Wie viele Minuten darf man bei 8 h Arbeitszeit auf dem Klo verbringen?

12 Antworten

Kann ich dir beantworten, zumindest ansatzweise.

Da ich ALG2-Empfänger nach jedem Strohhalm greife, bin ich in eine Firna gegangen, die am Band Fleischwaren verpackt.

Als Frau hat man nun mal 1x monatlich ein gewisses Problem, das beinhaltet auch, dass man öfter aufs Klo muss wegen Hygiene.

Die Vorarbeiterin untersgate mir den Toilettengang rigoros mit dem Vermerk: Dafür ist die Pause da. Ich wollte aber keine Blutflecken an der Hose riskieren... immerhin sollte ich da Salami verpacken!

Bin zum Hallenchef, um zu fragen, ob der Verbot vom Klogang rechtens sei... ich wurde fristlos wegen Arbeitsverweigerung gefeuert und musste den Betrieb umgehend verlassen.

Die Arge wollte mir 12 Wochen Sperre aufdrücken. Daraufhin habe ich Kündigungsdchutzklage eingereicht und gewonnen. Der Verbot, einem Bedürfnis nachzugehen, widersprecht geltendem Recht und wäre auch keine Arbeitsverweigerung, wenn Frau darauf besteht. Der Betrieb musste mir für die übliche Kündigungszeit (ich war noch in Probe) das Gehalt zahlen, weil ich mich geweigert habe, in die Abteilung zurück zu kehren.

Die Arge hat die Sperre zurück genommen und mir somit bestätigt, dass ich im Recht war.: Toilettengang ist nicht gleich Pausenzeit. Hilft dir das weiter?

Der Toilettengang ist eine Notdurft die keinem Arbeitgeber verwehrt werden darf. Auch dürfen keine Zeiten festgeschrieben werden, WANN man darf und wann nicht. Deine Zeit auf Toilette kann also auch nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Anders sieht es aus beim unerlaubten fernbleiben vom Arbeitsplatz - Wenn Du z.B. ne halbe Stunde auf Klo verbringst, kann dass bei mehrmaligen vorkommen so gedeutet werden. Ein "dir gehts nicht gut" greift auch nur ein mal, weil dann könntest Du ja zum Arzt gehen. Gleiches beim Rauchen auf Klo - Dies ist meiner Kenntnis in alles Büros und auch Klos verboten.

Was noch interessant ist: Dein Aufenthalt auf Toilette ist nicht durch den Arbeitgeber versichert, da Dein Aufenthalt dort zur "Privatzeit" gehört. D.h. Du darfst dort z.B. auch nicht überwacht werden (Bayerisches Landessozialgericht, L 3 U 323/01).

Ein Toilettengang ist ein Notbedürfniss, daher kann dir keiner verbieten aufs Klo zu gehen. ;)

Wenn Du draußen bist und musst bspw. dein großes Geschäft erledigen, kannste iwo klingeln und mal eben bei denen das geschäft erledigen Sollten die dich nicht rein lassen, kannst du diese sogar anzeigen..

Aliha  20.02.2015, 16:55
Sollten die dich nicht rein lassen, kannst du diese sogar anzeigen.

So ein Blödsinn! Wegen welcher Straftat denn bitte?

ein Gerichtsurteil darüber ist mir nicht bekannt.Aber wenn Du zu lange auf der Toilette verweilst und zu oft,um z.B.eine Zigarettenpause zu machen oder Dich auszuruhen wirst Du schon Schwierigkeiten bekommen

Solange Du musst, musst Du eben aufs Klo gehen. Eine Richtlinie gibt es da nicht.