Wie wird es ablaufen, wenn mich meine Mutter rausschmeißt?

5 Antworten

Deine Mutter macht es sich zu einfach würde sie dich rausschmeißen  wird sie  im schlimmsten Fall  ausziehen müssen je nach Größe der Wohnung und die Reglung  des Jobcenters lautet bis 25 mußt du zu hause wohnen.Wen du demnächst zeit hast gehe zum Jobcenter und beantrage da Finanzielle für eine eigene Wohnung da du sonst mit 18 obdachlos wirst bzw wende dich ans Jugendamt den dan wird es weniger Probleme mit dem Amt geben mit deinem Auszug steht dir auch dein eigenes Kindergeld zu und das mußt du dann nur selber beantragen das Jugendamt wird dir gegen das Jobcenter helfen wen die mit der u25 Reglung kommen wollen und dann steht dir auch noch eine Aufstockung zu zb braucht du eine Wohnung die warm nicht mehr als 300-350 € kostet und das sind meistens sozial Wohnung wo du dafür dann einen wb Schein vom Wohnungsamt brauchst dazu mußt du noch 400€ zum leben haben und  was du noch für die Ausbildung extra brauchst zb fahrticket usw.

Warte erst gar nicht bis du 18 wirst sondern kümmre dich jetzt schon um deinen Auszug den das geht auch..Dein Vater Mus für dich unterhalt zahlen und das bis zum ende deiner Ausbildung..

Jeffx98 
Fragesteller
 14.08.2016, 16:27

Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort!
Mein Vater hatte noch nie für mich Unterhalt bezahlt, und dies wird er sicherlich auch jetzt nicht machen...
Ich bin schon dabei mir eine Wohnung zu suchen, denn wenn ich erst an meinem Geburtstag anfange, dann ist dies sicherlich ziemlich spät.
Aber das Jugendamt wird hoffentlich nicht sagen das ich in ein betreutes wohnen komme, oder? Denn dies will ich auf keinen Fall.

herakles3000  14.08.2016, 18:23
@Jeffx98

Das Jugendamt wird sich auch nach deinen wünschen richten aber mit dem unterhalt hast du was falsch verstandenen den -mus dein Vater zahlen den kannst du sogar einklagen .Das dein Vater noch nie unterhalt gezahlt haben soll ist schon komisch den dazu ist er fervlichtet Außer er bekommt selber hartz 4 oder hat sowenig Geld das es grade zum Existenz Minimum reicht aber  Da wäre zb bei harzt 4 der Fall oder bei 1020 € alles darüber würde für dein unterhalt benutzt werden  vielleicht hat deine mutte ihn nicht mal informiert das es dich gibt  Aber zb kannst du auch über das Jugendamt deinen unterhalt bekommen und die holen sich das dann von deinem Vater wieder.Wen du dir zb einen Titel wegen dem unterhalt besorgst kanst du das noch nachträglich einfordern was nicht gezahlt wurde..!

Meine Mutter lebt von AG II und sieht es wahrscheinlich auch gar nicht ein sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen... 

Da ist es gar nicht verkehrt, wenn Deine Mutter will, dass Du ausziehst, weil das Jobcenter Deinen Anteil der Miete von dem bisherigen Satz abziehen wird.

Ich weiß das es rechtlich gesehen möglich ist das sie mich ab dem 18. Lebensjahr herausschmeißen kann , aber muss ich ab diesem Moment wirklich alleine für mich aufkommen? Das kann doch gar nicht funktionieren in einer Ausbildung... 



Du kannst wenn Du 18 bist zu Deiner Ausbildungsvergütung zusätzlich einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.

Ich habe gelesen das die Eltern für einen aufkommen müssen, aber meine Mutter lebt von AG II und von meinem Vater weiß ich so gut wie nichts. Wie wird dies also nun ablaufen, wird das Amt für mich aufkommen müssen?

Wenn Du mit der Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld mehr als 760 € netto hast, müssen Deine Eltern gar nichts zahlen.

Dann besteht vielleicht noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.

LG

johnnymcmuff

Du könntest mit deinem ausbildungsgeld dir eine einzimmer wohnung klären deine miete wäre um die 350-400 euro wahrscheinlich vlt kannst du auch nebenbei BAfög beantragen. Aber da ist halt viel zettel und wird stressig. Kannst dir aber die hilfe vom Sozialamt holen.

Normalerweise kenne ich das so, dass man nicht in der ersten  Ausbildung ausziehen bzw. die bestehende Bedarfsgemeinschaft verlassen darf, wenn man dann zwingend selbst Unterstüzung vom Amt bekommen müsste.

Das Jugendamt dürfte aber wohl feststellen das euer Zusammenleben einen nicht hinnehmbaren Härtefall darstellt, wodurch diese Regelung evtl. nicht auf dich zutrifft.

Jeffx98 
Fragesteller
 14.08.2016, 14:36

So wie ich das mitbekommen habe geht dies schon, aber wer nun für mich aufkommen wird ist mir nicht bewusst.

MAB82  14.08.2016, 14:39
@Jeffx98

Wenn du von amtswegen her ausziehen darfst, kannst du schon mal dein kindergeld für dich beanspruchen und soviel mit ALG2 aufstocken wie der übliche Mindestsatz ist.

Ganz ehrlich frag die doch einfach die werden es dir doch sagen können und die Tipps geben.