Wieviel Schadensersatz kann ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages fordern?

6 Antworten

Du solltest zunächst mal die Erfüllung des Vertrags erwirken (Mahnbescheid, Klage...). Geht der Weg über die Klage, wird der Verzugsschaden eh im Urteil festgelegt.

Über die Höhe findest Du hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html die gesetzlichen Regelungen.

Hinweis: Der Basiszinssatz ist derzeit negativ, gegenüber einem Verbraucher kannst Du aktuell etwa 4,3% fordern.

Du kannst den Kaufpreis einfordern. Irgendwelche Prozentsätze gibts da nicht.

questionanswer7 
Fragesteller
 20.11.2016, 11:35

Bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrages. Waren sind bei mir Zuhause für den Versand bereit, sobald der Käufer zahlt - Dieser weigert sich aber.

Bitterkraut  20.11.2016, 11:38
@questionanswer7

Dann kannst du auf Erfüllung klagen. Du kannst auch liefern, falls das vereinbart war, und dann auf Erfüllung, d.h. auf Zahlung klagen. Dann hast du deinen Teil erfüllt. 

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage.

Wenn die bestellte Leistung zu 100% erfüllt ist und nicht anderweitig und gleichwertig woanders veräußert werden kann, sind auch 100% Schadenersatz denkbar.

Konkrete Rechtsberatung ist den Rechtsanwälten vorbehalten und darf nicht kostenlos erfolgen.

Um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, muss du beweisen, dass dir auch ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. 

questionanswer7 
Fragesteller
 20.11.2016, 11:17

Schaden in Form von Aufwand und evtl. Beratung, der nicht bezahlt wurde.

Maikiboy29  20.11.2016, 11:20
@questionanswer7

Wenn du das belegen kannst, dann kannst du dafür Ersatz einfordern. 

questionanswer7 
Fragesteller
 20.11.2016, 11:21
@Maikiboy29

Monatelang auf die Bezahlung gewartet, wie gesagt genug Aufwand gehabt. Wieviel Prozent kann ich fordern?

AntwortMarkus  20.11.2016, 11:26
@questionanswer7

Bei einem fiktiven Schaden ist es schwierig wenn vorher nichts vertraglich vereinbarte wurde.

Du mußt nachvollziehbar belegen können wie hoch der dir entstandene Schaden ist. 

Antitroll1234  20.11.2016, 11:30
@questionanswer7

Hast Du dem Käufer schriftlich eine konkrete Frist gesetzt zur Erfüllung des Kaufvertrages und den Käufer damit unter Verzug gesetzt ?

Wieviel Prozent kann ich fordern?

Nachdem der Käufer nach obiger Fristsetzung noch immer nicht reagiert auf die Erfüllung des KV, kannst Du wegen Nichterfüllung zurücktreten und das fordern was dir tatsächlich an Schaden entstanden ist, dazu zählen auch Anwaltskosten.

Einen Prozentsatz gibt es da nicht, sondern der Schaden der dir durch Nichterfüllung des KV entstanden ist.

Bitterkraut  20.11.2016, 11:32
@questionanswer7

Der Aufwand ist ja im Kaufpreis enthalten. Du kannst au Erfüllung des Vertrages klagen.

questionanswer7 
Fragesteller
 20.11.2016, 11:34
@Antitroll1234

Hast Du ihn schriftlich eine konkrete Frist bestimmt zur Erfüllung des Kaufvertrages und den Käufer damit unter Verzug gesetzt ?

Ja

Nachdem der Käufer nach obiger Fristsetzung noch immer nicht reagiert auf die Erfüllung des KV, kannst Du wegen Nichterfüllung zurücktreten

Ich bestehe auf die Erfüllung und somit darauf, dass der Käufer die gewollte Ware bezahlt. Die Waren sind bei mir Zuhause versandbereit.

Antitroll1234  20.11.2016, 11:42
@questionanswer7

Ich bestehe auf die Erfüllung und somit darauf, dass der Käufer die gewollte Ware bezahlt

Wenn Du auf Erfüllung des KV bestehst kannst Du ja nicht gleichzeitig Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern

Du kannst dann Verzögerungsschaden geltend machen, dies sind derzeit glaube 5 % Zinsen über dem festgelegten Basiszinssatz.

questionanswer7 
Fragesteller
 20.11.2016, 11:44
@Antitroll1234

Somit 5% Zinsen des Gesamtbetrages als "Schadensersatz", wenn der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommt?

Antitroll1234  20.11.2016, 11:46
@questionanswer7

Somit 5% Zinsen des Gesamtbetrages

 5% + Basiszinssatz

questionanswer7 
Fragesteller
 20.11.2016, 11:50
@Antitroll1234

Wie hoch ist der Basiszinssatz? Kann ich also mindestens 5% fordern?

Antitroll1234  20.11.2016, 11:55
@questionanswer7

Der Basiszins liegt derzeit bei minus 0,88 %

Also 4,12 % könntest Du fordern, Voraussetzung Du bist gewerblicher Verkäufer, davon bin ich bisher ausgegangen.

Bei Verbrauchergeschäften kannst Du nur 4% fordern über dem Basiszins, das wären dann 3,12% bei aktuellen Basiszins.