Umzieh-Zeit Arbeitszeit

9 Antworten

Das ist so nicht ganz richtig. Du musst ja nicht viel umziehen und somit ist das keine Arbeitszeit. Warum brauchst Du 10 Minuten dafür?

Bei meinem Freund ist es so, dass er, wenn bis 17.00 gearbeitet wird, erst nach 17.00 in der Umkleide zu sein hat. Diese sogenannten Rüstzeiten werden unterschiedlich bezahlt: bei 2 früheren AG hatte ich punkt x Uhr in Dienstkleidung da zu sein.. und erst nach y Uhr umziehen. Unbezahlt.

bei einem anderen wurden automatisch über die Zeiterfassung bei Dienstbeginn 15min gutgeschrieben das war der Ausgleich für 2x Umziehen. Fand ich sehr nett, auch da ich das sonst nicht so kannte.

Hängt vom Arbeitgeber und den jeweiligen Vereinbarungen ab.

Weil die Umkleiden 2 Stockwerke höher liegen. Des weiteren müsste ich dann eine komplette Stunde auf den nächsten Zug warten, da dieser kurz nach Arbeitsende fährt. Würde ich mich also um 18 Uhr erst umziehen, dann fährt mir der Zug vor der Nase weg. Das habe ich damals zu Beginn angesprochen, und da wurde auch Rücksicht drauf genommen. Dienstkleidung wurde von meiner Chefin angeordnet, es steht aber nichts darüber im Vertrag. Raus auf die Straße darf ich mit der Dienstkleidung nicht.

Das habe ich damals zu Beginn angesprochen, und da wurde auch Rücksicht drauf genommen.

Dann kannst du dich doch darauf berufen?

Ich finde es auf jeden Fall kurios, dass man dich nach 5 Jahren (!) darauf anspricht. Das ist ja schon quasi Gewohnheitsrecht.

Ich kann dir sagen warum sie nichts davon wusste, weil es nicht so ist.

Wenn du von 8:00 bis 16:00 Uhr Arbeiten musst heisst das: du stehst um 8:00 umgezogen da und darfst um 16:00 zum Umziehen verschwinden.

Umziehzeit ist Freizeit.

Stimmt so nicht ganz - wenn das Umziehen im Betrieb angeordnet ist, dann zählt es durchaus auch zur Arbeitszeit.

@Allyluna

Stimmt, es sei denn es ist nicht vorgeschrieben dass das Umziehen IM Betrieb stattzufinden hat. Oder es wird anderweitig durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag geregelt.

@augsburgchris

Selbst wenn durch den Arbeitsvertrag Umziehen im Betrieb angeordnet, aber nicht vergütet würde, würde es gegen geltende Rechtsprechung verstoßen (ich gehe hierbei davon aus, dass der Fragesteller in Deutschland wohnt/arbeitet)...

Ob die Umkleidezeit zur Arbeitszeit gehört, ist von deinem Vertrag abhängig. In der Regel ist das nicht der Fall. Wenn alle anderen davon ausgehen, daß sie nicht inbegriffen ist, ist es nicht verwunderlich, daß man nicht unbedingt begeistert bist, wenn du immer zuerst verschwindest.