Betreuer Amtsgericht

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Nein, ein Antrag auf eine Betreuung kostet kein Geld. Es gibt verschiedene Bereiche einer Betreuung z.B. Finanzen, Gesundheit, Aufenthalt u.s.w.. Geh zum Gericht und lass dich dort beraten. Nachdem du einen Antrag gestellt hast, kommt ein Amtsarzt (der vom Gericht bestellt wird) und überprüft ob deine Oma wirklich eine Betreuung benötigt. Danach bekommst du vom Gericht eine Bescheinigung über den Bereich der Betreuung.

ein Amtsarzt und/oder ein Anwalt kommt zur Begutachtung der Lage.

Ich bin Seniorenbegleiterin und habe schon 2 ältere Damen leider einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgen müssen. Am günstigsten ist es , geh zum Sozialamt, wenn sie schon eine Pflegestufe hat ist sie dort sowieso registriert. Schildere den Sachverhalt, gebe an das du die Betreuung übernehmen würdest. Die überprüfen die Sachlage und auch dich. Du oder das Sozialamt sollten auch mit der Verwandschaft unbedingt!!! Kontakt aufnehmen und lass es dir schriftlich !!!geben, das sie mit dir als Betreuer einverstanden sind. Du handelst dir eine Menge Ärger und ev auch Kosten ein, wenn es gilt irgendwann den Nachlass zu regeln. Dann ist die Verwandschaft vorbei und sie verlangen von dir Rechenschaft!!Es gibt viele verschiedene Varianten für die Übernahme der Betreuung. Wenn der Opa auch schon ev starke Unterstützung braucht, müßte man einiges zusammenlegen.Sozialamt ist neutraler als ein Angestellter beim Gericht. Der Antrag kostet nichts, du kannst eine Betreuungspauschale beantragen. Überlege es dir gut , es kostet sehr viel Zeit und Nerven!!und braucht auch ein gewisses Durchsetzungsvermögen und das fällt einem Fremden oft leichter als eine Verwandte.

Nicht das Gericht bestimt wer wen betrüt sondern Du ob dues mit Herzen machst

Das wird sie sicher schon mit dem Herzen machen. Nur wenn sie was mit der Bank oder der Rentenversicherung oder einem Arzt klären will, dann braucht sie eine Vollmacht. Kann die Oma diese nicht mehr selbst erteilen, muss das ein Gericht machen.

NEIN DAS KOSTET NICHTS BIST DANN FÜR SIE ALLEINE VERANTWORTLICH UND BIST DANN FÜR SIE ZEICHNUNGSBERECHTIGT

Hallo, nein, es kostet nichts. Als ehrenamtliche Betreuerin Deiner Verwandten bekommst Du auch keine Aufwandsentschädigung. Das Vormundschaftsgericht bestimmt nicht den Betreuer, sondern immer wird der Wunsch des Betroffenen berücksichtigt. Es verhndelt aber die Betreuungsbereiche ( z. B. Vermögens-, Gesundheits-, Aufenthalts- sorg/bestimmungsrecht usw.), aber nur, wenn Deine Verwandte NICHT MEHR ZURECHNUNGSFÄHIG IST und dies nicht mehr allein bestimmen kann. Du kannst es auch mit Deiner Verwandten allein vereinbaren, das ist den Gerichten lieber. Wenn Du die Unterlagen brauchst, schreib mir, ich schicke Sie Euch zu. Betreuungsverfügung und Vollmacht. Ist genauso rechtskräftig wie ein Gerichtlicher Betreuer. Alles Gute!