Wieviel darf vom Selbstbehalt höchstens gekürzt werden?

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Bei einen kongreten Urteil bringen Ihnen Antworten nur recht wenig. Sie bzw. Ihr Mann kann in Berufung gehen, oder das Urteil akzeptieren. In jeden Fall sollte er sich von einen Anwalt beraten lassen, es herscht ja auch Anwaltszwang.

Nun zum eigentlichen Thema. Im Unterhaltsrecht ist jede Person gesondert zu betrachten.

Jeder ist seinen eigenen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Weder ist Ihr man Ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, noch sind Sie den Kindern Ihres Mannes gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Einizge Außnahme ist ein eventueller Taschengeldanspruch, den es hier aber, da beide Einkommen haben nicht gibt.

Hat die keinen Selbstbehalt?

Nein. Sie hat einen Unterhaltsanspruch, der bei der Berechnung zu berücksichtigen ist.

Der Richter kürzt meinem Mann jetzt das Geld bis auf seinen Selbstbehalt, damit ich Unterhalt zahlen kann.

Um welche Unterhaltspflicht geht es überhaupt ? Ihre oder die Ihres Mannes. Und wer sind übrhaupt die Prozessbeteiligten. Bei Ihrer Unterhaltspflicht spielt das Einkommen Ihres Mannes nur insoweit eine Rolle, als das Ihr Selbstbehalt gekürzt werden kann. Ein Urteil gegen sie entfalltet gegen einen 3. (Ihren Mann) keine Wirkung. D.h. wenn sie verpflichtet sind, dann kann logischerweise nicht gegen ihren Mann vollstreckt werden und umgekehrt.

Es dauert eine Weile bis ich Akteneinsicht bekommen kann, da ich kein Anwalt bin.

Kann es sein, dass sie sich von ihrem 2. Mann getrennt haben, bzw. nicht mit ihm in einem Haushalt leben? Dann würde die Sache Sinn ergeben...aber so..?!

Natürlich kann sich ihr Exmann auf den Taschengeldanspruch berufen. Allerdings müsste dann erst einmal festgestellt werden, wieviel davon sie für Unterhalt bereitstellen müssen. Ein Anspruch von 600€ haben sie bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 1800 Euro sicher NICHT. Eine Barunterhaltsverpflichtung ihres Mannes ihnen gegenüber zur Herstellung der Leistungsfähigkeit für den KU ihrer beim Exmann lebenden Kinder gibt es m.E. so nicht. Allerdings kann er dazu verpflichtet werden, die Betreuung des gemeinsamen Kindes sicherzustellen, damit sie arbeiten gehen können. Hierzu gibt es ein Urteil vom BGH.

Bei der Unterhaltsverpflichtung ihrer bei ihnen lebenden Tochter spielt natürlich das Einkommen ihres Mannes eine Rolle. Hier kann sich ergeben, dass ihre Tochter KEINEN Anspruch auf Unterhalt von ihnen hat, wenn ihr Ehemann leistungsfähig genug ist.

