Wieviel Urlaub bei einer 35Std./Woche

9 Antworten

Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/). Laut diesem Gesetz beträgt die Mindesturlaubsdauer 24 Werktage. Alles, was darüber hinausgeht, ist entweder Kulanz des Arbeitgebers oder in Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Die wöchentliche Arbeitszeit hat nach der gesetzlichen Regelung übrigens keine Auswirkung auf die Dauer des Urlaubs - da geht es nur nach Tagen.

Vonnie76  03.03.2010, 20:31

Könnte der Arbeitgeber den Vertrag einfach abändern nach der Elternzeit? Eigentlich ist das doch kein neuer Vertrag, sondern das Arbeitsverhältnis ruht nur in der Elternzeit? Und dass sie jetzt Teilzeit arbeitet, dürfte doch keinen Einfluss darauf haben, oder?

Spunk2  08.03.2010, 19:08
@Vonnie76

das ist korrekt so

Das Gesetz wird nicht nicht besonders helfen, denn vorgeschrieben sind 4 Wochen (!!!) Urlaub. Wenn du also 4 Tage pro Woche arbeitest, wären es 16 Tage. Wenn du wie vorher 6 Wochen Urlaub haben willst, musst du bei 4 Arbeitstagen eben 24 Urlaubstage fordern.

baertram  03.03.2010, 20:34

das ist ja leider völlig falsch!!

der urlaubsanspruch ist weiterhin 30 tage urlaub - nur dass du pro tag nun 7 stunden anstatt vorher 8 stunden urlaub hast. ansonsten schau mal ins Bundesurlaubsgesetz.

hallo, egal wieviel stunden. Wieviel Tage hast Du in deiner Berufszweig das ist ausshlaggebend.

Sie schreiben dass Sie eine vertragliche Regelung mit 30 Tagen Jahresurlaub haben, diese ist auch weiter gültig.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt, gemäß Bundesurlaubsgesetz, 24 Werktage, das sind 4 Wochen pro Jahr.

Der zusätzliche Urlaubsanspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren tarifvertrag begründen lassen. Prüfen Sie auf welcher vertraglichen Ebene Ihr Urlaubsanspruch geregelt ist.

Zwischen der Zahl der gearbeiteten Stunden und der Anzahl der Urlaubstage gibt es keinen Zusammenhang.

Beispiel: Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden dauert ein Urlaubstag auch nur 4 Stunden. Ein Urlaubstag deckt immer nur einen Tag, an dem man hätte arbeiten müssen, ab.

Ein Vertrag ist eine Willensbekundung zweier Seiten, eine einseitige Änderung, ohne das Einverständnis des anderen Vertragspartners, ist grundsätzlich nicht möglich.

Wenn sich Ihr Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsvertrag begründet, müssten der Arbeitgeber mit Ihnen verhandeln wenn er Kürzungsabsichten hegen würde. Der Arbeitgeber könnte über eine Änderungskündigung versuchen den Arbeitsvertrag zu ändern.

Im Falle einer Regelung per Betriebsvereinbarung müsste der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat verhandeln um den Urlaub reduzieren zu können.

Im Falle einer tariflichen Regelung sind es die Tarifparteien, die bezüglich einer Änderung verhandeln müssten.

Tipp:

Keine Panik! Sprechen Sie das Thema nicht von sich aus gegenüber dem Arbeitgeber an!

Alle vertraglichen Regelungen gelten für Sie unverändert weiter! Wenn der Arbeitgeber eine Vertragsänderung beabsichtigen sollte, was ich alleine aufgrund der Reduzierung der Arbeitszeit für unwahrscheinlich halte, dann wird dieser Sie ansprechen.

Wenn Sie einen Betriebsrat haben können Sie sich dort meine Aussagen bestätigen lassen. Falls Sie eine tarifliche Regelung haben, gehen Sie zur zuständigen Gewerkschaft.

Peter Kleinsorge