Absicherung beim KFZ Privat Verkauf - Ist ein Vertrag sinnvoll?
Hallo.
Wir verkaufen unseren PKW privat.
An sich ein sehr teurer Wagen für 12.000€. Der Käufer war schon bei uns und hat sich den Wagen angesehen.
er möchte nun eine "Spedition"/Firma kommen lassen, die den Wagen zu ihn Transportieren sollen. Wir hatten den Wagen bei diversen seiten wie mobile.de und ähnliches inseriert. Das Geld für den Wagen hat man uns heute überwiesen.
Wir stellen uns nun aber die Frage der Haftung. Wie können wir uns am besten absichern (mit einem Vertrag?), dass es nicht nachher heißt das auto hat beim Transport Schäden bekommen und es wird nicht mehr gekauft.
Sollte man sich vorher von der Spedition/dem Fahrer ein Abnahmeprotokoll oder ähnliches unterschreiben lassen?
Ist unser Käufer gezwungen den Wagen zu nehmen, wie ihn die Spedition bringt ( wenn Notfalls halt die Spedition für Transportschäden aufkommen muss?)
4 Antworten
Hallo, ich bin Spediteur und kann dir deine Frage daher rechtlich genau beantworten.
Bei der Abholung solltest du dir bescheinigen lassen, dass der Frachtführer ("der Fahrer") die Ware ordnungsgemäß und in gutem Zustand übernommen hat. Das brauchst du unbedingt schriftlich! Bei der Ablieferung das gleiche Prozedere, nur andersum. Der Empfänger muss sich bescheinigen lassen, dass er die Ware in ebenfalls gutem Zustand erhalten hat. Kommt es dabei zu einem Schaden, d.h. die Ware wird beschädigt angeliefert, muss sich der Auftraggeber an den Spediteur wenden. ("Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch, d.h. die Ansprechpartner sind die jeweiligen Vertagspartner").
Wenn die Übernahmequittung bei dir ohne bescheinigte Mängel ist, und beim Absender mit einer beshcädigung vermerkt ist, ist der Spediteur in der Beweispflicht. Kann dieser nicht nachweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist (mit den erwähnten Belegen nahezu unmöglich!), so ist er in der Haftung. Die haftungshöchstgrenze liegt hierbei bei 8,33 Sonderziehungsrechten, d.h. ungefähr 10€ pro kg der Sendung. Wenn der Wert des Autos höher ist, als die gesetzliche Haftung (Beispiel: das Auto wiegt 1 Tonne, d.h. im Schadenfall würden maximal 10.000€ rausspringen), ist eine Transportverischerung auf jedne Fall sinvoll. Kostet zwar etwas extra (im zweistelligen Bereich), aber lohnt sich! Da der Empfänger der Ware aber wohl der Auftraggeber ist, ist das sein Bier.
Der Käufer ist übrigens nicht verpflichtet, die Ware anzunehmen, wenn diese beschädigt ist. Er kann die Ware auch Annahmeverweigern. Dann geht das aber ebenfalls wieder über den zuständigen Spediteur.
Wenn noch Fragen auftauchen einfach melden :)
Also auf jeden Fall einen Kaufvertrag (schriftlich )machen,. Darin auch vermerken, dass man privater Verkäufer ist und Gewährleistungsansprüche ausschließt,
Auch kann man in den Vertrag aufnehmen (der muss ja immer von beiden unterschrieben sein - Beidseitigkeit), das das Fahrzeug bei Aushändigung an den vom Käufer beauftragten Spediteuer als ausgehändigt gilt, und der Gefahrenübergang (Unfall auf Fahrt des Transporteurs) auf den Transporteur übergegangen ist. Ich würde auch in den Vertrag aufnehmen, das das Auto verkauft wie besehen wird (ggf. Hinweis das Käufer ja Möglichkeit hatte von einem TÜV den Wagen prüfen zu lassen). Neben dem Vertrag würde ich das gsamte Auto per Handy/ Kamera fotographieren. Auch bietet es sich wohl an gemeinsam mit dem Käufer eine äußere Inaugenscheinnahme durchzuführen und das im Vertrag zu erwähnen.
Darüber schlage ich vor zu googeln und alle Hinweise zu diesem Thema noch aufzugreifen,weil eine spätere Rückabwicklung unangenehm ist(käme m.E zum Beispiel bei arglistiger Täuschung zum Tragen: Fahrzeug ist Unfallwagen wird aber als unfallfrei verkauft) also nebst meinen Zeilen noch Mal googeln - ich glaube auch dass der ADAC oder andere Automobilclubs Standardverträge haben (natürlich kann man auch einen schreiben - aber da wird vielleicht was vergessen)
Einen "Vertrag" schließt man schon durch einfaches konkludentes Verhalten: Der Kunde, der die Waren aus dem Einkaufswagen im Supermarkt auf das Kassenband legt, "erklärt" seinen Willen, das Zeug kaufen zu wollen. Das über den Scanner Ziehen des Kassierers dokumentiert, dass der Laden bereit ist, gegen die entsprechende Bezahlung dem "Eigentumsübergang" zum Kunden zuzustimmen. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, in dem sich Käufer und Verkäufer einvernehmlich Ware und Geld übertragen haben. Im Supermarkt muß man noch nicht einmal sprechen, um gleich mehrere Kaufverträge rechtsverbindlich abzuwickeln.
Erstelle am Besten einen "Car condition report", z.B. http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=12&ved=0CE0QFjAL&url=http%3A%2F%2Fwww.classiccover.co.nz%2Fimages%2F671_-_Vehicle_Pre-Shipment_Report_1108.pdf&ei=htlmVa3iO-TV7gbW1YO4BA&usg=AFQjCNEbHjFY2TzgONYnUeCsVQ_MY80U2Q&sig2=0VrFv9mv17kyXaw0Ygbz6Q&bvm=bv.93990622,d.ZGU&cad=rja
Druck' und füll' den 2 x aus, gemeinsam mit dem Fahrer und lasse ihn Dir gegenzeichnen.
Für neu entstandene Schäden haftet dann der Spediteur.