Ich würde den Beschluß ja hier einstellen,aber weiß nicht wie man das macht. Ich lebe mit meinem 2. Mann zusammen in einem Haushalt. Der Richtet hat so gerechnet: Nettoeinkommen von meinem Mann lt. PKH-Antrag 1900 € - 100 € für Insolvenz= 1800€ - 90€ Pauschale=1710€ bereinigtes Nettoeinkommen. Mir rechnet er ein fiktives Einkommen von 850€ an. Minus 50€ Pauschale= 800€ bereinigtes Einkommen. Dann sagt der Richter, meinem Mann müssen 1050€ bleiben. Also 1710€-1050€= 660€. Diesen Unterhaltsanspruch hab ich angeblich. Also habe ich dann 800€+660€= 1460€.(Was ein Hohn,dass ich dann letztendlich 410€ mehr habe als mein Mann!!! Das nenn ich nicht Gleichberechtigung in der Ehe!!!) Dann rechnet der Richter so weiter: 1460€ - 855€ mein Selbstbehalt,den er um 10% gekürzt hat = 605€. Also kann ich 600€ monatlich für beide Kinder zahlen. Mein Mann ist am durchdrehen! Und mein Anwalt sagt, die Rechnung sei richtig so,das versteh ich nicht! Wir hätten nur ne Chance nix zu zahlen,wenn wir das Gehalt von meinem Mann drücken können. Dabei hab ich gelesen,dass das Unterhaltsgeld nur zweckgebunden,also für meine jetzige Familie verwendet werden darf und lediglich das Taschengeld für Unterhaltszahlungen meiner Kinder verwendet werden darf. Hab ein Urteil vom OLG Karlsruhe gefunden,welches ich meinem Anwalt mal hinlege. Vielleicht macht das ja Sinn. Ach ja. Mein jetziger Mann ist nicht der leibliche Vater meiner Tochter. Also ist er ihr auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Ihr Vater hat mittlerweile 1500€ Unterhaltsschulden bei mir,die bei der Berechnung auch nicht drin sind. Also unterhalte ich meine Tochter alleine(mein Mann unterstützt mich selbstverständlich;-)) Mein Mann arbeitet nur Nachts und schläft am Tag. Ich kann ja 30 Std. die Woche arbeiten gehen,da die Kleine in der Ganztagsschule geht,die mich auch Geld kostet. Allerdings bin ich ungelernt und lebe in einer Stadt mit 14% Arbeitslosigkeit,sodass es sehr schwer ist überhaupt einen Job zu finden und dann noch so gut zu verdienen,dass ich Unterhalt zahlen könnte.

Ach ja...ich habe in Ihrem Profil gelesen, dass Sie sich im Umgangsrecht auskennen. Mein Exmann entzieht mir seit Jahren den Kontakt zu den Kindern. Ich habe damals alles versucht sie zu sprechen(telefonisch). Es nahm niemand ab über Monate,wenn ich es versucht habe,auch nicht wenn ich außerhalb der "Sprechzeiten" angerufen habe. Auf meine Briefe und Päckchen haben sie nicht reagiert. Das Jugendamt stand immer hinter meinem EX und der Anwalt konnte nix ausrichten. Ich war nervlich so kaputt,dass ich in Therapie mußte,heute noch Panikattacken habe. Ich konnte dann nicht weiterkämpfen. Als im Februar die Aufforderung von seiner Anwältin kam,ich soll mein Einkommen nachweisen,da hab ich einfach bei den Kindern angerufen und bekam sie gleich dran. Hatte dann bis Juli telefonischen Kontakt,bis zu dem Tag,als mein Ex mir am Telefon sagte,ich solle Unterhalt zahlen und ich ihm sagte,es ginge nicht. Seitdem habe ich wieder keinen Kontakt mehr zu den Kindern. Er beeinflußt sie seit Jahren massiv gegen mich. Ich weiß,ich kann den Umgang wieder einklagen,aber warum kann der machen was er will ohne dafür bestraft zu werden? Ich bin wirklich am ende meiner Kräfte,wenn man bedenkt,dass ich sie 5 Jahre alleine großgezogen habe und ihm nie den Umgang verweigert habe,ganz im Gegenteil,wenn er sich nicht gemeldet hat,habe ich die kinder anrufen lassen. Was würden Sie mir raten? Alle sagen mir, ich soll die Kinder vergessen,irgendwann kommen die von allein. Aber das macht mich genauso fertig.

@danyi01

Zum Thema Umgangsverweigerung/PAS könnte ich Bücher schreiben. Rechtlich haben sie theoretisch die Möglichkeit Umgang mit ihren Kindern einzuklagen. Praktisch funktioniert das aber nur, wenn der andere Elternteil sich davon beeindrucken lässt. Sie können mit einem Umgangsbeschluss keine Polizei hinschicken, die ihre Kinder da rauszerrt und sie zum Umgang zwingt. Sie sollten um Umgang kämpfen, so weit sie sich das leisten können. Damit meine ich finanziell und auch psychisch. Irgendwann wird die Sache an ihre Grenze stoßen. Ab diesem Zeitpunkt sollten sie aufhören zu kämpfen und ihr Leben ohne die Kinder gestalten. Schöpfen sie die rechlichen Mittel aus, die sie mit Hilfe der Verfahrenskostenhilfe decken können. Das ist alles, was sie tun können. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich dann auch selbst bestätigen können, dass sie alles versucht haben, was in ihrer Macht steht.

