Wieso ist es für die Polizei verboten, nachts eine Hausdurchsuchung durchzuführen?

8 Antworten

Sie dürfen auch nachts durchsuchen. Aber auch die Polizei muss die Nachtruhe beachten außer bei dringenden Fällen

Sollar 
Fragesteller
 26.06.2016, 22:04

Ja aber, was hat die Nachtruhe mit einem Durchsuchungsbeschluß zu tun? Geht es wirklich darum, dass die nicht laut klappern dürfen und so?

Das muss ein neues Gesetz sein. Als ich noch in Hamburg wohnte, hatten meine Nachbarn oft nachts eine Razia.

Hast Du einen Link dazu?

Sollar 
Fragesteller
 26.06.2016, 22:02

Ich habe keinen Link dazu. Deshalb frage ich ja. Vielleicht kannst Du mal googlen?

Rockuser  26.06.2016, 22:08
@Sollar

Meine Ex Wohnung wahr nähe Herbertstraße/ in Hamburg, dort sind die Hausdurchsuchungen auch heute noch nachts, weil dann dort gedealt wird. Es gibt keine Rechtsfreie Uhrzeit. Ich habe nach meiner Antwort schon gegooglet und nichts zu deiner Behauptung gefunden.

Ich vermute mal, das hängt eher damit zusammen, dass auch die Staatsanwaltschaften usw eher tagsüber besetzt sind und man deshalb - sollte es bei der Durchsuchung zu Festnahmen kommen - diese nicht direkt bearbeiten kann. Außerdem muss man ja immer damit rechnen, dass der Verdächtige doch unschulidg ist, und dann hat man einen Unschuldigen mitten in der Nacht die Bude verwüstet.

Ist aber reine Spekulation, ich weiß nichtmal, ob es in Deutschland so eine Regelung gibt. In Belgien scheint es das zu geben, war zumindest nach den Anschlägen von Brüssel zu hören...

Es gibt die sogenannten rechtlichen "Schranken-Schranken", die man in einem Rechtsstaat zu achten hat. In diesem Fall die Nachtzeitschranke. Infolge dieser gibt es eben die Einschränkung, dass in der Nachtzeit von 22:00-06:00 Uhr (....hoffentlich richtig) keine Durchsuchung durchgeführt werden soll. Allerdings kann dabei (wie in allen polizeilichen Eingriffen) ein Richter entscheiden, dass die Nachtzeitschranke NICHT gilt, und dass bei dir z.B. um 01:00 Uhr dein Zimmer nach Gras durchsucht werden kann.

Gefahr im Verzug (Verdunkelungsgefahr) begründet das zumeist. Und wenn ein Richter zu der Zeit nicht erreichbar ist, kann die Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft (hier die Polizei) die Durchsuchung kraft ihrer Wassersuppe selber anordnen.


AssassineConno2  27.06.2016, 07:15

22.00-4.00 im Sommer und 22.00-6.00 im Winter.

Darf sie schon aber nur unter bestimmten Gründen wie Verdunkelungsgefahr......

Im allgemeinen gilt die Würde des Menschen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel.......