Wiedereingliederung bei Teilzeit

2 Antworten

Nein das passt nicht ganz so zusammen - mehr wie 25 Stunden dürfen es also nicht sein. Es kommt auch darauf an, was genau in der Wiedereingliederung vereinbart ist - ob nur bestimmte Arbeiten noch nicht ausgeführt werden sollen oder nicht die volle Stundenzahl ect pp... kann man also so pauschal nicht beantworten

Nein, das ist so nicht richtig. Sprich mal mit der Krankenkasse - die kennen Deine Arbeitszeiten ja schließlich nicht.