ALG II wieviel darf man bei 250 Job behalten

4 Antworten

Behalten darfst du diese 250 € ganz,davon wird und kann dir nichts abgezogen werden,weil du das vom AG - bekommst !

Es wird dir aber dann dein Bedarf bzw.deine Leistungen gekürzt,die du bis jetzt vom Jobcenter bekommst.

Auf diese 250 € Erwerbseinkommen,stehen dir dann ( ab 15 Jahren ) nach § 11 b SGB - ll,Freibeträge von insgesamt 130 € zu,die nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden,die hast du dann also mehr,als ohne Beschäftigung.

120 €,werden dir dann von deinen Leistungen abgezogen,das ist dein anrechenbares Einkommen.

Die Freibeträge setzen sich aus den 100 € Grundfreibetrag zusammen und von den übersteigenden 150 € ( bis 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 30 € dazu,das ergibt dann diese 130 € gesamt.

Bei exakt 250€ (brutto = netto) hast du einen "Frei"betrag von 100€ + 20% von 150€ = 130€, sofern du das 15. Lebensjahr vollendet hast.
=> 120€ wird das Jobcenter auf deinen Bedarf anrechnen (vgl. § 11 b SGB II)

DieHalliwells  22.09.2014, 12:06

Schließ ich mich an :)

Das ist nicht richtig, die 160 € bleiben bei einem 400-€-Job am Ende "übrig". Das ist aber keine Zahl, die generelle Gültigkeit hat.

Du hast einen Freibetrag von 100,00 €, vom Rest sind 20 % anrechnungsfrei, insgesamt also 130,00 €. Die restlichen 120,00 € zieht das Jobcenter von deinen Leistungen ab.

Das Gehalt darf man immer behalten. Was durch selbst verdientes Geld weniger wird, ist die "Bedürftigkeit". Man erhält also gegebenenfalls weniger ALGII, weil man arbeitet.