Zweiter Hund in Mietwohnung? Erlaubniss?
Hallo zusammen.
Kurz zur erklärung : als ich damals in meine Wohnung zog ca 80qm, bin ich dort mit einer kleinen Fellnase eingezogen, den ich auch mit bei der Wohnunhsbaugesellschaft angeben hab und die Erlaubnis bekommen habe.
So nun hab ich mir vor ca einem Jahr eine Bulldogge zusätzlich angeschafft. Also hab ich nun 2×4 Pfoten um mich.
Um ehrlich zu sein hab ich mit keiner Silbe daran gedacht das ich die Bulldogge vorher bei der WBG anmelden muss bzw um Erlaubnis fragen sollte. Das ging vor Freude und Erziehung unter.. Ich weiss sollte es nicht.
In meinem Mietsvertrag steht die Standart Klausel " Die Haltung von Tieren in der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des vermieters....ect"
Nun bin ich verunsichert, was ich machen soll. Weil die Erlaubnis ein Tier zu halten hab ich Ja, aber ich denke das gilt nur für den ersten Hund. Und meine Sorge ist wenn ich jetzt bei der WBG Anrufe und sage das ein zweiter bei mir lebt, das sie sagen das ich den Hund abgeben soll oder halt die Kündigung bekomme.
Kann der Vermieter ohne wichtige Gründe die Haltung von den zweiten verbieten ?
Es wohnen sehr viele hier in der Gegend die 2 Hunde in der Wohnung halten.
4 Antworten
Natürlich bedarf auch der zweite Hund einer gesonderten Zustimmung des Vermieters. Kriegt nun der Vermieter raus, dass du unerlaubt einen zweiten Hund hältst, kann er verlangen den Hund abzuschaffen und dir bei Zuwiderhandlung kündigen. Eine Begründung für das Verbot benötigt er nicht mehr, du hast gegen den Vertrag verstoßen. Du solltet auf alle Fälle eine Zustimmung der Gesellschaft einholen, dabei aber tunlichst vermeiden, zu erwähnen, dass du den Hund bereits angeschafft hast. Du musst aber damit rechnen, dass die Vermietung die Haltung begründet verweigert. Daraus, dass andere Mieter bereits zwei Hunde halten, kannst du kein Recht für dich ableiten.
Warum fällt dir eigentlich erst nach einem Jahr auf, dass du ihn hättest angeben müssen? Hat es Vorfälle gegeben oder Beschwerden?
Nein, es kam keine Beschwerde oder sonst der gleichen. Ich hatte mich mit einem anderen Hundebesitzer unterhalten der sich ebenfalls einen zweiten holte und sagte mor er habe ihn nicht angemeldet... da bin ich ichvins grübeln gekommen und habe überlegt ob ich das je gemacht hatte
Danke für die Antwort
Ihre Sorge ist nicht unbegründet!
Sie sollten das klären, wenn Sie Ärger oder in der Folge gar eine Kündgiung vermeiden möchten.
Und meine Sorge ist wenn ich jetzt bei der WBG Anrufe und sage das ein zweiter bei mir lebt, das sie sagen das ich den Hund abgeben soll oder halt die Kündigung bekomme.
Berechtigterweise: Tatsächlich bedarf die Haltung eines jeden Hundes, selbst dann, wenn er ein verstorbenes, ehemals genehmigtes Tier ersetzt, der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des VM.
Was anderen M erlaubt ist, wäre für dich belanglos.
Bei jedem Hund muss man neu um Erlaubnis fragen.