Ist das Gehalt der Betreuer im Betreuten Wohnen konstant?

4 Antworten

Würdest du einen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem dein Gehalt davon abhängt, ob dein Arbeitgeber dir viel oder wenig zu tun gibt ;)? Sprich, eine Art Akkordlohn, bei dem aber nicht du selbst deine Leistung beeinflussen kannst, sondern auf den Arbeitgeber angewiesen bist? Nee, oder? Zumal die Zeit, die der Betreuer in der Einrichtung verbringt, bei zwei Bewohnern ja auch nicht kürzer als bei sechs sein wird.

Ansonsten, von wem das Gehalt kommt, hängt davon ab, wer Träger der Einrichtung ist.

verreisterNutzer  27.06.2019, 07:12

Danke.

Der Träger bekommt das Geld woher?

HappyMe1984  27.06.2019, 07:15
@verreisterNutzer

In der Regel aus öffentlichen Geldern. Wie genau und aus welchen Töpfen welcher Träger finanziert wird, musst du im konkreten Einzelfall recherchieren oder erfragen.

Das Grundgehalt bleibt konstant, was wegfallen kann sind die Schichtzulagen, da dann ja auch weniger zu solchen Zeiten gearbeitet wird. Allerdings, sollte eine solche Unterbelegung längerfristig anhalten, kann es zu Kündigungen oder Versetzungen kommen, denn kein Träger hält so was lange durch. Es sei denn es handelt sich um ein Pauschalfinanziertes Angebot, dann wäre es egal wie viele Plätze belegt sind, es kommt immer das gleiche Geld rein.

Das Geld kommt vom Jugendamt. Die Betreuer bekommen das Geld von dem Träger des Heimes, dies kann die Stadt sein oder ein privater Träger.

Du fragst, ob die Bezahlung der Mitarbeiter von Provisionen abhängt. Eine solche Bezahlung wäre eine Selbständigkeit, keine Anstellung. Bei einer Anstellung ist das Einkommen des Angestellten fest. Eine selbständige Beschäftigung in "Kinderheimen" wäre aber rechtswidrig, denn zur Selbständigkeit gehört auch die freie Bestimmung aller möglichen Umstände der Arbeit. Anweisungen an einen Selbständigen sind faktisch nicht möglich. Du kannst ja als Patient z.B. nicht deinem Arzt befehlen, wann er seine Praxis zu eröffnen hat.

Jeder Mitarbeiter könnte bei den Sozialkassen eine Einstufung beantragen und nach der als Nachweis seinen Arbeitgeber auf Schaffung einer Anstellung verklagen.

Mischmodelle wären ein fester Grundlohn und zusätzlich eine Provision. So etwas wäre unter Bedingungen wohl möglich.

Theoretisch könnte das Geld von jedem kommen, z.B. Eltern, die ihre Kinder unterbringen. De facto kommt es nur von den Gemeinden über deren Jugendämter. Die schliessen Leistungsverträge mit den Trägern, die sie beauftragen, die Unterbringungen durchzuführen. Wenn sie ein Kind zuweisen, müssen sie nach dem Vertrag sog. Entgelte zahlen.

Was hast du vor? Beginnst Du ein Studium des Sozialmanagements? ^^

Die Betreuer werden von den Betreibern der Einrichtung bezahlt, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Es kommt immer auf den Arbeitsvertrag des Betreuers an.