Wie viel muss ich zahlen (Unterhalt)

5 Antworten

Neben der Düsseldorfer gibt's auch noch die Berliner Tabelle. Beide orientieren sich sowohl am Einkommen des Unterhaltspflichtigen als auch am Lebensalter des Unterhaltsberechtigten unter Berücksichtigung des eigenen Mindesbedarfs des Unterhaltspflichtigen. Wenn du schon einen 8jährigen Sohn aus früherer Beziehung hast, solltest du dich eigentlich mit Unterhaltszahlungen schon auskennen - oder ist dieser vom Himmel gefallen als der Storch eine Bruchlandung hingelegt hat? Grundsätzlich wird bei schwankender Einkommenshöhe durch die Gerichte ein Durchschnittswert, der sich an der Düsseldorfer oder Berliner Tabelle orientiert - festgelegt. Wenn sich deine Verdiensthöhe aber gravierend ändert, musst du immer - egal ob nach oben oder nach unten - eine Änderungsklage beim Familiengericht einreichen. Mehrere Kinder werden alle gleich behandelt; egal, aus wieviel Beziehungen sie stammen.

Das kannst Du aus der Düsseldorfer Tabelle erfahren, dort ist alles aufgeschlüsselt, bei Unklarheiten hilft auch das Jugendamt!

Ja, alles was dein Arbeitgeber Dir Vergütet zählt zu deinem Einkommen, auch Urlaubsgeld, 13 Gehalt,Auslöse usw, dieses Jahreseinkommen musst Du dann durch 12 teilen und das ist dein Monatliches Einkommen, wonach Du deinen Kindesunterhalt zahlst!!!! Beide Kinder stehen an gleicher Stelle ,nur Aufgrund des Alters unterscheidet sind der Unterhalt! Um deinen Kindesunterhalt auszurechen, musst Du also erstmal alles an Vergütungen von deinem Arbeitgeber zusammen rechnen, 5 % kannst Du von deiner Vergütung für Arbeitsbedingte Auslagen abziehen ,dann hast Du Summe X und schaust auf die DT für deine Stadt! Findes Du unter Leitlinie Kindesunterhalt deine Stadt! Beachte auch auf dieser Leitlinie die Unterhaltszahlungen für deine Frau die das 1 Jährige Kind hat, da kannst noch etwas für Sie mit anrechnen, wenn Du willst ,kleiner Tip!

Google mal nach "Düsseldorfer Tabelle" da stehen die Sätze zur Orientierung drinne. Beide Kinder müssen gleich behandelt werden. Kindesunterhalt ist eigentlich vom Einkommen unabhängig, abhängig vom Alter des Kindes. Denn der Lebensbedarf eines Kindes hängt nicht davon ab was einer verdient sondern was das Leben kostest.

"....was das Leben kostet" - genau das wird durch eine Pauschalierung über Tabellengrößen vermieden oder besser gesagt ausgeschlossen. Du kannst dies jetzt von beiden Seiten betrachten - von der Seite des Zahlenden und auch von der Seite des Zahlungsempfängers - für beide "kostet das Leben was" und zwar in der Realität immer was anderes individuelles, als durch pauschalierte Tabellen mit "von ... bis" erfasst werden kann. Aber hier sind wohl die Gerichte beim Eingehen auf Einzelfälle überfordert und bedienen sich - vielleicht auch aus Faulheit - lieber mit pauschalierten Tabellen.

Die "Auslöse" die du bekommst sind ja eine Art Spesenersatz für deine Mehraufwendung.

Der Unterhalt richtet sich nach deinem tatsächlichen LOHN. Den kannst du aus der "Düsseldorfer Tabelle" ablesen. 

Da ist Google einmal hilfreich.