Zweiter Hund in Mietwohnung? Erlaubniss?

4 Antworten

Natürlich bedarf auch der zweite Hund einer gesonderten Zustimmung des Vermieters. Kriegt nun der Vermieter raus, dass du unerlaubt einen zweiten Hund hältst, kann er verlangen den Hund abzuschaffen und dir bei Zuwiderhandlung kündigen. Eine Begründung für das Verbot benötigt er nicht mehr, du hast gegen den Vertrag verstoßen. Du solltet auf alle Fälle eine Zustimmung der Gesellschaft einholen, dabei aber tunlichst vermeiden, zu erwähnen, dass du den Hund bereits angeschafft hast. Du musst aber damit rechnen, dass die Vermietung die Haltung begründet verweigert. Daraus, dass andere Mieter bereits zwei Hunde halten, kannst du kein Recht für dich ableiten.

Warum fällt dir eigentlich erst nach einem Jahr auf, dass du ihn hättest angeben müssen? Hat es Vorfälle gegeben oder Beschwerden?

Nein, es kam keine Beschwerde oder sonst der gleichen. Ich hatte mich mit einem anderen Hundebesitzer unterhalten der sich ebenfalls einen zweiten holte und sagte mor er habe ihn nicht angemeldet... da bin ich ichvins grübeln gekommen und habe überlegt ob ich das je gemacht hatte

Danke für die Antwort

Ihre Sorge ist nicht unbegründet!

Sie sollten das klären, wenn Sie Ärger oder in der Folge gar eine Kündgiung vermeiden möchten.

Und meine Sorge ist wenn ich jetzt bei der WBG Anrufe und sage das ein zweiter bei mir lebt, das sie sagen das ich den Hund abgeben soll oder halt die Kündigung bekomme.

Berechtigterweise: Tatsächlich bedarf die Haltung eines jeden Hundes, selbst dann, wenn er ein verstorbenes, ehemals genehmigtes Tier ersetzt, der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des VM.

Was anderen M erlaubt ist, wäre für dich belanglos.

Bei jedem Hund muss man neu um Erlaubnis fragen.