will meine kollegin mich loswerden?

1 Antwort

Arbeitslos nach einer Fortbildung ist man nur, wenn man vorher gekündigt hat oder wenn man mit dem Fortbildungsvertrag beim AG irgendwas unterschreibt was eine Auflösung nach sich zieht.

Ansonsten hast du immer noch einen bestehenden Arbeitsvertrag- evt kein Anspruch auf alte Abteilung oder alten Arbeitsort.

Du überlegst dir, ob du dich für die Fortbildung anmelden willst, nachdem du dich vorher über die möglichen Konsequenzen selbst informiert hast. Im Flurfunk kommt nicht nur die Wahrheit rüber.

Mit der Kollegin arbeitest du wie bisher zusammen, auf ihre Nachfrage antwortest du, dass du es dir überlegen wirst. Immer wieder gleicher Spruch.

Falls es hier pro Lehrgang einen Bewerbungsschluss gibt - natürlich umschwenken.

Wenn die Kollegin eine Empfehlung aussprechen kann - bei uns gibt es manchmal Stellen in denen steht "es werden nicht nur Interessenten berücksichtigt" . Welchen Einfluss die Kollegin hat- musst du selbst einschätzen.

Abgesehen davon- man vergleicht immer Brutto. Netto spielen so viele Faktoren rein, die du überhaupt nicht alle berücksichtigen kannst. (Steuerklasse, Kinderfreibetrag, VWL , sonst Abzüge vom Brutto....)