Unterhaltsregelung bei geteiltem Wohnrecht?
Folgende Situation; mein Ex- Mann und ich haben zwei gemeinsame Kinder. Mein Sohn, 11 Jahre, wohnt bei meinem Mann und mir und bekommt von seinem Vater, 257 Euro Unterhalt. Meine Tochter, 13 Jahre, wohnt bei Ihrem Vater und seiner Frau, die nicht berufstätig ist. Wie ist es,wenn meine Tochter jetzt zur Hälfte bei mir und zur Häkfte bei ihm leben würde, also eine Woche hier und eine Woche dort? Er verdient ca. 1800 Euro netto, hat einen Kredit in Höhe von 200 Euro abzubezahlen, hat monatliche Ausgaben für Fahrtkosten in Höhe von 100 Euro und bekommt 184 Euro Kindergeld für unsere Tochter. Ich bin auch berufstätig, verdiene allerdings nur ca 750 Euro, da ich wegen dem Kleinen, 18 Monate, nicht Vollzeit arbeiten gehen kann. Wie wird es dannn mit dem Unterhalt und dem Kindergeld geregelt?
5 Antworten
Wenn Deine Tochter zur Hälfte dort und zur Hälfte bei Dir wohnen würde, solltet Ihr eine einvernehmliche Lösung finden.
Dein Ex verdient zwar nicht so schlecht. Aber bedenke, daß er für Deine Tochter auch den Platz bereithalten muß, der sich in den Mietkosten niederschlägt.
Ich würde es so vorschlagen, daß er weiterhin die "größeren Ausgaben" für sie übernimmt - und gut wäre es.
Meine Tochter hat bei ihm kein eigenes Zimmer und die Mietkosten sind daher gleich geblieben. Muss dazu sagen, dass sie vorher bei uns gewohnt hat und erst seit Mai letzten Jahres bei ihm wohnt. Mir würden dadurch mehr Kosten entstehen, die ich mit meinem Gehalt leider nicht tragen kanm.
Wenn die Tochter je zur Hälfte bei jedem Elternteil wohnt, dann hebt sich der Unterhalt auf. Es muss also keiner der Elternteile an den anderen Unterhalt zahlen. Ihr könntet euch das Kindergeld aufteilen. Das wäre noch eine Möglichkeit.
Soweit ich das verstanden habe bist Du ja ebenfalls verheiratet und für den Sohn aus der vorherigen Ehe bekommst Du Unterhalt und Kindergeld. Sofern Du finanziell mit Deiner Tochter überfordert bist, dann lasst es bei der bisherigen Lösung.
was soll das denn ,1 Woche hier eine Woche da das wäre alles schwer zu regeln und für das Kind ist es auch nicht gut
Ach - ich kenne Kinder, die kommen ganz gut damit zurecht, daß sie bei Vater und Mutter einen Platz haben. Wenn die Wohnungen nicht zu weit auseinander sind, kann das ganz gut gehen. Wichtig ist, daß die Eltern miteinander reden können, auch wenn sie nicht mehr miteinander leben.
Meine Tochter möchte es so.
Lasse dich von einen Anwalt beraten des es gelten schon wieder neue Unterhaltssätze die sind viel höher als die alten
Das weiß ich, uns geht es finanziell zwar nicht super, aber ich möchte nicht wegen den 34 Euro mehr Unterhalt, den ich jetzt für meinen Sohn bekommen würde, nicht wieder zum Anwalt rennen, so wie es die Ex meines Mannes macht.
Wie das ist? Der pure Unsinn ist das! Ein Kind braucht ein festes zu Hause. Das wohl des Kindes hintenan zu stellen, um die bestmögliche finanzielle Situation zu schaffen, für die Eltern, ist wohl makaber.
Das Kind bekommt dieses Feilschen ja schließlich mit!
ich versuche sie da echt raus zu halten. Ich weiß, dass es sehr schwierig für die Kinder ist, wenn Eltern, auch wenn schon geschieden, Stress miteinander haben. Glaube mir, ich bin nicht von gestern und denke auch ab und an an meine Kinder.
Wenn Du meinst, wie gesagt, das ist der Wunsch meiner Tocher