Wie viele Kleintiere darf man in einer Mietwohnung halten?

7 Antworten

Der Vermieter hat das zu bestimmen.

Wie würdest Du denn das übliche Maß bezeichnen? Ist es üblich, 10-50 Hamster zu halten?

Der normale Durchschnittshaushalt hat vielleicht 1-3 Hamster oder 2 Kaninchen. Alles darüber ist eben nicht mehr üblich.

Im schlimmsten Fall entscheidet ein Richter, was üblich ist und was nicht.

Letztendlich hängt es auch sicher von der Art der Kleintiere ab. Meerschweinchen wären in großer Zahl sicher einfacher zu halten, als Kanarienvögel.

Das kommt u. a. auf die Art der Kleintiere an.

50 Guppys im Aquarium sind nichts. 10 Hamster oder Papageien dagegen sehr viel und auch unüblich.

TrudiMeier  20.10.2015, 17:38

Papageien zählen nicht zu den Kleintieren

TrudiMeier  20.10.2015, 18:15
@anitari

Papageien (nicht Kleinpapageien, die in Käfigen gehalten werden können) sind genehmigungspflichtig, weil von ihnen Gefahren und eine ziemliche Lärmbelästigung ausgehen kann. So´n Geier hackt dir schnell mal den halben Finger ab und das Dauergebell eines Yorkies klingt im Vergleich zu Papageiengekreische wie Musik. (Erfahrungswerte. So´n Geier tötet dir den allerletzen Nerv!)

Eine Wohnung ist kein Zoo und auch kein Stall. Tiere sind kein Spielzeug. Da Kleintiere nur solche sind, die in einem Käfig werden oder Aquarium oder Terrarium und diese
Haltung kaum in einer Wohnung artgerecht dargestellt werden kann, ist Kleintierhaltung in einer Wohnung nicht tolerierbar. Wer sein vermeintliches
Recht auf solchen Unfug dennoch durchsetzen will, sollte wenigstens daran denken, dass Tiere regelmäßig Ausscheidungen haben und je mehr Tiere umso größer die Gefahren  und Belästigungen für Haus und Mitwohner. Somit kann die Grenze viel schneller erreicht sein, als man denkt.

Solange der Hausfrieden durch die Tiere nicht gestört wird und die Wohnung durch die Tiere nicht beschädigt wird, kann man eigendlich so viele Kleintiere halten wie man möchte. Allerdings ist es sehr empfehlenswert die maximale Anzahl der Kleintiere vorher mit dem Vermieter zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Ganz verbieten darf der Vermieter Kleintiere nach einem Gerichtsurteil nicht, entsprechende Texte im Mietvertrag sind ungültig.