Ab wie viel Euro bei einem Minijob, muss man Steuern zahlen und wenn, wie viel?

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Hao du Apache2,

eine genaue Antwort findest du in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> 450-Euro-Minijob > Mehrere Beschäftigungen -> Mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

wie z.B.: Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.

Willst du noch weitere Tipps hierzu speziel für Studenten, dann schau' mal hier den Link: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

Gruß siola

PS: Seit dem 1.1.2013 ist diese Verdienstgrenze um 50 € erhöht worden, also aktuell ein 450-Euro-Minijob steuerfrei, fall der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet!

Apache2 
Fragesteller
 23.05.2013, 23:44

Ganz ehrlich, ich blick da nicht durch, schei** Bürokratie Deutschland -.-' aber danke für deine Hilfe!

Lohnsteuer zahlst du erst ab 920€ brutto. Die wären dann bei 16 Cent. In die Sozialversicherung zahlst du meines Wissens ab 450€ brutto ein. Wie hoch die sind, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass du bei 800€ brutto ca. 650€ übrig hast.

Mismid  23.05.2013, 23:50

als Student ist man normal studentisch oder bei den Eltern mitversichert. Die Rentenbeiträge sind immer gleich

siola55  24.05.2013, 09:17
@Mismid
...als Student ist man normal studentisch oder bei den Eltern mitversichert...  

... aber nur bei einem mtl. Einkommen bis max. 385 € oder ein 450-Euro-Job!

 Die Rentenbeiträge sind immer gleich...    

Stimmt leider nicht! Beim Midijob sind in der Gleitzone von mehr als 450 € mtl. Bruttoverdienst bis 850 € die Sozialabgeben (Rentenversicherungsbeiträge) gestaffelt von 15% (ab 450,01 € mtl. Bruttoverdienst) bis 20% (bei 850 € mtl. Bruttoverdienst) ! Falls er das Werksstudentenprivileg aussnützen kann, gilt ausserdem folgendes:

Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht. Nachzulesen in dem Link hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

Gruß siola

Hallo Apache2,

falls du jetzt noch kostenlos Familienversichert über die Eltern bist, dann fällt dieser kostenlose KV-Schutz weg, sobald du mehr als ein 450-Euro-Job verdienst ! ! ! Bitte undebingt beachten: Du müßtest dich dann selbst KV-versichern!?!

Apache2 
Fragesteller
 26.05.2013, 17:14

Okay, danke für deinen Rat! :)

ein Minijob ist bis 450 EUR und immer steuerfrei (zumindest theoretisch, da er pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird). Bei jedem normalen Job kannst du ca. 10000 EUR pro Jahr verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen, bzw du bekommst sie zumindest bei einer Steuererklärung wieder zurück. Bei 2 Minijobs darfst du auch nicht mehr als 450 in Summe verdienen!

Wenn Kodis erster Teil richtig ist, dann Lohnsteuer bei 920 €, ob das stimmt weiß ich nicht.

Was ich aber definitiv weiß, man darf zwar jetzt 450 € verdienen, aber was viele nicht wissen, man muss die sozialversicherungflichtigen Beiträge zahlen, wenn man die nicht zahlen will, muss man einen Antrag stellen.

Hab gestern für eine Frage gegoggelt und das in einem Finanzforum gelesen.

Mismid  23.05.2013, 23:52

bei neuen 450 EURO Jobs hat man keine Wahlmöglichkeit! Die Rentenversicherung fällt dort immer an. Nur wer einen alten 400 EURo Job hat, kann wählen!

johnnymcmuff  24.05.2013, 00:00
@Mismid

bei neuen 450 EURO Jobs hat man keine Wahlmöglichkeit! Die Rentenversicherung fällt dort immer an. Nur wer einen alten 400 EURo Job hat, kann wählen!

@ mismid:

SOZIALVERSICHERUNG IM 450-EURO-JOB

450-Euro-Job bzw. Minijob ist auch nach der Neuregelung 2013 im Grunde ein nicht sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Rentenversicherung Auf der einen Seite gilt jetzt: Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 begonnen werden, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. So erwerben die geringfügig Beschäftigten Ansprüche auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen. Weil der Arbeitgeber für einen 450-Euro-Job bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt, muss der Minijobber nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von voraussichtlich 18,9 Prozent im Jahr 2013 auszugleichen. Das bedeutet einen Eigenanteil von 3,9 Prozent für ihn.

Auf der anderen Seite gilt: Minijobber können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Beschäftigte muss seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht. Folge: Der Eigenanteil des Minijobbers entfällt; lediglich der Arbeitgeber muss den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung einzahlen.

Der Minijobber, soweit er nicht anderweitig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt, verliert so Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

http://www.450-euro-job.org/sozialversicherung.html

siola55  23.05.2013, 23:53
Hab gestern für eine Frage gegoggelt und das in einem Finanzforum gelesen.  

@ johnnymcmuff,

Nachlesen kannst du die Original-Infos zum Mini-und Midijob (Gleitzone) in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich

Gruß siola