Welche Leistung kann ich von einem ambulante Pflegedienst erwarten?

6 Antworten

vom gesunden menschenverstand her, sollte man meinen, dass die von dir beschriebenen "erwartungen" vom pflegedienst erfuellt werden. (allerdings auch, dass das wohnzimmer wenigstens "grob" gereinigt wird, da sich die dame dort ja evtl. wieder beschmutzen koennte) meine erfahrung mir (haus-)pflegediensten ist allerdings die, dass ein "handgriff" der NICHT vertraglich geregelt ist (und somit bezahlt wird) nicht gemacht wird. fairerwaeise muss ich allerdings zugeben, dass die meisten pflegedienste seeeehr unter zeitdruck stehen!

Ist zwar schon älter die Frage. Die höhe der Pflegestufe ist für die Versorgung durch einen Pflegedienst und die Angehörigen soweit interessant, dass der PD bis zur Höhe der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der PFLEGEKASSE abrechnen kann. Übersteigen die von euch eingekauften Leistungen den Höchstbetrag der Pflegestufe, so ist das privat zu bezahlen. Ihr könnt bei einem ambulanten Pflegedienst Leistungen nach Leistungskomplexen einkaufen. Dazu gehört auch Hauswirtschaft. Für die Leistungskomplexe bekommt der PD feste Honorare von der Pflegekasse. Die Hauswirtschaft wird 5 Min. weise abgerechnet. Wird ein PD eingeschaltet, so ist ein Pflegevertrag abzuschließen und für die eingekauften Leistungen ein Kostenvoranschlag zu erstellen.

Ist immer so ein bisschen schwer das Ganze.
Erwarten kann man eigentlich gar nichts. Man sollte immer alles absprechen mit der Pflegedienstleitung. Sich ALLES notieren usw. Ob das alles irgendwo schriftlich festgelegt ist, was zur Pflegestufe 1 gehört...keine Ahnung. Man sollte auch immer so ein bisschen vorsichtig sein, wenn es solche "Missstimmungen" gibt. Nicht auf irgendwas pochen.
Lieber entspannt in einem Gespräch nach Lösungen suchen. Man ist ja auf den Pflegedienst angewiesen. Gibts da immer Reibereien wegen irgendwelcher Dinge kann das auch Nachteile für den haben, der gepflegt werden soll.

Ambulante Pflegedienste können nicht alles mal ab und zu abrechnen. Einen Teil trägt die Krankenkasse, ein Teil muss von den Angehörigen getragen werden. Du kannst nur das erwarten, was abgesprochen ist und auch bezahlt wird. Wenn die Körperpflege vorher kein Problem war und dazu nichts nötig war und nichts abgesprochen war, kannst du das auch streng genommen nicht erwarten. Und wenn nur Waschen abgesprochen ist, kannst du kein Duschen erwarten. Die Zeitpläne sind so eng, dass die kaum Zeit für unvorhergesehenes haben .. so schlimm es doch leider ist.