Wiedereingliederung bei Teilzeit

2 Antworten

Nein das passt nicht ganz so zusammen - mehr wie 25 Stunden dürfen es also nicht sein. Es kommt auch darauf an, was genau in der Wiedereingliederung vereinbart ist - ob nur bestimmte Arbeiten noch nicht ausgeführt werden sollen oder nicht die volle Stundenzahl ect pp... kann man also so pauschal nicht beantworten

Hy, befinde mich im Moment auch in der Wiedereingliederung. Mein WBL hat mich diese Woche auch einmal früher gehen lassen, da meine reguläre Arbeitszeit sonst überschritten wird. Sprich es mit Deinem AG ab bzw. Deinem Arzt. Glaube, daß das so nicht rechtens ist.

Nein, das ist so nicht richtig. Sprich mal mit der Krankenkasse - die kennen Deine Arbeitszeiten ja schließlich nicht.