Wie wird jemand entmündigt?

9 Antworten

Wie wird jemand entmündigt?

Überhaupt nicht. Es gibt nur die Betreuung, die u.U. auch gegen den - eingeschränkten - Willen des Betroffenen. 

solange euer opa noch herr seiner 7 sinne ist , kann er mit seinem geld machen was er möchte. ist er aber krank, alzheimer oder dement sieht das anders aus. sonst kann man einen betreuer bestimmen der alles im griff hat  - lasst euch bei einem anwalt beraten, so schnell kann man niemanden entmündigen lassen - was auch gut ist

Man muss erst mal eine in dem Fall "Gerbrechlichkeitspflegschaft" beantragen, das geht über die Krankenkasse, die auch einen Sachverständigen schickt, der die Notwendigkeit prüfen muss.

Der Opa muss aber selber eienverstanden sein, bzw. muss nachgewiesen werden, dass er dazu nicht mehr in der Lage ist.

SaVer79  13.03.2017, 16:20

Das entspricht nicht der Rechtslage in Deutschland! Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun!

Blindi56  13.03.2017, 17:21
@SaVer79

Opa muss eine Betreuungsverfügung ausfüllen und unterschreiben. Erst wenn medizinisch gesichert ist, dass er nicht mehr selber entscheiden kann, bestimmt das Gericht einen Vormund. dann könnte es sich als nützlich erweisen, wenn er bereits eine Pflegestufe hat und jemand aus der Familie mit der Pflege betraut ist. (dafür ist die Krankenkasse, bzw. deren medizinischer Dienst zuständig).

Entmündigung heisst heute Betreuung. Der Gesetzgeber will damit dem Laien suggerieren, dass die neuen Regelungen nur etwas positives für den Betreuten darstellen würden.

 Kritiker dagegen führen an, dass es eine Betreuungsmafia gibt, wobei Gefälligkeitsgutachten erstellt werden; und sich danach Betreuer, insbesondere Rechtsanwälte und Notare, aus dem Vermögen des Betreuten bereichern können, ohne dass sie dabei kontrolliert werden oder zur Rechenschaft gezogen werden.

Es gibt zwei Arten der Betreuung. Einmal eine einfache Betreuung, wobei der Betreute weiterhin rechtswirksame Willenserklärungen abgeben kann und  somit weiter geschäftsfähig ist. Zweitens eine Betreuung mit Willenserklärungen unter Vorbehalt, wobei der Betreute selber keine rechtswirksamen Willenserklärungen abgeben kann und somit nicht mehr geschäftsfähig ist.  Letzteres entspricht  in etwa der Entmündigung nach alter Rechtslage.

Unterschieden werden auch verschiedene Aufgabenbereiche wie Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt. 

Eine Betreuung kann jeder beim Amtsgericht beantragen. Das Gericht muss sich bei seiner Entscheidung auf ärztliche Berichte stützen. Willigt der Betroffene nicht in die betreuung ein, so muss ein Sachverständigengutachten erstellt werden. In eiligen Fällen kann das Gericht Zwangsmassnahmen vornehmen. 

  

Geld zurückholen wenn möglich, hausarzt informieren und Demenzdiagnostik erbitten beim Betroffenen,  neurologisch abklären, brief an das betreuungsgericht und eine rechtliche betreuung vorschlagen.