Weiß die Polizei bei einer Hausdurchsuchung von der Raumeinteilung des Hauses?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

kommt drauf an. wenn es eine normale hausdurchsuchung ist, hat die polizei meist keine ahnung davon, wie das haus eingeteilt ist, sprich, sie suchen "blind" drauflos, zimmer für zimmer. zumindest bei einer normalen hausdurchsuchung. wenn es aber um einen einsatz des SEK geht, also um eine geiselbefreiung oder so, sieht das etwas anders aus. da MUSS das SEK bescheid wissen, und dafür gibt es grundrisse. diese grundrisse werden ja irgendwann von dem architekten, der das haus entworfen hat, gemacht. sind also auch die baupläne. und diese werden, zumindest bei wichtiogen gebäuden, beim baudezernat der zuständigen kommune auch mal zur genehmigung eingereicht. denn ohne genehmigung darf das haus ja nicht gebaut werden. und bei der gelgenheit werde die auch kopiert und archiviert. damit man sie eben bei bedarf zur hand hat. eben auch, wenn das SEK mal eine geisel befreien muss. und da die polizei ja hoheitliche rechte hat, darf sie dann auch die baupläne und grundrisspläne einsehen, wenn es sie gibt und wenn es nötig ist.

Das Vorliegen eines Bauplanes oder Grundrisses einer Wohnung ist nicht erforderlich. Warum auch. Der Durchsuchungsbeschluss berechtigt die Polizei die Wohnung und ggf. andere Räume (z. B. Geschäftsräume) zu durchsuchen. Da alle Räume durchsucht werden ist es daher unerheblich wo sich die einzelnen Räume befinden.

Auch die offizielle Anforderung von Bauplänen von anderen Behörden wäre nach dem Datenschutz problematisch bzw. könnte evtl. den Überraschungseffekt zunichte machen.

die Anforderung von Bauplänen oder sonstigen Akten/Unterlagen bei Behörden ist unproblematisch, andere Behörden sind verpflichtet, der Polizei Auskunft zu erteilen (vgl. §§161, 163 StPO) .. der Zeitfaktor ist da ein größeres Problem.

Danke für deine Antwort. Aber wiso sagen einige: das stehe im Beschluss welche Räume durchsucht werden.Die sagten die Pläne bekommt die Polizei und wenn nicht erkundigt sie sich oder fordern den Bauplan an?

@Chesteroriginal

das ist ganz einfach. ews gibt fälle, wo die polizei nur bestimmte räume durchsuchen darf. wenn z.b. ein durchsuchungsbeschluss vorliegt gegen einen geschäftsinhabers, laut dem nur die geschäftsräume durchsucht werden dürfen, dann darf die polizei eben auch nur die geschäftsräume durchsuchen. sie darf also keinen schritt in die privaträume des verdächtigen machen (ausser bei gefahr im verzuge, ist aber hier mal nicht gegeben). sprich, die firma darf duchsucht werden, die villa am anderen ende der stadt oder die angrenzdenden wohnräume nicht. deswegen steht im beschluss auch immer, was durchsucht werden darf und was nicht.

nei die pol hat keinen plan von der wohnug / haus.

bei einer durchsuchung gehen sie rein und stellen alles auf den kopf.

Von bestimmten Objekten (z.B. Schulen, Banken usw.) hat die Polizei auch entsprechende Pläne. Ansonsten wäre es kein Problem beim zuständigen Bauamt einen Plan anzufordern, in den meisten Fällen würde dies jedoch zu lange dauern, außerdem sind solche Pläne nicht unbedingt aktuell. Wenn im Innern des Objekts Veränderungen vorgenommen wurden (neue Wände o.ä.), ist dies in den Plänen beim Bauamt oft nicht eingetragen.

kann man auch selber seinen eigenen Bauplan von dem zuständigen Bauamt beantragen?

@Chesteroriginal

wenn es das eigene Haus ist .. ja .. aber dann hat man normalerweise den Plan schon.

  1. Nein

  2. Baupläne liegen in den örtlichen Bauämtern. Ich kann mir gut vorstellen, dass im Falle einer Gefahr richterlich darauf zurückgegriffen werden darf.

  3. Der Bauherr/Architekt

Und wenn die Zeit nicht reicht, dann wird eben gestürmt und "planlos" durchsucht.

ein richterlicher Beschluss ist nicht notwendig, damit andere Behörden der Polizei Auskunft erteilen bzw. Akten und sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen (vgl. §§161, 163 StPO)