt hat, wird der Mieter die Kaution bei einer Insolvenz des Erwerbers nicht in voller Höhe zurückbekommen.(hier Vermögensverfall des Vermieters / Erwerbers) Der Mieter kann dann den Alteigentümer in Anspruch nehmen. Der Mieter muss aber zuerst versuchen die Kaution vom Erwerber zu bekommen. ( BGH WM 99, 397 )

Für Fälle das der Mietvertrag vor 01.09.2001 abgeschlossen wurde gilt aber die alte Regelung weiter.