Wie ist eine Einbauküche definiert?

6 Antworten

Unter der Voraussetzung, daß die Beschaffenheit der Einbauküche in Eurem Mietvertrag nicht näher beschrieben worden ist, bzw. bestimmte Eigenschaften, wie z.b. "neu" oder ein bestimmtes Design, Farbe usw. zugesichert worden sind, muß die mitvermietete Küche hygienisch einwandfrei und funktionsfähig un sein. Der Vermieter darf durchaus auf eine gebrauchte und bisher eingelagerte Küche zurückgreifen.

Wieso unterschreibt ihr denn einen Mietvertrag für eine Wohnung, die ihr gar nicht vorher besichtigt habt?

Im Nachhinein werdet ihr da schlecht etwas reklamieren können.

Wir haben die Wohnung vorher besichtigt, zu der Zeit war jedoch keine Küche vorhanden. Sie sollte zum Einzug eingebaut werden.

@karin2801

Wenn er euch dann gebrauchten Müll einbauen will, könnt ihr das doch ablehnen.

@karin2801

Wenn er euch dann gebrauchten Müll einbauen will, könnt ihr das doch ablehnen.

Im Mietvertrag steht, dass zur Wohnung eine Einbauküche mit Gasherd, Spüle, Kühlschrank und Ober- und Unterschränken gehört.

Das wurde dir mietvertraglich zugesichert und das hast du auch erhalten. Es wird keine Aussage darüber getroffen, wie alt die Möbel sind, noch ob es sich um das baugleiche Design handelt.

Ich habe diesbezüglich mal vor drei Jahren recherchieren müssen und habe dabei feststellen müssen, dass eine Einbauküche die man passgenau anfertigt nicht das gleiche ist, wie eine Einbauküche im mietrechtlichen Sinne. Eine Einbauküche im mietrechtlichen Sinne ist eine Kücheneinrichtung die vom Vermieter eingebaut und dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde. Das sagt also über Design und Alter gar nichts aus. (Sollte sich dahingehend etwas geändert haben, so lasse ich mich gern belehren.)

Hinzu kommt, dass mich mein Nachbar darauf hingewiesen hat, dass diese Küche vor drei Jahre von der Vermieterin gekauft wurde und in seinem Keller gelagert wurde, da er eine andere Küche wollte. Die Vermieterin hatte sich einfach an seinem Kellerabteil bedient und die Küche wieder heraus genommen.

Von einfach bedienen kann keine Rede sein, wenn die Kücheneinrichtung der Vermieterin gehört.

Ich hatte mich falsch ausgedrückt. Mit "einfach bedienen" meinte ich, dass sie das mit einem Schloss gesicherte Kellerabteil des Mieters aufgeschlossen hatte (es hat sich wohl nun rausgestellt, dass sie einen Generalschlüssel besitzt ohne Wissen des betroffenen Mieters" und ohne sein Wissen die Küche entfernt hat.

@karin2801

Natürlich, dass sie das Kellerabteil des Mieters ohne sein Einverständnis aufgeschlossen hat, ist nicht rechtens. Wobei ihr das aber auch erstmal nachgewiesen werden muss. Nachbarn erzählen erfahrungsgemäß auch viel..... Aber sie braucht nun nicht seine Erlaubnis, ob sie ihre Küche da rausholen darf.

Herrje, hättet ihr auch einen Mietvertrag über ein "Kraftfahrzeug" für euren Urlaub geschlossen?

Entweder definiert man vor Mietvertragsunterschrift die Mietsache und lässt sich zeigen oder wenigstens schriftlich zusichern, was einem an den zugesicherten Einbauten wichtig ist oder man bekommt eben das, was vorhanden und derart vage bestimmt ist.

Eben eine "Kücheneinrichtung spezieller Systemmöbel als Unterschränke, die i. d. R. (!) mit einer durchgehenden Arbeitsplatte fest miteinander verbunden sind", eine Einbauküche eben mit "Gasherd, Spüle, Kühlschrank und Ober- und Unterschränken".


Wie ist eine Einbauküche definiert?

Wenn man bei google eingibt:

Was versteht man unter Einbauküche?

Da steht dann z.B.: eingebaute Kücheneinrichtung die aus mehreren Schränken und darin integrierten Elektrogeräten besteht.

Eine genaue, gesetzlich festgelegte Definition gibt es anscheinend nicht.

Ist das eine Einbauküche? Zwei Küchenschränke mit Arbeitsplatte? Und eine separate Spüle mit einem Unterschrank, dessen Design nicht mit den anderen Unterschränken übereinstimmt? Plus freistehende Geräte (Kühlschrank und Gasherd)?

Das fällt unter Einbauküche.

Hinzu kommt, dass mich mein Nachbar darauf hingewiesen hat, dass diese Küche vor drei Jahre von der Vermieterin gekauft wurde und in seinem Keller gelagert wurde, da er eine andere Küche wollte.

Wie alt eine Küche ist und wo sie gelagert wurde ist nicht relevant.

zwei von den veralteten Ober- und Unterschränken wurden eingebaut, riechen jedoch nach heftigem Putzen immer noch sehr stark und ich vermute, dass sie von innen vermodert sind. Der Geruch kommt immer wieder, egal wie oft man lüftet.

Schriftlich per Einwurfeinschreiben, den Mangel melden und unter Fristsetzung auffordern ihn zu beheben.

Dabei erwähnen, das man schon mehrfach versucht hat zu reinigen bzw. den Geruch zu entfernen.

MfG

johnnymcmuff