Wieso wird ein Vorvertrag bzw. Vereinbarung erstellt, anstelle direkt einen Mietvertrag zu erstellen?
"Habe nach einer Wohnungsbesichtigung mündlich zugesagt. Nun habe ich einen Vorvertrag erhalten. Nun frage ich mich wieso nicht gleich der Mietvertrag gegeben wird? Kann mir das jemand erklären. Zudem wird vorab die Kaution mit dem Vorvertrag verlangt. Ist das normal? "
5 Antworten
Steht denn wenigstens in dem "Vorvertrag", dass du die Kaution zurückerhältst, wenn kein endgültiger Mietvertrag zustandekommt? Selbst, wenn es im Verstrag stünde, wäre ich allerdings mehr als skeptisch!
Ich finde das - wie du - sehr merkwürdig. Bestehe darauf, dass du die Kaution nur bezahlst, wenn du den richtigen, vom Vermieter unterzeichneten Mietvertrag in Händen hältst. Wenn der Vermieter das nicht will, stimmt etwas nicht.
Vorverträge kann er mit vielen potentiellen Mietern abschließen und von allen eine Kaution fordern. Man weiß nie, wer/was dahintersteckt.
Ein Vormietvertrag ist sozusagen eine Reservierung bis alles geklärt.
Dieses gilt sowohl für Vermieter als auch den möglichen Mieter.
Wie ein Vormietvertrag aussehen sollte kann man hier nachlesen:
http://www.helpster.de/einen-vormietvertrag-juristisch-genau-aufsetzen_91794
Ist es daher auch normal, dass die Kaution bezahlt wird (die in der Vereinbarung als Mietkaution genannt ist) nachdem dieser Vorvertrag unterschrieben worden ist?
Das ist nicht rechtens, bzw. unwirksam:
§ 551 BGB
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
BGB §551
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
MfG
Johnnymcmuff
Nein, das ist nicht normal.
Auf gar keinen Fall in Vorleistung gehen !!!
Die Kaution ist erst fällig bei Einzug.
Hier sollten bei Dir aber alle Alarmglocken schrillen
weiß ich - vermiete selbst - aber Danke - sollte sicher ein Hinweis an den Fragesteller sein ?
Nee, der Hinweis ging an dich!
Der Vorvertrag verpflichtet den Vermieter die Wohnung keinen anderen Mietinteressenten anzubieten, bis die Vertragsverhandlungen für einen schriftl. MV beendet oder abgebrochen sind. Im Vorvertrag können bereits Mietpreis und Mietbeginn genannt worden sein sowie bis wann ein Mietvertrag abzuschließen wäre. Als Mietinteressent stellst du Antrag an den Vermieter eine Wohnung zu mieten. Durch Ausreichung des MV an dich nimmt der Vermieter den Antrag an.
Vielen Dank zunächst. Ist es daher auch normal, dass die Kaution bezahlt wird (die in der Vereinbarung als Mietkaution genannt ist) nachdem dieser Vorvertrag unterschrieben worden ist?
Viele Grüße
Kommentar von Gerhart , vor 5 StdDie erste von 3 gleichgroßen Raten der Kaution wäre bei Beginn des Mietvertrages fällig
erst bei Einzug !
Einzug und Beginn des Mietvertrages müssen nicht identisch sein.
Du must den VV nicht unterschreiben, schick ihn zurück. Die Kaution ist erst fällig zum Mietbeginn (erste Rate von 3). Die Sache sieht also etwas verdächtig aus. Mein Rat: Lass die Finger davon.
Die erste von 3 gleichgroßen Raten der Kaution wäre bei Beginn des Mietvertrages fällig.