willhaben Privatverkauf Probleme (österr. Gesetz)?

3 Antworten

Ich finde die 3€ zurückzahlen wäre angemessen, da der Bikini wie gesagt außer dem Fleck absolut neu ist.

Was ist nach Deinem Verständnis "absolut neu"? Wenn der getragene Bikini einmal gewaschen wird?

Idris164  03.05.2018, 12:40

Ein Fleck vom Ausfluss einer anderen Frau.... würg

Herb3472  03.05.2018, 12:46
@Idris164

Sehe ich auch so :-(

Nun, wenn die Ware nicht in dem angegeben Zustand war, dann bist du Schuld. Vortäuschung falscher Tatsachen.

Die Käuferin will kein verschmutztes Produkt, offensichtlich auch keinen Preisnachlass,

Sollte sie es unfrei dir wieder geschickt haben, dann musst du die Versandkosten tragen, den Verkaufspreis auch wieder retour überweisen.

Ich an der Stelle von der Käuferin möchte auch kein Kleidungsstück mit derartigen Tragespuren.

Weshalb sollte die Käuferin den Versand zahlen? Sie hat ja den Fleck nicht verursacht!

In diesem Fall erstatte die Kosten, auch wenn es schmerzt und ziehe eine Lehre daraus.

Der Bikini war nicht mehr neu, sondern einen Fleck an einer Stelle die mich extrem anekeln würde. Ich zieh doch auch nicht die getragene Unterwäsche von Fremden an. Den Frust von der Käuferin kann ich nachvollziehen und auch dass sie das Porto haben möchte. Es ist dein Problem unsaubere Sachen als neu verkauft zu haben. Also überweise ihr die 7€