Vermieterin will einfach Kabelhauptverteiler abschalten - Mietrecht

8 Antworten

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Entscheidend ist, ob im MV ein Kabelanschluss aufgeführt wurd oder nicht. Falls nein, kann der VM jederzeit den Anschluss, der nicht zur Mietsache gehört, stilllegen lassen. Ein Nebenanschluss in der beschriebenen Form stellt wohl eine privatrechtliche Übereinkunft zwischen dem Vormieter und Euch bezüglich der Nutzung dar. Die muss der VM nicht anerkennen, und schon gar nicht aufrecht erhalten. Die einzige Lösung für dieses Schlamassel wäre, dem VM anzubieten, auf eigene Kosten einen Zähler für den Kabelanschluss installieren zu lassen und die Kosten zu übernehmen in voller Höhe. Aber. lehnt der VM dies ab, habt ihr - so nicht mietvertraglich geregelt - keinen Anspruch auf Fortführung. Daher würde ich neben dem Gespräch mit Nachbarn und VM zudem auch sofort das Gespräch mit KabelBW suchen. Denn sollte sich hier keine Einigung herbeiführen lassen, muss der Anschluss sofort gekündigt und ein alternativer Zugang für Tel/Internet/TV hergestellt werden.

KimViktoria 
Fragesteller
 19.10.2012, 14:19

Danke erstmal für deine Antwort. In der "Mietraumbeschreibung und Übergabeprotokoll" ist Anschluss Kabelfernsehen angekreuzt. Die Gebühren und der Vertrag läuft auf uns. Jetzt bin ich der Meinung, da auch die Standardklausel drin steht, dass die Vermieterin dafür Sorge zu tragen hat, dass der Anschluss funktionstüchtig ist und sich darum kümmern muss.

FordPrefect  19.10.2012, 14:35
@KimViktoria

In dem Fall kann der Anschluss nicht abgeschaltet werden. Glück gehabt. Sofort Einschreiben mit Rückschein an VM mit Hinweis auf Anspruch auf Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit des Kabelanschlusses schicken.

Ihr habt einen persönlichen, auf euren Namen laufenden Vertrag mit dem Anbieter und zahlt dafür. Warum sollte dann die Vermieterin ihrerseits die Leitung "unterbrechen"? Ihr enstehen doch keine Kosten - erklärt ihr das!

chris0301  19.10.2012, 13:33

Wenn der Hauptverteiler der Kabelanlage über den Zähler der Nachbarin läuft, zahlt sie den Strom. Das wären dann einige Euro im Jahr. Der Vermieter muss nur den Strom für den Hauptverteiler so umklemmen lassen, dass er nicht mehr über den Zähler der Nachbarin läuft.

rechtlich sehr schwierige frage.. kabelgebühren ist ne ungenaue angabe.. zahlt ihr die grundgebühr nun an den vermieter oder direkt an kabel? ich vermute ja wenn kabel einen noch ungekündigten vertrag hat.. bei ner anlage für 2 mieteinheiten ist es eigentlich immer über vermieter und der strom geht als allgemeinstrom weg. wer hat den strom vorher gezahlt?.. wenn ihr an den vermieter zahlt dann darf der auch den vertrag bei kabel kündigen.. ihr müsstet dann selbst einen abschließen und die grundgebühr direkt an kabel abführen.. dann würde ein techniker kommen und euch kostenlos einen verstärker ins haus bauen.. ich vermute aber das bei euch nur ein übergabepunkt existiert.. und das wird auch das hauptproblem sein.. die einfachste lösung wäre den verstärker in euer haus zu hängen und dort den strom zu nehmen.. das kabel vom übergabepunkt einfach durch die wand in euren keller.. die verteilung zu den nachbarn ist dann eh hinfällig weil die ja sat haben.. sollten nachfolgende mieter wieder kabel haben wollen dann kommt einer von kabel und richtet das kostenlos für die andere haushälfte wieder her.. ruft auch mal bei kabel an und fragt wie hier die vertraglichen gegebenheiten sind und für welche hausnummern dieser übergabepunkt zugelassen ist und wie eine lösung für euch aussehen könnte.. evtl bringt das noch bischen klarheit..

Was ist bitte KabelBW? Seit wann und für was benötigt der Anschluss eine Kabel-TV-Betreibers Strom aus dem Netz des Eigentümers/Vermieters oder Mieters? Der Vermieter ist verpflichtet den TV-Empfang in der Mietsache zu gewährleisten. (Siehe Kostenstelle der Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag.

FordPrefect  19.10.2012, 13:59

KabelBW == Kabelnetzbetreiber Baden-Württemberg.

Seit wann und für was benötigt der Anschluss eine Kabel-TV-Betreibers Strom aus dem Netz des Eigentümers/Vermieters oder Mieters?

Schon immer. Es geht hier um den Hauptverteiler der Wohnanlage, also den Übergabepunkt des Glasfasernetzes zum Hausverteiler. Der braucht Betriebsstrom.

Der Vermieter ist verpflichtet den TV-Empfang in der Mietsache zu gewährleisten

Nein. Nur wenn dies im MV so aufgeführt ist. Wird gar keine Aussage zum Empfang gemacht, gibt es auch keine Verpflichtung zur Versorgung.

Siehe Kostenstelle der Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag.

Das ist nur eine Standardklausel des Muster-MV, falls entsprechend Empfang bereitgestellt wird. Gibt es den aber gar nicht, wird auch nichts abgerechnet. Siehe dazu das OP: "In einer Nebenkostenabrechnung war nie ein Posten für diese Bereitstellung aufgeführt"

TOBschluessel  19.10.2012, 14:02
@FordPrefect

du bist auch ne glasfaser.. BK kommt über kupfer ins haus.. und auch auf die straße

FordPrefect  19.10.2012, 14:04
@TOBschluessel

schäm

Sorry, das ist natürlich richtig. Hier stellen sie gerade alles von Kupfer auf Glasfaser um (das ganze Stadtviertel ist eine einzige Baustelle), deswegen wohl der gedankliche Knoten im Hirn. Danke für die Korrektur :-)

TOBschluessel  19.10.2012, 14:01

haha.. Kabel Baden-Würtemberg vielleicht? mal bischen nachdenken..

seit wann? kabelanschlüsse brauchen strom seit diese technik erfunden wurde.. für was? um den verstärker den diese technik benötigt zu betreiben..

der vermieter hat seine pflicht getan wenn ne hausantenne existiert.. und die gibts eigentlich überall..

Gerhart  19.10.2012, 14:55
@TOBschluessel

So, jetzt weiß ich, dass KabelBW nicht Kabelbadewanne heißt. Aber zur Sache: Nach dem Kabelübergabepunkt im Haus des Vertragspartners verlangt KabelBW eine Hausanschlussverstärker, der vom Nutzer zu installieren und zu betreiben ist, obwohl in anderen Systemen dieser Verstärker nicht zwingend vorgeschrieben ist. Aus diesem Grunde ist der Vermieter zuständig, wenn es um die Bereitstellung der Stromversorgung dieses Verstärkers geht. Die Abschaltung der Stromversorgung ist daher unzulässig.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass Ihr weiter einen Anschluss habt. Ausserdem sind die Nachbarn nur Mieter, wenn die mal ausziehen und der Nachmieter will Kabel, dann muss der Anschluss wieder laufen.

FordPrefect  19.10.2012, 14:00

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass Ihr weiter einen Anschluss habt

Nein. Wenn dazu nichts im MV vereinbart wurde, ist der VM auch nicht verpflichtet, Empfang bereitzustellen.