Was wäre angemessen für eine geforderte Einbauküche in Mietwohnung?

9 Antworten

Mal angenommen der Vermieter ist so blond und läßt sich auf Euren Vorschlag ein.

So eine EBK, es soll keine vom Discounter sein, kann je nach Größe locker 6.000 - 8.000 € kosten.

50 - 60 € monatliche Miete dafür wäre das absolute Minimum.

Eine gesonderte, getrennt vom Mietvertrag, Vereinbarung das Ihr die Aufbaukosten tragt, für die Dauer der EBK-Mietzeit alle evtl. Reparaturen übernehmt und eine Sicherheit in Höhe von, sagen wir mal, 25 % des Neuwertes hinterlegt, könnte den Vermieter vielleicht überzeugen diese Investition zu tätigen.

 

echt?

Eine einigermaßen vernünftige Einbauküche mit diesen Geräten dürfte kaum unter 6000 € zu haben sein. Wenn der Vermieter das realisiert, dürfte er meines Wissens 10 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

in der regel wird eine küche auf 10 jahre veranschlagt. die allerbilligsten teile würde ich schon aus eigenem intresse auschließen.

nehmen wir mal an, die Küche kostet 3.600 € das ist für eine preiswerte küche samt elektrogeräten je nach austattung so ungefähr der untere rahmen.

dem entsprechend muss die küche mit jedem jahr das ihr in der wohnung bleibt 360 € weniger wert werden. damit der vermieter sie auch bezalt bekommt, wäre dann dem entsprehend 30 €  mehr kaltmiete fällig. dann ist die küche nach 10 jahren bezahlt

so viel zur theorie. in der praxis stellt sich die frage, ob die küche nach sagen wir 4 jahren die ihr in der wohnung gewohnt habt, immernoch so auschaut, dass der nächste mieter sie auch will. wenn er nicht so wie so ne andere will...

mein tipp: angesichts der derzeitigen niedrigzinspolitik: finanziert euere eigene auf 36 Monate. dann habt ihr ungefähr 100 € pro monat an belastung,

will der vermieter die küche nach auszug haben, bzw. der nachmieter, dann kann man mit denen immernoch einen kaufpreis aushandeln.

seit aber nicht zu unverschämt. kumpel von mir sollte für eine 10 jahre alte küche, die auch wirklich so aussah noch 7.000 € abschglag zahlen, und das nur, weil sie wegen der dachschräge "maßangefertigt" war. aber wer immer das gemacht hat hatte a.) offenbar keine lust auf seine arbeit oder war b.) ein stümper...  dem entsprtechend war das auch alles verarbeitet.

lg, anna

Meines Wissens wird eine Küche auf 8 Jahre abgeschrieben.

Ähm, ehrlich jetzt? Der Vermieter soll also quasi euch eine Küche bezahlen, weil euch das grad so passt?!

Ganz ehrlich, wäre ich der Vermieter und wir hätten noch keinen rechtsgültigen Vertrag unterzeichnet, würde das auch nach solch einer Frage nicht mehr passieren!

Der Vermieter hat die Wohnung sicher nicht grundlos ohne Küche vermietet. Vorschlagen könnt ihr ihm das natürlich, aber das wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehen bzw. gar nicht erst an euch vermieten.

Er vermietet die Wohnung ohne Küche. Nun kommt ein Mieter und will eine Enbauküche drin haben , will auch noch die Küche vorschreiben - und ER soll die bezahlen. Dafür darf er dann auch zusätzlich für sämtliche Reparaturen aufkommen. Und der Mieter nach euch will dann doch lieber seine eigene Küche mitbringen.....

Abgesehen davon kostet eine halbwegs vernünftige EBK um die 6000 € aufwärts. Die haben die meisten Vermieter auch nicht gerade mal eben so rumliegen. Also, woher soll der die Kohle nehmen? Wegen eurer Sonderwünsche das Ding noch finanzieren lassen?

Ich persönlich würde an jemanden, der gleich derartige Forderungen stellt, gar nicht erst vermeiten.