Kann ich diese Person anzeigen wegen Rufmord o.ä.?

10 Antworten

Hallo!

Erstmal... echt schlimm, was ich hier lese! Aber ich frage mich unweigerlich, ob diese Frau geistig überhaupt noch da ist bzw. ob sie nicht evtl. psychische Probleme hat?! "Normal" ist das nämlich nicht & unter den Aspekt "gängige harmlose Reibereien" fällt das auch nicht! Es ist auch möglich dass sie ggf. beginnende Demenz hat, denn mir sind derartige Probleme in diesen Fällen geläufig: Beschimpfungen, Halluzinationen, Wahnvorstellungen, wirre Behauptungen.. so wie hier!

Ich würde das Ganze mal beim Mieterbund ansprechen (Mitgliedschaft wäre vorteilhaft, ich kann's auch aufgrund anderer Hilfestellungen empfehlen!) und auch die Rechtsberatungsstelle aufsuchen um auszuloten, was man da konkret machen kann. Evtl. kannst du auch das Gesundheitsamt informieren bzw. die Familie der Frau sofern man mit dieser reden kann, dass man sich mal irgendwie von Amtswegen informiert ob da was nicht ganz korrekt läuft bei ihr.. denn möglich ist alles!

Fakt ist, dass solche Dinge wie diese Beleidigungen und Aktionen echt nicht okay sind & man sich nicht alles bieten lassen muss. Wenn du sie anzeigst wird sie wahrscheinlich das Gegenteil behaupten & Aussage gegen Aussage stehen, was das Klima im Haus hernach nicht verbessern wird.. Rufmord oder üble Nachrede erkenne ich da auch nicht, eher Beleidigungen, Mobbing, Aggresivität & ggf. auch dass diese Frau geistig nicht ganz auf der Höhe ist. Beleidigungen kann man auch anzeigen! 

Diese Frau zu ignorieren wird jedoch mMn nichts bringen, da sie sonst ewig so weitermachen wird: Beständige Meckerer picken sich bewusst Leute raus, die sich nicht wehren. Das wird auch in diesem Falle so sein.

Ich würde auf Konfrontation gehen & mich erkundigen, wie man die Frau rein rechtlich fertigmachen kann. Es gibt für alles Mittel und Wege. Etwa den Gang zum Mieterschutzbund oder auch Gespräche mit der Stadt, die für dieses Haus als Vermieter zuständig ist & somit auch Ansprechpartner für derartige Probleme wäre. 

Dass die Maklerin dich auf diese "schräge" Frau ansprach bzw. dich vorwarnte zeigt mMn nur deren Hilflosigkeit bzw. Unfähigkeit etwas zu unternehmen. Denn man kann immer etwas unternehmen, wenn man es wirklich will & genug Mut aufbringt. 

Ansonsten: Schönes Wochenende :)

TrudiMeier  05.02.2016, 18:46

Demenz! Das Wort wollte mir bei meiner Antwort einfach nicht einfallen! :-)

rotesand  05.02.2016, 18:56
@TrudiMeier

Kein Problem :)

Jetzt steht's ja da.. dir ein schönes Wochenende :)

Das hört sich stark nach Übler Nachrede an, du kannst definitiv mal den Versuch starten das bei der Polizei anzuzeigen, ich bezweifle allerdings leider das es dich weiterbringen wird.

crusher456 
Fragesteller
 05.02.2016, 17:01

Wieso bezweifelst du und dein Vorredner, das mich das weiterbringen wird?

Antwortster420  05.02.2016, 17:04
@crusher456

Weil das meinen Erfahrungen nach die Wut bzw. die Nachrede etc. nur schürt.

crusher456 
Fragesteller
 05.02.2016, 17:06
@Antwortster420

Welche Strafe würde die angezeigte Person erhalten? Im Inet steht: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. Erhalte ich diese Geldstrafe oder der Staat?

Antwortster420  05.02.2016, 17:07
@crusher456 -Wann wird eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt?

Die Beleidigung nach § 185 StGB wird gemäß § 194 Abs.1 StGB nur auf Antrag des Opfers verfolgt. Eine Ausnahme hierzu liegt vor, wenn die Beleidigung bei einer Versammlung oder im Rundfunk geäußert wurde, es sich bei dem Beleidigten um ein Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung handelt und die Beleidigung einen Bezug zu dieser Verfolgung hat. In einem solchen Fall bedarf es keines Strafantrages. Allerdings ist die strafrechtliche Verfolgung nicht möglich, wenn das Opfer ausdrücklich widerspricht.

