Wieviel verdient man netto mit zwei 450€-Jobs?
Okay, die Frage klingt erstmal komisch und ich weiß, dass das natürlich individuell ist.
Ich bin bald mit dem Studium fertig und hab Angst, dass ich nicht sofort einen festen Job finde. Am liebsten würde ich dann übergangsweise irgendwie 20-30 Stunden pro Woche im Supermarkt/ Einzelhandel arbeiten, aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob man so viele Stunden einfach kriegen kann. Was ich hingegen andauernd sehe, sind Aushänge für gesuchte Aushilfen auf 450€-Basis. Deshalb dachte ich mir, ich kann mir schon ziemlich sicher sein dass ich zwei solche Jobs kriegen kann. Der Sinn von 450€-Jobs ist aber ja irgendwie, dass das dann steuerfrei ist, oder? Hätte ich zwei davon, würde das ja nicht mehr zutreffen und ich weiß NULL, wie man das dann berechnen muss, wenn man ca wissen will was netto rauskommt.
Bin über 25 und lebe mit meinem Partner, der studiert und auch nen 450€-Job hat, falls das was ausmacht. Keine Kinder.
Danke!
4 Antworten
Was ich hingegen andauernd sehe, sind Aushänge für gesuchte Aushilfen auf 450€-Basis...
Falls du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst, kannst du auch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
wie z.B.: Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Der Sinn von 450€-Jobs ist aber ja irgendwie, dass das dann steuerfrei ist, oder?
Kommt drauf an...
...in D gibt es weder einen steuer- noch einen sozialversicherungsfreien Minijob: entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobber ab: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Ausserdem gilt bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht für die Minijobber mit aktuell 3,6% Beitragssatz vom Bruttolohn (bei über 175€ mtl. Bruttolohn): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Gruß siola55
Hätte ich zwei davon, würde das ja nicht mehr zutreffen und ich weiß NULL, wie man das dann berechnen muss, wenn man ca wissen will was netto rauskommt...
Also ab einem Verdienst von 450,01€ bis 1300€ mtl.Bruttolohn bist du in dem neuen Übergangsbereich als Midijobberin: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
wie z.B.:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
zusammen sind das 900€ und kein Minijob mehr.
wenn darfst du mit Beiden max. 450€ erreichen
Wenn du unter 450€ bleibst, bekommst du die auch, alles drüber wird versteuert.