Wie werde ich ein Kfz Gutachter, kann ich danach auch bei tüv als prüfer arbeiten?

3 Antworten

Kfz Gutachter (Schadengutachter / Gebrauchtwagenmanager) kannst Du als Meister / Techniker machen.

Wenn Du Prüfer / Prüfingenieur werden willst, um die Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung / Änderungsabnahme machen willst, mußt Du ein Studium der Elektrotechnik, des Maschinenbaus oder der Kfz-Technik nachweisen, also einen abschluß als Dipl.-Ing. oder bachelor oder master.

Für Prüfingenieure geregelt in Punkt 3 der anlage VIIIb zur StVZO


3 Anforderungen an Prüfingenieure (PI)

Die Überwachungsorganisation darf ihr angehörende Personen mit der Durchführung der HU und SP betrauen, wenn diese

3.1 mindestens 23 Jahre alt sind,

3.2 geistig und körperlich geeignet sowie zuverlässig sind,

3.3 die
Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen, außer Klassen D
und D1, besitzen und gegen sie kein Fahrverbot nach § 25 des
Straßenverkehrsgesetzes oder § 44 des Strafgesetzbuchs besteht oder der
Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen,
sichergestellt oder beschlagnahmt ist,

3.4 als
Vorbildung ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs
oder der Elektrotechnik an einer im Geltungsbereich dieser Verordnung
gelegenen oder an einer als gleichwertig anerkannten Hochschule oder
öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule erfolgreich
abgeschlossen haben,

3.5 an
einer mindestens sechs Monate dauernden Ausbildung teilgenommen haben,
die den Anforderungen des Aus- und Fortbildungsplans entspricht, der vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung
der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird; die
Dauer der Ausbildung kann bis auf drei Monate verkürzt werden, wenn eine
mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als
Kraftfahrzeugsachverständiger nachgewiesen wird,

3.6 ihre
fachliche Eignung durch eine Prüfung entsprechend den Vorschriften der
§§ 2 bis 14 der Verordnung zur Durchführung des
Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 24. Mai 1972 (BGBl. I S. 854), die
zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Januar 2011 (BGBl. I S.
3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung nachgewiesen
haben; § 2 Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz des
Kraftfahrsachverständigengesetzes gilt entsprechend; die Anmeldung zur
Prüfung kann nur durch die Überwachungsorganisation erfolgen, die sie
nach Nummer 3.5 ausgebildet hat oder sie mit der Durchführung der HU, SP
und Abnahmen nach Bestehen der Prüfungen betrauen will; abweichend von §
2 Absatz 3 Nummer 3 der genannten Verordnung kann anstelle des Leiters
einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr der technische
Leiter einer Überwachungsorganisation in den Prüfungsausschuss berufen
werden,

3.6a von keiner anderen Überwachungsorganisation betraut sind,

3.6b hauptberuflich als Kraftfahrzeugsachverständige tätig sind,

3.7 und
wenn die nach Nummer 1 zuständige Anerkennungsbehörde zugestimmt hat.
Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind
entsprechend anzuwenden.

3.8 (weggefallen)

3.9 Die mit der Durchführung der HU und SP betrauten Personen werden im Sinne dieser Verordnung als Prüfingenieure bezeichnet.

3.10 Erfüllen
die mit der Durchführung von HU oder SP betrauten Personen mehr als
zwei Jahre nicht mehr die Anerkennungsvoraussetzungen oder gehören mehr
als zwei Jahre keiner Technischen Prüfstelle oder
Überwachungsorganisation an, so ist eine Ausbildung nach Nummer 3.5 und
eine Prüfung nach Nummer 3.6 abzulegen.