Eine weitere Besonderheit findet sich in § 194 Abs.3 StGB. Demnach kann den Strafantrag auch der Vorgesetzte stellen, wenn ein Amtsträger, im Normalfall ein Polizist, im Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit beleidigt wird. Wird eine Behörde beleidigt, kann der Behördenleiter den Strafantrag stellen.

-Wie wird eine Beleidigung nach § 185 StGB bestraft?

Die Beleidigung nach § 185 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Bitterkraut  06.02.2016, 00:10
@crusher456

Das Geld, das aus einer Geldstrafe fließt, erhält natürlich die Staatskasse.

Da wirst Du niemals wirklich was erreichen. Sie ist zwischen 70 und 75 und wird vielleicht 90 in dem Haus und von Monat zu Monat von Jahr zu Jahr wunderlicher und böser. Such Dir am besten eine andere Wohnung. Nicht fluchtartig, aber in absehbarer Zeit das richtige.

Sobald Du was gefunden hast, kannst Du anfangen die Tage zu zählen. Kauf Dir dann ein Maßband und schnibbel jeden Tag eine Zahl weg. Das Maßband wird immer kürzer und Deine Laune immer besser.

Richtig schlimm finde ich, dass  noch bevor eigene Erfahrungen eine Rolle spielen, hier jemand ohne Chance war zu guter Nachbarschaft zu kommen. Nur weil sie alt ist, vielleicht komisch träumt und noch eine andere ERziehung hatte, die geprägt war von übertriebener Ordnung.

Entweder geh unbefangen an die Sache ran! Eigener Eindruck, Viellleicht niocht sofort alles bekloppt und dement erklären (das ist nicht viel besser als beschuldigt werden, Nebelgäste zu haben).

Oder tu was man dir geraten hat: IGNORIEREN:

Früher war man spiessig ordentlich.

Heute geht Rufmord schnell, unkompliziert und wirksam.

Nicht mitmachen!

Sprich sie doch mal nett an, frage sie nach ihren Sorgen, bring ihr was vom Bäcker mit, oder was spricht dagegen?

kimonina2015  18.04.2016, 22:03

Bin schon etwas neugierig, womit ich bei all den Hetztiraden dein Danke verdient habe?

Falls du Erfolg hattest, gratuliere ich dir dazu, gegen den Strom und mit deiner eigenen Gradlinigkeit geschwommen zu sein.

Falls du nicht erfolgreich mit nettem Interesse gewesen sein solltest, gratuliere ich dir - Überraschung! dazu, gegen den Strom und mit deiner eigenen Gradlinigkeit geschwommen zu sein.

In der heutigen Welt werden unzählige Menschen jeden Alters gemobbt.

Warum so fies und vernichtend?

Weil heute sehr viele Menschen immer alles glauben, was ihnen erzählt wird,´und die Hemmschwelle zur Ausgrenzung nur aufgrund Hörensagen niedriger denn je. Es ist so einfach, "Sch....." im Netz zu verbreiten.

Und in dieser Unterhaltung wird deutlich: nur durch das fragen  wird aus einer

alten vielleicht unfreundlichen und konservativ denkenden Frau hier nur durch hinzudichten jemand zur

dementen psychisch kranken gestörten Kriminellen mit Strafpotential deklariert!

Da kann ich nur sagen: nochmal drüber nachdenken! und Danke an die Fragestellerin für diese Offenbarung und Danke fürs Danke!

Ach ignoriere das und nimm dir das nicht so zu Herzen.

Und Rufmord ist es nur, wenn Sie Kram erzählt, der eindeutig negativ ausgelegt werden kann. Sagt sie den, z.B. deinen Mitschülern oder Lehrern oder Eltern gegenüber, das du Abends Krach machst? Darauf kommt es an. Weiter müsste man schauen, ob es überhaupt deinem Ruf schädigen würde wenn, es die ganze Welt wüsste? Angela Merkel hat als junge Frau Abends in Ihrer Wohnung Krach gemacht [sic!], denkst du nun schlechter von ihr? eher nicht.

Wenn sie sagt du nimmst Drogen, klaust, vergewaltigst Frauen - Dann hättest du was in Hand gegen sie - aber Krach machen....?

Das mit der Post ist aber nicht okay.

Bei der Polizei kannst du, wenn sie das definitiv ist, die das macht herumquaken, das du dir Sorgen machst, das dein Postgeheimnis nicht mehr sicher ist. Weil sie andauernt an deinem Briefkaste herummurkst.