Wie werde ich Gerichtszeichner?

3 Antworten

Soweit ich weiß, sind die Gerichtszeichner freiberuflich tätig. Im Auftrag der Gerichte werden sie jedenfalls nicht tätig.

Gerichtsverhandlungen sind ja öffentlich. Ein Gerichtszeichner setzt sich auf einen Zuschauerplatz und zeichnet von dort aus das Geschehen. Es kann sich empfehlen, vorher das Gericht über die Absicht, in der Verhandlung zu zeichnen, zu informieren. Ob man auf dem Wege vielleicht auch einen besseren Sitzplatz bekommen kann, weiß ich nicht.

Um einen Einstieg zu bekommen, könntest du dich informieren, wann in deiner Stadt ein spektakulärer Prozess stattfindet. Dann könntest du dich mit der örtlichen Zeitung oder Fernsehanstalt in Verbindung setzen und deine Dienste anbieten.

Xango 
Fragesteller
 09.01.2020, 10:41

Danke! Die Eigeninitiative scheint für mich auch der richtige Ansatz zu sein. Ohnehin wäre Referenzmaterial für die Bewerbung gut zu haben und es steht wohl ein Besuch einer Verhandlung an.

ich vermute mal , der Beruf des Gerichtszeichners ,ist in der heutigen Zeit,immer weniger gefragt.

Xango 
Fragesteller
 09.01.2020, 10:43

Mir geht's auch nicht um die finanzielle Frage - die ist für mich über andere Aufträge ausreichend geklärt. Ich find's einfach spannend und würde es gerne mal probieren. Digitale Medien sind ja nach wie vor bei Gerichten verboten und die Medien wollen immer mehr Bildmaterial. Wäre mir da mit deiner Einschätzung gar nicht so sicher...

RobertWeemeyer  09.01.2020, 10:50

In der Tat sieht man in Zeitungen und im Fernsehen nur noch sehr selten Gerichtszeichnungen.

Dafür sieht man umso öfter Bilder von Angeklagten, die sich einen Aktendeckel oder dergleichen vors Gesicht halten. Das sind Bilder, die vor Beginn oder nach Ende des Prozesses entstehen; während der Verhandlung darf ja nicht gefilmt oder fotografiert werden. Solche Bilder finde ich ziemlich nichtssagend.

Eine Gerichtszeichnung hat den Vorteil, dass sie während der Sitzung entsteht, wenn der Angeklagte sich nicht verbergen kann, sondern sein Gesicht zeigen muss.