Hartz 4 und Teilzeitjob. Was bleibt übrig?

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auf dein erwerbseinkommen hast du einen freibetrag (100 euro grundfreibetrag, 100-800 euro 20%, 800-1200/1500 euro 10%), der nicht von der arge berücksichtigt werden darf. dieser freibetrag wird aus dem brutto errechnet und vom netto abgezogen = anrechenfähiges einkommen. zb. bei 800 brutto/ 600 netto läge der freibetrag bei ca. 240 euro (kann je nach werbungskosten auch höher sein). die arge darf also von den 600 netto nur 360 euro anrechnen, der rest bleibt anrechenfrei.

VirtualSelf  09.05.2011, 20:21

Kleiner Einwurf: "100 euro grundfreibetrag, 100-800 euro 20%, 800-1200/1500 euro 10%" ist altes Recht" ;)

Neu ist: 100; 100,01 - 1000€ 20%; 1000,01 - 1200/1500€ 10%

Du hast auf jeden Fall 150 - 200 Euro mehr in der Tasche wenn du arbeitest!

Das kommt wegen dem Freibetrag, und Anspruch auf das Bildungspaket hast du außerdem auch noch dazu!

Mach dir keine Sorgen, denn wenn du arbeitest bist du finanziell auf jeden Fall besser dran:-)) als nur mit Harz 4

 

schutzengel75  16.10.2018, 21:31

Super das sehe ich auch so...

Dein Freibetrag beträgt bei 600.- € Bruttoverdienst 200.- €, einmal 100.- € Werbungskosten (sofern deine Werbungskosten nicht nachweisbar höher als 100.- € sind, dann kannst du die gesamte Summe absetzen, da du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist), weiterhin 20% vom restlichen Bruttoeinkommen. Diesen Betrag ziehst du vom Nettoeinkommen ab. Was dann noch übrig bleibt, wird auf deinen Hartz-IV-Anspruch angerechnet, d.h., um diesen Betrag wird dein Hartz-IV-Anspruch gekürzt. Seltsamerweise wabern hier immer noch Gerüchte herum wie "Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat keinen Hartz-IV-Anspruch" und ähnlicher Unsinn. Hör nicht auf sowas, das stimmt alles nicht, wird mitunter wohl sogar verbreitet, um Leute von der Antragstellung abzuhalten.

Claud18  13.05.2011, 10:43

Das Kindergeld wird natürlich auch vom Anspruch abgezogen, das hatte ich hier vergessen. Aber dafür ist mit Kind der Anspruch höher.

Soweit ich weiß geht die Rechnung so:

Dein Bedarf wäre 359 € Regelsatz + 215 € Regelsatz Kind + Miete, nun rechne einfach hiervon deine Einkommen und das Kindergeld ab. Für deine Arbeit bekommst du aber auch einen Freibetrag, glaube mich zu erinnern dass der so bei 100-200 € liegt. Diesen Betrag hättest du dann quasi mehr in der Tasche als zu Zeiten in denen du nur Harz 4 bekommens hast. Ich setzt hier mal voraus, dass der Papa des Kleinen keinen Unterhalt zahlt.

LiYaPa 
Fragesteller
 09.05.2011, 13:34

Klingt akzeptabel ;)

Claud18  13.05.2011, 10:45
@LiYaPa

Ab diesem Jahr beträgt der Regelsatz 364.- €.