Mietvertrag als Quittung für Bar-Kaution?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

der vermioeter muss die kaution getrennt von seinem vermögen anlegebn als sparbuch auf deinen namen mit sperrvermerk z.B sodass bei seiner is#nsolvenz die kaution nicht betroffen ist,, etwaige nebenabsprachen bedürfen der shriftform, dürfen aber dieser übergeordneten norm nicht widersprechen....man kann darauf eingehen um den mietvertarg zu bekommen.......... und später mit verweis auf das gesetz eine enztsprechende nachfeststellung des rechtmässigen zustands verlangen... dies ollte man innerhalb 6 Monaten tun,,,,,, eigentlich ist die frist länger aber ggf nicht mehr durchsetzbar

Sollte man sich eine Quittung lieber explizit ausstellen lassen?

Unbedingt. Zur Sicherheit solltet Ihr selbst eine vorbereitete mitnehmen.

Das im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde ist noch lange kein Beleg das sie auch gezahlt wurde.

Nicht ohne eine Quittung zahlen.

Du solltest eine Kaution besser auf ein Konto überweisen um gegenüber dem Vermieter /Verwalter einen Beweis zu haben..alles schriftlich abwickeln..diesen Rat kann ich dir nur geben!!!

Der Verrmieter hat keinen Anspruch auf eine Barkaution. Im Grunde besteht überhaupt kein Anspruch auf Kaution, so lange kein insolvenzgeschütztes Kautionskonto genannt wird. Die Kaution darf in 3 Raten dorthin überwiesen werden.

Der Verrmieter hat keinen Anspruch auf eine Barkaution.

Worauf stützt Du deine Aussage?

@anitari

BGH Az. VIII ZR 98/10

@anitari

Du solltest die zweite Hälfte des Satzes in deine Überlegung einbeziehen.

Der Verrmieter hat keinen Anspruch auf eine Barkaution. Im Grunde besteht überhaupt kein Anspruch auf Kaution, so lange kein insolvenzgeschütztes Kautionskonto genannt wird.

Wo hast Du denn den Unsinn her?

@MosqitoKiller

Du solltest die zweite Hälfte des Satzes in deine Überlegung einbeziehen.