Zählt der Fahrtweg zur Arbeitszeit oder Pausenzeit?

3 Antworten

Die 30 Minuten von einer Praxis zur anderen sind Arbeitszeit.

In den Pausen kann ein AN selbst bestimmen, wie er sie verbringt. Die Fahrtzeit muss bezahlt werden, da die Fahrt zwischen zwei Arbeitsorten auf Anweisung des AG geschieht und seinen Interessen dient. Die Fahrt ist ja kein "Privatvergnügen".

Nein. Die Zeiten werden eigentlich voneinander getrennt. Der Weg zur Arbeit ist die Wegezeit, die wird eigentlich weder an die Arbeitszeit noch an die Pausenzeit angerechnet.

Der Fahrtweg zur anderen Praxis ist Arbeitszeit.