alternativ Anerkennung als aaSoP(mT) geregelt in §2 KfSachVG

§ 2 KfSachVG Voraussetzung für die Anerkennung


(1) Die Anerkennung wird erteilt, wenn der Bewerber 1.mindestens 23 Jahre alt ist;2.geistig
und körperlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für
die Tätigkeit eines Sachverständigen oder Prüfers als unzuverlässig
erscheinen lassen;3.die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen besitzt;4.in
einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem
Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik eine mindestens
eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder, wenn nur die Anerkennung
als Prüfer mit Teilbefugnissen beantragt wird, als Meister ausgeübt
hat;5.in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine mindestens sechsmonatige Ausbildung abgeleistet hat;6.einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört;7.fachlich geeignet ist; die fachliche Eignung ist in einer Prüfung (§ 4) nachzuweisen.Die
Fahrerlaubnis der Klasse D ist nicht erforderlich, es sei denn, der
Sachverständige oder Prüfer nimmt Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse D
ab; in diesem Fall genügt, daß er mindestens einmal die Fahrerlaubnis
der Klasse D oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für
Kraftomnibusse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erworben hat;
im übrigen berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse C den
Sachverständigen oder Prüfer im Geltungsbereich dieses Gesetzes auch zum
Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste bei Fahrten zur Überprüfung
des Fahrzeugs sowie bei Übungs- und Prüfungsfahrten im Rahmen von § 4.(2) Außerdem muß ein Bewerber um die Anerkennung als 1.Sachverständiger
ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der
Elektrotechnik an einer deutschen Universität oder Technischen
Hochschule,2.Sachverständiger
mit Teilbefugnissen ein Studium des Maschinenbaufachs, des
Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer öffentlichen oder
staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,3.Prüfer
ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der
Elektrotechnik an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten
deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,4.Prüfer
mit Teilbefugnissen eine Ausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker- oder
Kraftfahrzeugelektrikermeister oder eine Ausbildung als
Kraftfahrzeugtechniker an einer staatlich anerkannten Fachschuleerfolgreich
abgeschlossen haben. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von
ausländischen Zeugnissen entscheiden die zuständigen Behörden der
Länder. Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
sind entsprechend anzuwenden.


Du musst die Vorraussetzungen erfüllen. 



Voraussetzungen für aaSoP allgemein
- Mindestalter von 23 Jahren
- mindestens 18-monatige Tätigkeit als Meister / Ingenieur
- nachgewiesene Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
- geistig und körperlich geeignet
- Angehöriger einer Technischen Prüfstelle (TP) / beim Prüfingenieur: Angehöriger einer Überwachungsorganisation (ÜO)
- mindestens 6-monatige Ausbildung
- Inhaber aller Fahrerlaubnisklassen mit Ausnahme von D und DE, es sei denn, es sollen Fahrerlaubnisprüfungen in diesen Klassen durchgeführt werden



Ich rate dir nicht ein Ingeneursstuduim zu machen, sondern eine Ausbildung als KFZ-geselle und später Meister. Sonst hast du keine Ahnung von der Materie. 
TransalpTom  20.12.2016, 00:43

Dein Rat ist schlecht, denn ohne Studium bekommt er später keine Möglichkeit sich zum Prüfingenieur bzw aaSoP ausbildne zu lassen.

Lediglich aaPmT wäre mit Meisterausbildung machbar, werden aber so gut wie nicht mehr eingestellt und ausgebildet, weil zu unflexibel.

Lehre als Grundlage eines Studiums ist aber nie verkehrt.

Wenn Du beim TÜV als aaSoP (Amtlich annerkanter Sachverständiger oder Prüfer) bzw. bei einer der anderen Prüforganisationen als Prüfingenieur tätig werden willst, dann brauchst Du zunächst einmal ein Ingenieurstudium (Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, ich glaube Elektrotechnik ginge auch.) 

Dann musst Du Dich beim TÜV oder einer der Prüforganisationen bewerben, und wenn Du dort genommen wirst dort die Ausbildung zum Prüfingenieur oder aaSoP machen.

Klaudrian  19.12.2016, 20:40

Studieren? Jetzt weis ich, wieso so viele Prüfer bei der Hauptuntersuchung die hälfte der Fehler nicht finden. Alles nur Theoretiker. 

TransalpTom  20.12.2016, 00:39
@Klaudrian

Kann ich nicht bestätigen.

95% der Prüfingenieure haben vor Ihrem Ingenieurstudium eine technische Berufsausbildung absolviert.

Abgesehen davon ist der Wissensbereich unheimlich groß, das fällt dem einzelnen Halter gar nicht auf, da jeder nur mit sienem Fahrzeug kommt.

Es gibt so gut wie für jede Fahrzeugart einen Meisterberuf, selbst beim Kfz-Techniker-Meister unterschidet sich das noch in Pkw und Lkw.

Zu einem Prüfingenieur kommen alle Fahrzeuge, vom Mofa über Motorrad, Pkw, Lkw, bis hin zur Landmaschien oder ienem Autokran.