Wieso wird die Strassenreinigung nach QM abgerechnet und nicht nach Anzahl der Haushalte, die im

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nicht qm, sondern laufende meter grundstücksfront an der straßenseite. wie der hausbesitzer das auf mieter umverteilt, steht im mietvertrag, den du unterschrieben hast, also gilt er. wenn es in deinem fall nach wohnfläche anteilig aufgeteilt ist, dann ist das doch die höchste form von gleichberechtigter verteilung.

Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass, außer bei Heizkosten und Wassererwärmung sämtliche Betriebskosten voll nach Wohnfläche umlegbar sind aber zugestanden, dass auch ein anderer Schlüssel vereinbart werden kann. Das steht dann so im Mietvertrag. D. h., wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt immer der Schlüssel Wohnfläche. Wie die Kommune oder der Dienstleister dem Vermieter für sein Grundstück die Gebühr berechnet, ist dafür völlig uninteressant. Er darf aber, insofern mietvertraglich vereinbart, die Kosten auf die Mieter umlegen. Natürlich kann man das als ungerecht empfinden, aber hier werden Schornsteinfeger, Müll, Straßenbeleuchtung etc. auch nach Wohnfläche umgelegt. Der Vermieter darf das!

Dem Vermieter steht es frei nach Wohnfläche oder nach Personen abzurechnen. Nach der Anzahl der Haushalte darf er nicht abrechnen.

peuteneuer  14.09.2009, 11:45

Gibt es für diese Antwort eine Rechtsgrundlage, also ein Urteil oder einen Gesetzestext etc., worauf man sich beziehen könnte?

Die Straßenreinigung kann im Mietvertrag nach verschiedenen Umlageschlüsseln vereinbart sein. Häufig und auch in der Rechtsprechung ist es so, dass umlagefähige Kosten, für die kein Umlageschlüssel gesondert vereinbart wurde, nach qm umgelegt werden. Eine andere Begründung für die Anwendung dieses Umlageschlüssels wäre, dass die Kosten der Straßenreinigung oft (kommunal aber unterschiedlich) nach Grundstücksgrößen (Länge des Stücks an der Straße oder flächenanteilig am Grundstück) bemessen werden. Da man davon ausgeht (warum auch immer), dass der Mieter im Anteil seiner Wohnungsgröße am Grundstück partizipiert, wäre also die Größe der Mietfläche gleich Anteil an den Unterhaltungskosten für das Grundstück. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

Für Straßenreinigung der Stadt zahlt man doch einen Pauschalbetrag, weder nach QM noch nach Anzahl der im Haus lebenden Haushalte.

peuteneuer  14.09.2009, 11:47

Hallo Susi. Wie soll man denn Deiner Meinung nach diese umlagefähigen Kosten dem Mieter berechnen?

susi24  16.09.2009, 17:47
@peuteneuer

Anzahl der Mietparteien :-)