PKW Privatverkauf - Käufer macht Ärger

4 Antworten

  1. Leute, wie kommt Ihr nur immer auf den Quatsch mit dem 14-tägigen Rückgaberecht? Guckst Du: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht - es gilt ausdrücklich bei Käufen Privater von Unternehmen (was Du offensichtlich nicht bist) bei einer bestimmten Auswahl von aufgezählten Geschäften. Für Geschäfte unter Privaten gilt die WRF also nicht.

  2. Hast Du beim Verkauf die gesetzliche Sachmängelhaftung (ist auch in Wiki erklärt) im Auktionstext ausgeschlossen? Wenn nein, dann besteht sie und gilt für alle Mängel, die Du nicht ausdrücklich im Angebot aufgezählt hast. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile - es wäre also zu prüfen, ob eine Undichtigkeit der Benzinleitung als alterstypischer Verschleiß gilt (keine Haftung) oder als Mangel (Haftung) - dazu gibt es endlose Präzedenzurteile für alle möglichen Autoteile... Heißt also suchen.

enddevil89 
Fragesteller
 27.06.2014, 21:21

Danke für deine Antwort.

Ich habe dem Käufer mündlich (mit einem Zeugen) mitgeteilt, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag, außer den Kauf auf ebay. Das Auto ist schon ca. 250.000km gelaufen und 1997 gebaut, es wurde für 350€versteigert.

Vom Mängel wusste ich nichts.

Bei einem so altem Auto, zu dem Kaufpreis, ist doch klar, dass das Auto kein Top-Fahrzeug ist? Bei einer solchen Laufleistung und Alter nicht auszuschließen?

bronkhorst  27.06.2014, 21:30
@enddevil89

Der Ausschluss gilt aber nur, wenn er von vornherein in den Vertrag eingeht - nicht erst, wenn Du das dem Käufer sagst, wenn er das ersteigerte Auto abholt - da hilft dann auch kein Zeuge. Dann könntest Du ja genauso gut sagen "der Kaufpreis versteht sich natürlich ohne Fenster und Räder".

Aus dem Grund hätte das in den Beschreibungstext der Auktion gehört.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung hängt nicht vom Alter oder der Laufleistung ab - wenn man sie nicht ausdrücklich ausschließt, gilt sie für alle nicht aufgeführten Mängel.

Rechtlich bleibt Dir die Prüfung (der ADAC hat wohl eine Tabelle von Referenzurteilen veröffentlicht), ob eine defekte Benzinleitung als Verschleiß gelten kann - das wäre noch ein Ausweg.

bronkhorst  27.06.2014, 21:32
@enddevil89

Auf die Einsortierung von A.T.U. würde ich mich nicht verlassen - das ist keine Rechtsquelle....

TomRichter  27.06.2014, 22:57
Leute, wie kommt Ihr nur immer auf den Quatsch mit dem 14-tägigen Rückgaberecht?

Ich hatte den Fragesteller so verstanden, dass er freiwillig ein solches eingeräumt habe.

bronkhorst  28.06.2014, 07:01
@TomRichter

Das ist tatsächlich eine Möglichkeit - allerdings lese ich die Mär vom 14-tägigen Rückgaberecht immer wieder in allen Permutationen (immer, immer bei Käufen Privater von Gewerblichen, auch schon mal immer unter Privaten)... scheint ein Virus zu sein.

Davon ging ich auch hier aus - wer sollte gerade bei einem Auto freiwillig zulassen, dass es wieder zurückkommt und entweder die Garage blockiert oder möglicherweise zum teuren Zweitwagentarif zugelassen werden muss?

Falls du, Mängel am KFZ nicht erwähnt hast, oder im Vertrag aufgelistet sind, hat der Käufer ein recht dadrauf das du im die Reparatur bezahlst. Verarschen beim KFZ Verkauf in Deutschland ist also nicht mehr möglich, wie früher "gekauft wie besichtigt"

normal gilt: gekauft, wie besichtigt. in deinem fall sind außerdem die 14 tage rückgabefrist auch vorbei.

daher hat er keinerlei weiteren anspruch.

Semmiable  27.06.2014, 19:39

Nein es gilt ebbend nicht "gekauft wir besichtig" Wenn nicht erwähnte Mängel im Vertrag nicht aufgelistet sind, gibt's es ärger. Aber in seinem Fall hat der Käufer denn kürzeren gezogen, weil er kein Vertrag unterschrieben hat.

bronkhorst  27.06.2014, 21:59
@Semmiable
Aber in seinem Fall hat der Käufer denn kürzeren gezogen, weil er kein Vertrag unterschrieben hat.

Da braucht man keine Unterschrift - der Vertrag ist durch die Abgabe des höchsten Gebots und den Zuschlag zustandegekommen - und da ist der Auktionstext maßgeblich.

Wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, musst Du im Zweifel beweisen, das Du die gesetzliche Gewährleistung (die gilt auch bei privaten Gebrauchtverkäufen, kann aber ausgeschlossen werden) ausdrücklich ausgeschlossen hast, ansonsten hat der Käufer ein Recht auf Mangelbeseitgung.

enddevil89 
Fragesteller
 27.06.2014, 19:41

ist diese nicht automatisch ausgeschlossen, weil Privatkauf?

TomRichter  27.06.2014, 21:25
@enddevil89

Nein, "automatisch" gilt die Mängelhaftung von 2 Jahren.

Privatverkauf räumt nur die Möglichkeit ein, per Vertrag die Gewährleistung auszuschließen.