wie viel zoll (strafe) muss man für billige fake Hoodies bezahlen?

8 Antworten

ca. 100 - 200 € Vernichtsgebühr pro Artikel und das Zeug kriegst du natürlich nicht. Zudem wird die Info an den Originalhersteller weitergeleitet also folgt eventuell auch eine Anzeige

Du musst höchstwahrscheinlich die Zollgebühren für das original bezahlen und zusätzlich auch noch eine sehr hohe Strafe zahlen.

Jedoch kannst du falls der Zoll das Paket einnimmt und du zum Zollamt bestellt wirst die Annahme des Paketes ablehnen. 

Dadurch entziehst du dich jeglicher Verantwortung und das Paket wird vernichtet oder zurückgesendet.

Ein paar Fäke-Hudies?

Das wird ärgerlich. Du wirst dann als Importeur von Plagiaten angesehen. Kommst in den Zoll-Computer, kriegst Ärger mit dem Finanzamt, mit der IHK und mit dem Gewerbeamt.

Wahrscheinlicher ist, dass Du den bestellten Fake-Hoodie erst gar nicht erhältst. Dieser wird vermutlich konfisziert und vernichtet.

Inwieweit hier der Hersteller des Originals über dieses Plagiat informiert wird und das ganze dann ein juristisches Nachspiel hat, kann Dir hier keiner etwas sagen. Auszuschließen ist dies jedoch nicht.

gmt03296 
Fragesteller
 15.09.2017, 16:27

Anscheinend ja nicht weil ich viele Freunde habe die sich schon öfters Fake Waren gekauft haben^^

Raoul Zanzara, UserMod Light  16.09.2017, 17:07
@gmt03296

Echt Du hast Freunde, die mit Kriminellen Geschäfte machen?

Es ist zunächst einmal strafbar dämlich der Plagiatsmafia seine Realdaten bei der Bestellung von gefälschter Markenware abzuliefern. Diese Daten werden von den Herrschaften nämlich auch zum weiteren Missbrauch genutzt.

http://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/Identitaetsdiebstahl-im-Netz-was-tun-hilfe,identitaetsdiebstahl102.html

Darüber solltest Du Dir also zuerst einen Kopf machen. Der Spass kann teurer kommen als eine strafbewehrte Abmahnung durch einen Rechtsvertreter im Falle einer Beschlagnahme durch den Zoll.

Sobald von einem Markenrechtsinhaber ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt wird ist der Versendungskauf aus dem EU Ausland illegal nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz.

Der Zoll ist dann verpflichtet die Sendung mit der gefälschten Ware zu beschlagnahmen und den Markenrechtsinhaber zu unterrichten.

Folgen. Die gefälschte Ware wird auf Anordnung des Rechteinhabers vernichtet und oft erhält der Besteller dann im Nachgang dazu eine strafbewehrte Abmahnung durch dessen Rechtsvertreter nebst Kostennote versteht sich.

Der Zoll hat übrigens eine informative Webseite...

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html