Letztes Arbeitszeugnis nur ein befriedigend - keine Chance mehr auf einen neuen Job?
Hi,
mMn ist mein letztes Arbeitszeugnis befriedigend, nicht einmal gut, habe ich mit dem Wisch überhaupt Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
5 Antworten
Du kannst gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis Gerichtlich vorgehn. Aber man sollte erst versuchen bei dem Arbeitgeber das er Dir ein besseres Arbeitszeugnis ausstellt, wenn er das nicht tut dann sag ihn das Du Gerichtlich dagegen vorgehen wirst. Wenn der Arbeitgeber ein neues Zeugnis ausstellen sollte, dann würde ich es auf jedenfall nochmal prüfen lassen, bei Deinen ehemaligen Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft selbst. Weil viele Arbeitszeugnise die von ehemaligen Arbeigebern ausgestellt werden sind immer wieder mal so genannte versteckte fallen drin. Also immer besser prüfen lassen. Mfg. Wolf.
Du kannst gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis Gerichtlich vorgehn.
Nö - wenn die Leistung nicht gut war hat man keinen Anspruch auf ein gutes Zeugnis. Ein Zeugnis muss nur wohlwollend formuliert sein, aber nicht gut in der Bewertung.
Personaler erkennen aber eben auch an fehlenden Passagen, dass der Mitarbeiter nicht so toll war. Die Note des Zeugnisses also nicht gut.
Hast Du denn ungerechtfertigt eine schlechte Bewertung bekommen oder warst Du nicht gut?
Wenn Du bereits mehrere Zeugnisse hast kann es gut sein, dass es gar nicht so stark ins Gewicht fällt beim Bewerben, wenn alle anderen Unterlagen gut sind.
Wenn Du wenig vorzuweisen hast und das dann noch schlecht ist, wird es natürlich keine Türen öffnen.
Was war denn los, dass man nicht sehr zufrieden mit Dir war?
Sicher hast du. Wenn du noch andere Zeugnisse hast, die ggf. besser sind, dann erst recht.
Woher weißt du so genau, dass es befriedigend ist?
Aber es ist grundsätzlich auch so, dass man laut aktueller Rechtsprechung nur Anspruch auf ein durchschnittliches (=befriedigendes) Zeugnis hat. Willst du eine bessere Beurteilung haben, musst du nachweisen, dass du es verdient hast -> z. B. durch Zwischenzeugnisse, Beurteilungsbögen oder ähnliches.
Wenn du nur Befriedigend gearbeitet hast dann darfst du dich auch nicht beschweren
Bitte dein AG um Änderung da er dich nicht schlecht da stehen lassen darf im az
Richtig, gegen ein schlechtes. Aber "befriedigend" ist nicht schlecht.