Erhöhung von Kaltmiete wegen Zuzug Lebensgefährtin

9 Antworten

Google nach mieterhöhung bei zuzug einer person bringt unter anderem:

Die Aufnahme der festen Freundin bzw. Lebensgefährtin in die Mietwohnung darf ein Vermieter in der Regel nicht verweigern (§ 540, § 553 BGB; BGH VIII ZR 371/02).

Grundsätzlich kann er dafür einen Mietzuschlag verlangen (§ 553 Abs. 2 BGB), wenn ihm eine Zustimmung ansonsten "unzumutbar" erscheint. Diese Mieterhöhung tritt aber nicht automatisch in Kraft. Sie ist an Ihre Zustimmung gebunden (§ 311 Abs. 1; § 557 Abs. 1 BGB) und setzt voraus, dass dem Vermieter durch die veränderte Wohnsituation erhöhte Kosten entstehen, insbesondere bei den Betriebskosten, soweit diese nach der Personenzahl umgelegt werden, u. U. auch für eine stärkere Abnutzung der Räumlichkeiten.

Sie bräuchten das erneute Mieterhöhungsverlangen seitens des Vermieters aber nicht zu akzeptieren, wenn es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint. Stimmt der Mieter einer derartigen Mieterhöhung durch Anpassung der Miete nicht zu, so gilt die Erlaubnis als verweigert. Der Mieter kann in dem Fall außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB).

Allgemein gilt bei einer regulären Mieterhöhung, dass durch Zahlung der höheren Miete der Mieterhöhung zugestimmt wird / wurde.

Mieterhöhungen unterliegen gemäß BGB ganz bestimmten Regeln und Vorschriften. Eine Mieterhöhung wegen Zuzugs eines Partners ist dort nicht vorgesehen. Da dir der V. Kündigung androhte, kann von Nötigung gesprochen werden, diese ist strafbar. Ob dein schriftliches Einverständnis da noch Bestand hat, bezweifle ich. Ich würde zunächst versuchsweise ab sofort den Zuschlag nicht mehr zahlen. Wenn er fragt warum, sag ihm, dass das Gesetz und dein Mietvertrag eine Mieterhöhung mit dieser Begründung nicht vorsehen.

Dummerweise wird in dem schriftlichen Dokument nicht stehen, dass dem Fragesteller ansonsten die Kündigung droht. Mit dem Dokument hat er praktisch einer Vertragsänderung in dem Punkt Kaltmiete zugestimmt und die kann man nicht einfach so revidieren.

Selbst, wenn als Grund "Zuzug der Partnerin" darin genannt ist, gilt die Vereinbarung. Sie wurde immerhin zwischen zwei erwachsenen Menschen geschlossen, die normalerweise als mündig bzw. geschäftsfähig angesehen werden.

Eine Nötigung lag sicher nicht vor, denn selbst, wenn der Vermieter mit einer Kündigung gedroht hätte, was unter Umständen sogar möglich ist (2-Familienhaus / eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt), hätte er immer noch die Möglichkeit gehabt, sich in Ruhe zu erkundigen und abzuwägen, was sinnvoller ist. Ich fürchte, mit Deiner Antwort kommt der Fragesteller nicht weiter.

@bwhoch2
Dummerweise wird in dem schriftlichen Dokument **nicht** stehen, dass dem Fragesteller ansonsten die Kündigung droht. 

Eine Nötigung lag sicher **nicht** vor,

bist du Hellseher?

Das wird so schon gehen, durch weitere Personen in der Wohnung nutzt sich die Wohnung (Böden etc.) schneller ab. Frag doch noch mal deinen Vermieter nach dem Grund des mietzusvhlags.

Dann könnte der Vermieter auch einen Zuschlag verlangen wenn ich den Boden mit Schuhen oder sogar mit Stilettos anstatt Filzpantinen betrete. Aber so geht es nicht.....

die monatliche abschlagzahlung der nebenkosten kann der vermieter erhöhen, wenn eine weitere person einzieht, aber nicht die monatliche kaltmiete.

allerdings ist die frage, wie die schriftliche vereinbarung aussieht, evtl. ist sie je nach woretlaut nciht zulässig.

Er hat nur die Grundmiete erhöht? Betriebskosten und Heizkosten sind wie vorher? Dann wurdest du ziemlich abgezockt. Die Nebenkosten werden dazu noch automatisch steigen, weil ihr mehr verbraucht zu zweit. Allerdings darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 20% angehoben werden, wenn du eine günstige Wohnung hast, ist zumindest das erst mal durch. Niemals irgendwas unter Druck oder einer Drohung unterschreiben, da ist man immer der Verlierer.

Wieso abgezockt? Jemand wollte was, der andere dafür eine Gegenleistung, mit der der "jemand" einverstanden war. Es liegt vermutlich kein Mietwucher noch sonst irgend eine ungerechtfertigte Bereicherung vor, sondern ein Geschäft zwischen zwei erwachsenen Menschen.

@bwhoch2

...durchgeführt unter falschen Voraussetzungen (Vorspiegelung falscher Tatsachen)....