Kündigung alleinerziehende?

8 Antworten

"Alleinerziehende" AN haben keinen "besonderen" Kündigungsschutz wie z.B. schwerbehinderte oder schwangere AN.

Du solltest klären lassen, ob die betriebsbedingte Kündigung an sich Bestand hat.

Du arbeitest ja schon länger als sechs Monate im Betrieb, wenn es sich jetzt nicht gerade um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt, greift das Kündigungsschutzgesetz.

Du musst dann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Sonst ist die Kündigung gültig, auch wenn sie nicht rechtens ist.

Alleinerzieherin zu sein beinhaltet keinen Kündigungsschutz

Es kommt darauf an, wie lange Du dort arbeitest, wieviele Mitarbeiter es gibt.

Ob es eventl. eine Sozialauswahl geben mußte.

Habt ihr einen Betriebsrat? Der mußte vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Der BR kann auch ein Sozialplan durchsetzen.

genießt du einen besonderen Kündigungsschutz nur weil du alleinerziehend bist ?

Nein tust du nicht, also ist es vollkommen rechtens.. wenn du trotzdem dagegen vorgehen willst, dann reiche eine Klage ein

Klar kann aich einer Alleinerziehenden gekündigt werden. Du kannst ALG 1 beantragen.