Willhaben rückgaberecht?
Servus leute ich habe ein mikrofon letzte woche statt 130 für 100€ verkauft, ich habe es ausprobiert und bei mir hats funktioniert, ich habe auch angegeben das das ein privatverkauf sei und keine geld oder warenrückgabe möglich ist. Sowie Garantie oder Gewährleistung. Nach 4 tagen melden sie sich und meinen das es nicht funktioniert und das led lämpchen nicht angeht? Wie kann das sein? Was kann ich da machen? Lg david
4 Antworten
ich habe auch angegeben das das ein privatverkauf sei und keine geld oder warenrückgabe möglich ist.
Es gibt nie ein Recht auf Geld- oder Warenrücknahme. Diese Angabe ist daher unsinnig, da überflüssig.
Sowie Garantie oder Gewährleistung.
Eine Garantie gibt man immer freiwillig. Gibt man keine, kann man auch keine ausschliessen. Einzig der Ausschluß der Gewährleistung war sinnvoll.
Nach 4 tagen melden sie sich...
Das ist leider zu schwammig formuliert. Was ist innerhalb der 4 Tage passiert? Hat da noch Alles funktioniert?
Mit anderen Worten: War das Mikrofon beim Käufer von Anfang an defekt? Oder erst nach 4 Tagen?
Es gibt keine privatrechtliche Anzeige. Was soll das sein?
Man telefoniert auch nicht mit der Polizei, wenn man Jemanden anzeigen will, so dass er strafrechtlich verfolgt würde.
Die Leute wollen dich einschüchtern und abzocken, das sehe ich genauso wie du. Hast du die Seriennummer des Mikrofons notiert?
Bei Privat gibt es kein Rückgaberecht.
Wenn der Käufer es am PC verwendet, könnte es daran liegen, dass nicht die nicht die richtigen Treiber installiert sind.
Es gibt nie ein Rückgaberecht. Darum geht es hier auch gar nicht. Hier gehts um eine Reklamation.
OK, dann sag ich es allgemeiner:
Der Käufer hat kein Anspruch auf Rückgabe, Reklamation oder sonstige Leistungen oder was auch immer durch einen privaten Verkäufer.
Das ist leider auch falsch. Jeder Käufer hat ein Recht auf Reklamation, sofern der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Das hat nichts mit einem Privatverkauf zu tun.
Und ein Recht auf Rückgabe gibt es selbst bei einem gewerblichen Verkauf nicht.
Was sind 'sonstige Leistungen'?
Nein. Ein Privatverkäufer braucht keine Gewährleistungen geben.
Richtig.
Das hat aber nichts mit Reklamation, Rückgabe und 'sonstigen Leistungen' zu tun.
Leider irrst du schon weder..
Bei Privatkauf gilt gekauft wie gesehen..
Also hat der Käufer im Nachhinein keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen durch den Verkäufer..
Bei Privatkauf gilt gekauft wie gesehen..
Unsinn. Du kannst mich aber gerne von dieser Aussage überzeugen, indem du mir den entsprechenden Passus im BGB zeigt.
Bis dahin bleibe ich davon überzeugt, dass sowohl bei einem Privat- wie auch einem gewerblichen Verkauf der Artikel die Eigenschaften aufweisen muss, mit denen er im Kaufvertrag beschrieben wurde.
Also hat der Käufer im Nachhinein keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen durch den Verkäufer..
Hättest du Recht, dürfte der Verkäufer in seiner Beschreibung das Blaue vom Himmel lügen, und der Käufer wäre der Dumme.
Natürlich müssen alle Angaben, die der Verkäufer über den angebotenen Artikel trifft, der Wahrheit entsprechen. Ansonsten hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung.
Natürlich gilt das nur bei einem normalen Verkauf, also wenn kein Betrug dahinter steht.
Hier ist ja folgendes der Fall: Der Käufer hat es vor Ort getestet, es hat funktioniert und er hat es mitgenommen. Jetzt hat er keinen Anspruch auf Leistungen des Verkäufers.
Als Ursache für die Funktionsunfähig des Mikrophones kann jetzt auch eine Beschädigung durch den Käufer nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht KEIN Anspruch auf irgendwelche Leistungen des Verkäufers.
Aber ich merke schon, du willst das gar nicht verstehen.
Ich verstehe deine Argumentation schon. War das Mikrofon bei der Abholung in Ordnung, und hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen, hat der Käufer keine Handhabe, erfolgreich zu reklamieren.
Das hat Alles nichts mit deinen vorher gemachten Aussagen zu tun, denen ich widersprochen habe.
Dann solltest auch verstehen, dass meine Antwort auf die hier gestellte Fragen bezogen war ..
Das habe ich verstanden. Deine Aussagen waren dennoch falsch.
Nope.
Gar nichts brauchst du machen. Bei Willhaben ist der Kauf wie gesehen, da gibt es kein Rückgaberecht.
Ich bin denen entgegen gekommen und habe versucht zu helfen was es für möglichkeiten gibt aber angeblich funktioniert es noch immer nicht. Lg
Sie möchten es mir zurück bringen weil es für sie keinen sinn macht, was kann ich ihnen da antworten. Lg
Ganz einfach, du nimmst die Ware nicht zurück
Können die auch ein anwalt einschalten?
Vielleicht ist es beim Transport runtergefallen.
Beim Paketversand geht oft etwas kaputt .
Nein das war vorort
Bei mir hats funktioniert, ich habs nur einmal ausprobiert um zu testen, jetzt wollen sie zu mir kommen ums auszuprobieren, aber was wenns nicht geht? Vl haben sie es ja ausgetauscht und bringen mir den defekten, jetzt sagen sie sie haben mit der polizei telefoniert das sie eine privatrechtliche anzeige machen können