Bezüglich des Unterhalts werden sie über kurz oder lang zur Zahlung eines Betrags verpflichtet werden. Daran führt kein Weg vorbei...

@tipps4scheidung

Danke für Ihre Antwort!!! Ich werde Sie dann informieren,wie die Beschwerde ausgegangen ist.

Der Richter hat ihren jetzigen Mann - mit dem sie zusammen leben - zur Zahlung eines Barunterhalts ihnen gegenüber verpflichtet, damit sie leistungsfähig für den Kindesunterhalt der beim Vater lebenden Kinder werden? Habe ich das so richtig verstanden?

In dem Fall wäre das Aktenzeichen dieses Beschlusses sehr interessant für uns...m.E. ist das rechtswidrig - es sein denn der Beschluss hat eine aussergewöhnliche Begründung.

das Aktenzeichen lautet: 19 F 110/12 UK Amtsgericht Lingen(Ems)

Kannst du das Urteil mal anonymisiert hier einstellen, denn so wird man aus der Sache nicht schlau.

das isr kein Urteil,sondern ein Beschluß. Schlau werd ich schon lange nicht mehr.:-( Sobald ich den Beschluß habe stelle ich ihn ein.(wenn du mir sagst wie man das macht;-) )

@danyi01

In Familienrechtssachen nennt man das Urteil ganz einfach Beschluss.
Das sind einfach nur verschiedene Worte für die gleiche Sache.

habe den Beschluß. Wie stelle ich den jetzt anonymisiert ein?

@danyi01

Entweder abtippen oder kopieren, schwärzen, einscannen und bei einem Onlinedienst abspeichern und nach hier verlinken.

@Eifelmensch

bei welchem Onlinedienst z.B.? Und wie verlinkt man? Sorry bin da total unbeholfen...

@danyi01

Mit solchen Diensten kenn ich mich nicht so aus, da solltest du die Frage im entsprechenden Bereich stellen.
Man verlinkt einfach indem man die Adresse der entsprechenden Seite kopiert und hier einfügt.

diesen durcheinander versteht kein mensch. versuchs nochmal mit mehr system und logik.

was verstehst du nicht? lf Gibt es konkret Höchstsätze, was einem vom Selbstbehalt abgezogen werden darf? Mit wie viel Geld muß mein Mann mich höchstens unterstützen wenn ich 553€ ALU I erhalte und er 1.800€ verdient? Darf der Richter meinen Mann(der nichts mit meinen Kindern zu tun hat) bis auf den Selbstbehalt kürzen, damit ich Unterhalt zahlen kann? Das sind so meine Hauptfragen. Irgendwo muß es da doch Richtsätze geben...

@danyi01

Der Richter kann deinem Mann den Selbstbehalt gar nicht kürzen, da er, wenn ich das richtig verstehe, nicht der Beklagte ist.

Das Einkommen deines Mannes musst du nicht einmal belegen. Vor Gericht musst du nur die grobe Höhe benennen können.

@danyi01

Mit wie viel Geld muß mein Mann mich höchstens unterstützen wenn ich 553€ ALU I erhalte und er 1.800€ verdient?

Bar mit 0€.
Wenn haben sie nur einen Taschengeldanspruch dieser beträgt zwischen 5 und 7% also (553€+1800€ )*0,07 abzüglich des Einkommens von 553€ ergibt sich weniger als nix.

@danyi01

was verstehst du nicht?

Was unverständlich ist, ist, das es in Deutschland Richter gibt die derart wenig vom Recht verstehen.

@ichweisnix

Den Eindruck habe ich bei dem Richter auch! Allerdings bleibt einem nichts anderes übrig, als das komplette Einkommen meines Mannes darzulegen, damit ich beweisen kann, dass er nicht leistungsfähig mir gegenüber ist. Das kann es nicht sein!