Pausenregelung bei Zeitarbeitsfirmen

4 Antworten

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichend von den gesetzlichen Mindestvorgaben eigene Vereinbarungen über z. b. eine Pausenregelung enthalten.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, bei mehr als 6 und bis zu 9 Stunden Pausenzeit von 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden, Pausenzeit von 45 Minuten. Dabei kann die Gesamtpausenzeit auf 2 oder mehr Pausen verteilt werden.

Von daher ist das nicht ungesetzlich.

Das kann durchaus in Ordnung sein. Arbeitest Du allerdings nur 7,25 Stunden könnte man das auch anders handhaben - wenn Du die Pausen nicht nimmst (was oft der Fall ist). Nach 4 Stunden könnte man 15 Minuten abziehen. Zur 2. gedachten Pause hättest Du schon Feierabend. In den Firmen ist es aber oft so: Nach 2,5 Stunden - Frühstückspause 15 Minuten. Nach 6 Stunden Mittagspause von 30 Minuten, immer angepasst an das jeweilige Unternehmen.

Vorausgesetzt Du bekommst diese Pausen tatsächlich ist es rechtens. Ich kann mir vorstellen, das da manche Entleihfirmen nicht mitmachen. Da müsste sich Deine Pause der jeweiligen Firma anpassen, und die bezahlte Zeit natürlich auch

Warum soll das nicht rechtens sein?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt die Mindestpausenzeiten vor.

Die können aber durch Tarifvertrag,Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag verlängert werden.