kann ich ARGE wegen unterlassene Hilfeleistung anzeigen?

10 Antworten

jedoch wurde erneut wieder etwas gefordert... da Du/Ihr zusätzlich zum Arbeitslosengeld etwas dazu verdient.. was ja toll ist, solltest ihr die Meldefristen über genaue Höhe und so immer vorab bei Eurem Vermittler abliefern, denn jede Änderung erfordert eine Neuberechnug was selbstverständlich dann zu Berechnungsverzögerungen führen kann.

Wendet Euch pers. an Euren Fallmanager um erstmal eine Abschlagszahlung zu bekommen. Bis hier alle Unterlagen beigebracht habt.

Oder die ausstehenden Mieten übernommen werden. Im Notfall auch auf Kreditbasis.

dort findest Du Infos http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Wissenswertes-zum-Thema-Nebeneinkommen.pdf

Nein, das könnt ihr nicht - der Tag, an dem Ihr den Antrag beim Jobcenter/Arge gestellt habt, ist der Tag, ab dem Euch Leistung bewilligt werden muss, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihr müsst zum Sozialgericht gehen (sitzt meistens im Amtsgericht, das Amtsgericht gibt auf jeden Fall Auskunft, an wen man sich wenden kann) und denen nachweisen, dass Ihr den Antrag vor 4 Monaten gestellt habt, dann wird das Sozialgericht die ARGE/Jobcenter dazu zwingen, über den Antrag zu entscheiden.

Im Übrigen bekommt jeder, der einen Antrag stellen will, eine genau Liste mit Dokumenten, die er dem Antrag beifügen muss und auch die entsprechenden Formulare, die dazu gehören, werden mitgegeben. Sinnvoll ist es, immer mit einem Zeugen dort hinzugehen und sich jedes Stück Papier, das man abgibt, quittieren zu lassen, das ist sogar sehr wichtig! Viel Glück

Jedes Amt hat von Gesetzes wegen genau 6 Monate Zeit, bis ein Antragsteller eine Klage wegen Untätigkeit einreichen kann (s. SGG).

Eine "unterlassene Hilfeleistung" ist deshalb nicht zu erkennen - schon gar nicht, da beim Bezug von ALG II für zwei Personen ein Schonvermögen von bis zu 18.000,- Euro auf der Bank liegen kann: SGB II § 12 Vermögen!

Ist dies nicht der Fall, dann kann man gerne einen Vorschuss beantragen laut SGB I:

SGB I § 42 Vorschüsse (1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

Falls aber gar keine akute Hilfeleistung nötig ist - insbesondere, wenn der Vermieter die Mietzahlung gerne stundet -, sollte man einfach warten, bis alle Unterlagen abgegeben sind und dann das ALG II in Ruhe ausgerechnet und überwiesen wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

da würde ich mir umgehend einen Termin bei der Teamleitung geben lassen und sagen du bist Mittellos...hast kein Geld und möchtest sofort einen Vorschuss.

Den Vorschuss müssen sie dir übrigens geben und wenn sie sich weigern bei der ARGE..dann erzähle denen was von Rücksprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales....an die du dich jetzt wendest.

http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html;jsessionid=DA2637077DA3D4DEDC6AC1D5004B563A

Ich denke dann kriegst du deinen Vorschuss.

Da muss man selbstbewusst auftreten und sich nicht treten lassen.

Du hättest von vorne herein verlangen sollen, dass du eine Aufstellung der geforderten Unterlagen bekommst. Bei der Abgabe dann grundsätzlich nichts weg geben ohne, dass du eine Kopie hast und quittieren lassen.

Wenn ihr dem JobCenter belegt, dass ihr mittellos seid (Kontoauszug) müssen sie euch wenigstens Vorschusszahlungen leisten.