Kann mir etwas vom Gehalt abgezogen werden?

8 Antworten

Nein, aber von deinen Leistungen die deine Mutter für dich bekommt und die wirst Du ihr dann aus deinem Einkommen selber zahlen müssen, es sei denn sie verzichtet darauf und zahlt es selber dazu, was ich mir bei eurer Bedürftigkeit nicht vorstellen kann, da man eh mit jedem Euro rechnen muss.

Was denkst Du denn wer dir dein Leben im Normalfall finanziert ?

Das macht man im Regelfall aus eigenem Einkommen !

Also warum solltest Du dann deinen kompletten Verdienst zur freien Verfügung haben, wenn das andere im realem Leben auch nicht haben ?

Dir stehen ab dem 15 Lebensjahr auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu , dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto läge dein Freibetrag bei 170 € und zumindest die stehen dir dann theoretisch zur freien Verfügung und wenn Du dann diese 450 € auch Netto aufs Konto bekommst, dann würden diese 170 € Freibetrag theoretisch vom Netto angezogen und ergibt dann ein voraussichtliches anrechenbares Erwerbseinkommen von 280 € und die würde dann deine Mutter nicht mehr für dich bekommen.

Diese 280 € müsstest Du dann deiner Mutter selber zahlen, wenn ihr euch nicht anderweitig einigt.

Wenn Du weiterhin zur Schule gehst, dann such dir aus dem Internet einmal folgendes, ALG - 2 Ferienjob, denn da kannst Du im Jahr in den Ferien ohne Anrechnung auf deinen Bedarf 2400 € verdienen.

die ersten 100 euro sind anrechnungsfrei, darüber hinaus werden 20% freibetrag gewährt. bei 450 euro hast du bspweise 170 euro freibetrag und 280 euro werden angerechnet und vermindern deinen bedarf, dass musst du dann an deine mutter abegeben für miete, strom, internet, telefon.

isomatte  27.09.2021, 12:37

Was bei 450 € Brutto angerechnet werden würde bzw. könnte, kann hier keiner sagen, weil man erst einmal wissen müsste ob diese 450 € dann auch Netto aufs Konto kommen oder nicht.

Denn es gibt auch bei einem 450 € Job einen RV - Beitrag den man zahlen müsste, wenn man sich vorher beim Arbeitgeber nicht durch einen schriftlichen Antrag davon befreien lassen würde.

Auch weiß hier keiner was an ggf. notwendigen berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten anfallen, denn ab mehr als monatlich 400 € Brutto kann man auf Nachweis erhöhte Aufwendungen zusätzlich zu den Freibeträgen absetzen, wenn diese mehr als 70 € im Monat betragen.

Wenn Du einen Minijob machst, darfst Du als ALG 2 - Bezieher bis zu 170 € vom Verdienst behalten. Leider nicht mehr.

Wenn Deine Mutter ALG 2 bezieht und Du bei ihr lebst, beziehst Du im Regelfall automatisch auch ALG 2, und Dein Verdienst wird auf Dein ALG 2 angerechnet, nicht auf das ALG 2 Deiner Mutter.

Ich finde es richtig, wenn alles was in einem Haushalt verdient wird auch zusammen gerechnet wird. Somit auch Dein Gehalt.

Willst Du das nicht, mußt Du ausziehen und Du wirst sehen, daß Dir dann noch viel weniger Geld übrig bleibt.

Daher finde ich die derzeitige Regelung fair und richtig!

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, das stimmt tatsächlich. Es sei denn, du ziehst aus... Dann kannst du Geld verdienen. Aber wenn du mit Mama wohnst, zählt dein Gehalt mit... Und sie bekommt Abzug, somit kein ALG2