Wie wirkt sich Nebenjob auf Hartz 4 aus?
Hallo. Es ist so das ich (18) und meine Schwester und Mutter zusammen leben und Hartz 4 beziehen in einer Gemeinschaft.
Wie würde sich jetzt ein ca. 600 Euro Job (15h/woche) auf das Hartz 4 von uns alles auswirken und wie viel würde ich am Ende noch übrig haben?
Wäre super wenn jemand antwortet der sich damit auskennt.
5 Antworten
Bei Kindern wird Einkommen nur auf den eigenen Bedarf angerechnet, eine Ausnahme bildet hier nur evtl.nicht mehr benötigtes Kindergeld des Kindes, welches es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.
Das würde dann wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend den Vorschriften auf den Bedarf der übrigen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet, denn dann würde das Kind auch unter 25 nicht mehr zur BG - der Eltern gehören und müsste dann entsprechend seine Anteile selber an die Eltern zahlen.
Man müsste also bei dir erst einmal klären ob das ein Ferienjob wäre oder eine ganz normale Beschäftigung, den bei einem reinen Ferienjob dürftest du in bis zu 4 Wochen Ferien pro Jahr bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.
Sonst gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen ( ab 15 ) nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Bei 600 € Brutto käme man also auf einen Freibetrag von 200 €, der dann theoretisch vom Nettoeinkommen ( was aufs Konto kommt ) abgezogen würde, was dann bleibt ist im Regelfall dann anrechenbares Erwerbseinkommen und wird auf deinen Bedarf angerechnet.
Was du dann im Endeffekt an deine Mutter zahlen müsstest, könnt ihr unter euch klären, was dir aber auf jeden Fall bleiben muss sind dann diese angenommenen 200 € Freibetrag bei 600 € Bruttoeinkommen.
Natürlich werden die 600 Euro auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Bei 600 € brutto ergibt sich ein Freibetrag von 200 €. Dieser Freibetrag wird vom Nettolohn abgezogen und der dann verbleibende Betrag wird auf das ALG 2 der erwerbstätigen Perrson angerechnet = davon abgezogen.
Von 450 € netto (als Beispiel) würden also diese 200 € Freibetrag abgezogen und die verbleibenden 250 € wiederum würden vom ALG 2 der Person abgezogen bzw. auf das ALG 2 der Person angerechnet, was das Gleiche ist.
Bei einer 18-jährigen Person blieben nach der Rechnung 95 € ALG 2 plus Mietanteil über.
Aber das Geld vom Arbeitgeber ist ja auch noch da, so daß sich ein Plus in Form des Freibetrages ergibt.
Von Deinem Einkommen blieben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, vom Betrag darüber hinaus weitere 20 % = insgesamt = 200 Euro.
Vom Netto ( 516,89 Euro ) würden dann 316,89 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet werden, den das JC dann weniger an Deine Mutter auszahlen würde..... sprich Du müsstest dann diesen Betrag in die Haushaltskasse einzahlen.
Anders sähe es aus, wenn Du einmalig - ferienjobmäßig diesen Job ausüben würdest.
wie bereits oben erwähnt : insgesamt = 200 Euro.
Ah verstehe danke
Also wäre eine Nebenbeschäftigung von 450€ eigentlich sinnvoller? Weil das ein Zusatz von 170€ wäre
Definitiv nicht .... was bitteschön sollte daran "sinnvoller" sein?
Es wirkt sich auf deinen Satz inkl deinen Mietanteil aus. Es gibt freigrenzen, ich meine 100 €, und daüber wird anteilig (ich meine 80 %) gegen deinen satz gerechnest bis du aus der BG fällst.
Danke für die Antwort. Eine Frage noch. Wie viel Euro mehr währe das allgemein für die Familiengemeinschaft also wie viel Euro mehr als meine Familie jetzt bekommt?